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Bundesgesetzblatt zu CFS, MCS, CFG .....

Verfasst:
Donnerstag 18. März 2010, 08:07
von Clarissa
Erste Verordnung
zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung
Vom 1. März 2010
Im Bundesgestzblatt wurden Änderungen vorgenommen, ich finde jenen Absatz besonders interessant:
Bei schädlichem Gebrauch von psychotropen
Substanzen mit leichteren psychischen
Störungen beträgt der GdS 0–20.
Bei Abhängigkeit:
– mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten
beträgt der GdS 30–40,
– mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten
beträgt der GdS 50–70,
– mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten
beträgt der GdS 80–100.
Viele Chemikalien wirken ja in diese Richtung, das wäre vielleicht ein Punkt wo man ansetzen könnte.
Quelle:
http://www.gesetzesportal.de/jportal/docs/news_anlage/gportal/bilder/bgbl1/bgbl110s0249.pdf
Bundesgesetzblatt zu CFS, MCS, CFG .....

Verfasst:
Donnerstag 18. März 2010, 15:29
von Stier
Was sind denn eigentlich "soziale Anpassungsschwierigkeiten"?
Ich kenne mehrere Chemikalienerkrankte, denen sogenannte " Anpassungsstörungen mit Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit" bescheinigt wurden. Zwischen "leicht oder schwer ..." wurde dabei nicht unterschieden.
Fragt sich, an WAS oder WEN sind diese Betroffenen nicht angepasst sein sollen.
Bundesgesetzblatt zu CFS, MCS, CFG .....

Verfasst:
Donnerstag 18. März 2010, 15:59
von Silvia K. Müller
Bitte nicht verwechseln, das ist nicht alles auf MCS bezogen, das sind allgemeine Änderungen.
Über MCS steht auch ein Passus drin. Ich habe einen Artikel darüber geschrieben,
er kommt die Tage im Blog.
Bundesgesetzblatt zu CFS, MCS, CFG .....

Verfasst:
Donnerstag 18. März 2010, 16:31
von Maria Magdalena
@ Stier
Bei den o. g. Personen mit sozialen Anpassungsschwierigkeiten handelt es sich um Drogensüchtige, deren Körper die psychotropen Substanzen übermäßig toleriert, so dass er dadurch auf dauer geschädigt wird (Gehirn, Psyche inklusive).
Das hat also mit MCS nicht das geringste zu tun, denn MCS-Kranke sind genau das Gegenteil zu Süchtigen, MCS-Kranke vertragen (tolerieren) solche Drogen eben gar nicht und reagieren auf geringste Mengen mit Beschwerden.
Bemerkenswert finde ich eine ganz andere Stelle im Text, wo es tatsächlich um Umweltkrankheiten geht, denn dort wird das Wort "Somatisierungssyndrom für FM, CFS und MCS durch das Wort "Syndrom" ersetzt.
Fazit: die wissenschaftlich total falsche Bezeichnung "Somatisierung" wird entfernt. Das wäre als positiv zu bezeichnen. Oder habe ich etwas übersehen? (man muss immer aufpassen, wenn man als
MCS-Patient Duftstoffe aus der Umgebung nicht ganz vermeiden kann; dann muss ich jedenfalls alles doppelt und dreifach auf Fehler prüfen, weil meine Konzentration schwächer wird- unter Einwirkung der in den eckligen Duftstoffen enthaltenen Drogen).
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Verfasst:
Donnerstag 18. März 2010, 16:47
von kf-forum
War das nicht in einem früheren Tread schon mal irgendwo angekündigt worden, dass Somatisierungssyndrom in Sydrom geändert werden soll (bei DIMDI oder so??????)?
Bundesgesetzblatt zu CFS, MCS, CFG .....

Verfasst:
Donnerstag 18. März 2010, 17:09
von Sonora
Amazone hat das erreicht das es geändert wurde.
Es war nur noch nicht eingefügt.
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Verfasst:
Donnerstag 18. März 2010, 17:53
von Amazone
Stimmt, Sonora, diese Änderung wurde auch schon lange vorher vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Berücksichtigung bei Schwerbehindertenverfahren empfohlen.
Gruß Amazone
Bundesgesetzblatt zu CFS, MCS, CFG .....

Verfasst:
Donnerstag 18. März 2010, 23:19
von Leckermäulchen
Hallo!
Ich bin mal wieder so sauer auf die Behörden-Betonköpfe !!
Um Rente zu beantragen, nutzt es mir denn was, wenn ich mich auf das Bundesgesetzblatt berufen würde? Denn ich habe kein geringeres Problem derzeit als dass ich den Rat bekommen habe, doch Rente zu beantragen und mich also beim Amt als Empfänger von ALGII zu verabschieden, bei der Rentenanstalt Rente zu beantragen.
Gegenwärtig warte ich noch den Bescheid auf meinen kürzlich beim Amt abgegebenen Antrag auf Erstattung der regelmäßig auftretenden gesundheitsbedingten Kosten nach dem Verfassungsgerichtsurteil vom 9.2.10 ab. Das sind Kosten für zusatzstofffreie Vitamine und Mineralstoffe, die die Kasse nicht bezahlt.
Tut es aber das Amt (Leistungsabteilung für Hartz IV), wo ich ja den Antrag stellen musste? Denn dadurch werde ich automatisch an den ÄD der BAfA verwiesen. Und der hat mich ja vor Jahren schon zur psychiatrischen Untersuchung gezwungen, ein „Gutachten“ erstellen lassen und meinen sofortigen schriftlichen Widerspruch auf das „Gutachten“ keineswegs angenommen. Nun also bekomme ich die Tage dann wieder Post vom ÄD.
Mir wurde gesagt, ich müsse dann einen Rechtsbeistand dabei haben. Wie soll ich mir den jetzt organisieren?
Der ÄD hatte ja damals meine ärztlichen Befunde und Diagnosen zwar von mir erhalten, nichtsdestotrotz aber komplett ignoriert und eine eigene Somatisierungsstörungsdiagnose aus dem Hut gezaubert. – Das widerlegende DIMDI-Schreiben habe ich meinem Antrag beigefügt. – Er nimmt nicht mit einer einzigen Silbe Bezug auf meine diversen ärztlichen Befunde, die das Ergebnis tatsächlicher umweltmedizinischer Untersuchungen sind und Therapieempfehlungen, die ich seitdem befolge mit durchschlagendem Erfolg. Diesen kann ich natürlich nur berichten, ich habe keinen Zeugen, der das bestätigen kann, weil er mir auf Schritt und Tritt durch Leben wie ein Schatten folgt.
Derjenige aber, der mir jetzt bei der Rentenbeantragung und allen amtlichen Dingen, die damit zusammenhängen, helfen will, hat mir jetzt gesagt, als ich ihn auf den Gesetzestext hinwies, den Maria Magdalena letztens hier unter der Überschrift „Gegen falsche Gutachten erfolgreich vorgehen“ eingestellt hat, verklagen kann ich den ÄD nicht. Heißt das, er wird mich bei der Durchsetzung der Kostenerstattung wohl nicht unterstützen?
Als ich ihm nämlich sagte: „Sie haben doch meine tatsächlichen Diagnosen meiner behandelnden Ärzte vorliegen, warum ignorieren sie sie denn und denken sich eigene aus, die zudem falsch sind?“ da er meinte auch zu mir: „Sie sehen das eben anders.“
Genau das hatte die Fallmanagerin im Amt auch gesagt.
So etwas ist mir nicht nur keine Hilfe, sondern eine Frechheit, ein Schlag ins Gesicht, so lapidar dahingesagt. Ich kann mir dann doch an zwei Fingern abzählen, dass sie bei ihrer Psychodiagnose „gar nicht nachvollziehen können“, dass ich diese Zusatzstoffe benötige, die mich regelmäßig sehr, sehr viel Geld kosten und mir überhaupt ein weitestgehend selbständiges Leben ermöglichen.
Er meinte, ich muss dann einen Anwalt nehmen, der umweltmedizinisch bewandert ist. MCS-Infos möchte er von mir aber nicht haben, auch nicht solche, die diesen äußerst schwierigen Umgang mit Behörden und Rechtsangelegenheiten aufzeigen.
Finde so was mal und das auch noch umsonst und in der Nachbarschaft. Dass ich nicht lache .... ich halt’s im Kopf nicht aus! Das ist doch wieder so ’ne Nummer, um Ansprüche nach dem neuen Verfassungsgerichtsurteil zu unterlaufen. Das sieht doch ein Blinder mit dem Krückstock.
Die Fallmanagerin fragte mich noch, ob ich JETZT in Behandlung deshalb bin und ob ich JETZT Verschreibungen bekommen kann. Was für eine Frage !!! Wo ich ihr doch gesagt habe, dass es nur eine Handvoll kompetenter Ärzte in Deutschland gibt und hier in spontan für mich erreichbarem Umfeld halt eben gar keinen.
Soll ich jetzt weiter wie SELBSTVERSTÄNDLICH von einigen –zig Euro monatlich leben müssen?
Kann ich die Amtsbrüder nicht ZWINGEN, sich bitteschön auch einmal die von mir ja angeforderten ärztlichen Unterlagen auch anzusehen? Dann würden sie doch sehen, dass ich genau die Sachen, die ich erstattet bekommen muss, auch einnehmen muss. Was berechtigt die eigentlich, die Kompetenz von vor Jahren von mir konsultierten Umwelt-Ärzten in Abrede zu stellen?
Dazu fällt mir auch nur ein: da hat ganz klar der Teufel seine Hand im Spiel!
Aber wie komme ich nun zu meinem Recht?
LG
Leckermäulchen
Bundesgesetzblatt zu CFS, MCS, CFG .....

Verfasst:
Samstag 20. März 2010, 18:03
von Amazone
@ Leckermäulchen
evtl. könntest du gegen diese Ärzte etwas über diesen Paragraphen machen:
§ 278
Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bundesgesetzblatt zu CFS, MCS, CFG .....

Verfasst:
Samstag 20. März 2010, 23:49
von Leckermäulchen
@ Amazone, das ist ja genau der Paragraph, den ich meine, den Maria Magdalena eingestellt hatte. Den habe ich mir schon vorsorglich von Hand abgeschrieben und noch mal mit meinem "Helfer" telefoniert. Als ich anfing ihm das vorzulesen, fiel er mir sofort ins Wort und meinte: "Verklagen kannst du die NICHT !"
(ist in verschärfter Form von ihm ausformuliert, was ich zuvor bereits ahnte ...)
Warum aber soll das nicht gehen?
Nur eins weiß ich nun definitiv: Wenn ich es trotzdem versuche, hilft er mir nicht mehr weiter bei dem vielen Behördenschriftverkehr. Und dann hänge ich voll in den Seilen. Ich kann vieles überhaupt nicht überblicken und habe zwischendurch ja auch immer wieder mal Ausfälle und dann verstreichen schon mal Fristen. Die Erfahrung mußte ich in früheren Jahren leider schon machen.
Ständig am Ball bleiben zu können und auf alles sofort reagieren ist mir einfach nicht mehr unbedingt möglich.
LG
Leckermäulchen