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Gegen falsche Gutachten erfolgreich vorgehen

BeitragVerfasst: Mittwoch 24. Februar 2010, 23:55
von Maria Magdalena
Strafgesetzbuch Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
23. Abschnitt - Urkundenfälschung (§§ 267 - 282)


§ 278
Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85634.htm

Gegen falsche Gutachten erfolgreich vorgehen

BeitragVerfasst: Donnerstag 25. Februar 2010, 10:21
von Maria
Liebe Namensvetterin,

danke für die Info, das ist gut zu wissen!

Liebe Grüsse
Maria

Gegen falsche Gutachten erfolgreich vorgehen

BeitragVerfasst: Donnerstag 25. Februar 2010, 15:12
von Maria Magdalena
Hier ist noch ein interessanter Paragraph, der für Personen (u. a. Falsch-Gutachter) eine Strafe vorsieht, wenn diese falsche Informationen über Erklärungen und andere Tatsachen in Urkunden, Dateien etc. speichern bzw. beurkunden.

§ 271 Mittelbare Falschbeurkundung

(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Der Versuch ist strafbar.


http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85626.htm

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BeitragVerfasst: Freitag 26. Februar 2010, 10:24
von Kira
@Maria Magdalena,
danke für diese sehr wichtigen Infos.

Gruß Kira
- Editiert von Kira am 26.02.2010, 17:03 -

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BeitragVerfasst: Donnerstag 4. März 2010, 18:38
von Shafira
Super!

Gut zu wissen!
Danke!!!

Gegen falsche Gutachten erfolgreich vorgehen

BeitragVerfasst: Sonntag 3. April 2011, 04:00
von Galaxie
ich habe es gerade versucht gegen ein Gutachter des MDK vorzugehen, wegen mittelbarer Falschbeurkundung § 271 und § 278 Austellen unrichtiger Gesundheitszeunisse...

der Gutachter sollte nach dem Einzelfall entscheiden, über Zahnbehandlungen, wegen Unverträglichkeiten der Dentalmaterialien und anderem wegen MCS. Schreibt zwar das ich an MCS leide und stellt die Unverträglichkeiten in Frage, da ich kein konventionellen Allergietest nachweise und meine, ich könne alle Dentalmaterialien vertragen und stellt die Behandlung mit Harvard Zement infrage, wie man damit Aufbaufüllungen und Befestigung machen könne, er habe keine Röntgenbilder und frage sich, ob der Zahn überhaupt behandelt werden müsse, trotz vorligenden Heil-u. Kostenplan und Extraschreiben meines Zahnarzt der auch u.a. Methodenfreiheit hat.

Der Gutachter hatte genug Info., außer die Krankenkasse hatte den MCS&CFS Umweltpass und CSN- Info.-Flyer nicht an dem Gutachter nicht weitergeleitet, der kein Zahnarzt war.

Der Strafantrag wurde n.§ 170 STPO eingestellt.

... Allein der Umstand, dass der Beschuldigte-u.a. unter Hinweis auf aus der Sicht hierfür nicht ausreichende Feststellungen-zueinem für Sie negativen Ergebnis gelangt, reicht schon für die Annahme einer objektiv falschen Befundung nicht aus. Selbst wenn man eine inhaltliche Unrichtigkeit seiner Feststellungen objektiv unterstellte, ist aber jedenfalls nicht ersichtlich, das er "wider besseren Wissens" also in Bewusstsein ihrer Unrichtigkeit abgegeben hat. Soweit Sie die objektive Richtigkeit des Gutachtens bezweifeln ... müßte der Zivilrechtsweg gegen die Krankenkasse beschritten werden.

Das war auch schon gelaufen. Beschluß, wo ich nichts mehr machen kann.

Ich kann bei der hiesigen Staatsanwaltschaft oder bei der Generalstaatsanwaltschaft n.§ 172 STPO innerhalb vonn 2 Wochen die fast rum sind Beschwerde einlegen.

Ich frage mich, ob sich das überhaupt lohnt, was meint Ihr dazu? Antwortet möglichst bald, da ich schon am 5.04.2011, falls ich Beschwerde einreiche zeithabe.

LG
Galaxie

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BeitragVerfasst: Montag 4. April 2011, 11:02
von Tohwanga
Hallo Galxie,

ich sehe wenig Erfolg. Die werden es wieder einstellen, denn du bist (erstmal) beweißpflichtig...

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BeitragVerfasst: Montag 4. April 2011, 11:31
von PappaJo
Ja so ist es. Die reden sich halt raus. Wenn man einen Epikutantest mach und diesen zufällig überlebt und nicht an eine Allegischen reaktion stirbt, hat man mehr in der Hand. Aber warum sollte man sich in so einem Zustand in Lebensgefahr bringen, wo man weis das man auch alles mögliche Hypersensibel reagiert!

Finde das unnötig und den Verhältnissen unangemessen.

Fakt ist das Rechtssystem kann mit MCS nicht umgehen und hat keine Ahnung was die Krankheit für einen bedeutet.

Gegen falsche Gutachten erfolgreich vorgehen

BeitragVerfasst: Montag 4. April 2011, 12:21
von Amazone
Es gibt auch andere Allergietests auf Dentalmaterialien wie z.B. LTT oder Melisa LTT. Letzerer als Kassenleistung für GKV-Patienten möglich sofern man einen Allergologen hat, der die Überweisung ausstellt. Wurde von meiner früheren KK als Nachweis einer Allergie akzeptiert, so dass kein Epikutantest nötig war.

Gruß Amazone

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BeitragVerfasst: Dienstag 5. April 2011, 12:08
von Galaxie
na ja, ich habe also Beschwerde eingerreicht. Die Krankenkasse hatte von sich aus von vorne rein den LTT erwähnt, das sie diesen nicht anerkennt, obwohl ich das garnicht angefragt hatte. Der Gutachter hat nichts davon geschrieben. Der LTT ist bei MCS nicht aussagekräftig, wenn man kein Allergiker ist und bezahlen muß man den bei unseren tollen Gesundheitsystem ja nun selbst. Es ist eben nicht gewollt.

Die haben sich ja schon raus geredet, so ist das einfacher und bequemer für die mit vorgreifen und Voreingenommenheit auf die falsche Seite stellen. Aber ich kann sagen: \"ich hab es zu mindest versucht und der Gutachter wird in Zukunft bei soetwas vorsichtiger sein.\"

LG
Galaxie
- Editiert von Galaxie am 05.04.2011, 12:12 -