Alternative Behandlung steuerlich absetzbar

Alternative Behandlung steuerlich absetzbar

Beitragvon Kira » Samstag 4. Dezember 2010, 06:08

Auch alternative Behandlung kann steuerlich abgesetzt werden.

München (dpa/tmn) - Kosten für medizinische Außenseitermethoden können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Das hat der Bundesfinanzhof in München entscheiden (Aktenzeichen: VI R 11/09).

http://www.kostenlose-urteile.de/BFH-Aufwendungen-fuer-immunbiologische-Krebsabwehrtherapie-als-aussergewoehnliche-Belastung-abziehbar.news10668.htm
- Editiert von Kira am 04.12.2010, 05:17 -
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