Hallo Mona,
ich hatte einen Eintrag im Gedächtnis, hier ist er:
viewtopic.php?t=4491
Keine Unkrautvernichter auf versiegelte Flächen ausbringen
Verstoß gegen Pflanzenschutzgesetz - Bußgeld droht
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(aid) - Unkräuter auf Gehwegen, gepflasterten Hofflächen oder Garagenzufahrten sind unschön. Deshalb greifen viele Hausbesitzer gerne zu chemischen Pflanzenschutzmitteln und Unkrautvernichtungsmitteln. Aber, was Viele nicht wissen: Der Einsatz solcher Mittel auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen, Zufahrten usw. ist strikt verboten. Darauf weist das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hin. Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf Freiflächen angewandt werden, die land- und forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Dazu gehören keine Gehwege oder gepflasterten Flächen. Auch frei im Handel verkäufliche Mittel, die als umweltfreundlich oder biologisch abbaubar bezeichnet werden, dürfen nicht eingesetzt werden. Durch Abschwemmung können diese Mittel leicht in Oberflächengewässer oder ins Grundwasser gelangen und somit die Umwelt teils erheblich belasten. Gemäß Pflanzenschutzgesetz drohen bei Missachtung dieses Verbots Geldbußen bis zu 50 000 Euro. Da ist es zwar vielleicht zeitaufwändiger, das Unkraut mechanisch zu entfernen, aber allemal billiger.
aid, Renate Kessen
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lwk-niedersachsen.de, Rubrik "Presse"