Prozessunfähigkeit

Prozessunfähigkeit

Beitragvon Dundee » Mittwoch 3. August 2005, 22:05

Prozessunfähigkeit durch Lösemittel

Aufgrund einer zellulären Sensibilisierung gegen Toluol und weil dieses Lösemittel in der Raumluft öffentlicher Gebäude enthalten sei, bestätigte der behandelnde Arzt einem Kläger die Verhandlungsunfähigkeit in einem Prozess vor dem Sozialgericht Augsburg. "Eine toluolfreie Zone in einem öffentlichen Gebäude gibt es nicht", betont der Umweltmediziner.

Dies würde bedeuten, dass es sich um ein raucherfreies Amtsgebäude handelt, im Gebäude keine Druckartikel zur Anwendung kommen und bei der Sanierung des Gebäudes (Teppichboden, Kleber, Farben) keine toluolhaltigen Produkte eingesetzt worden sind. Die dabei zur Wärmedämmung, als Versiegelungen und als Kleber eingesetzten Polyurethane enthalten Toluoldiisozyanat, das beständig Toluol abgibt.

Diese Zusammenhänge ohne Messungen auszuschließen, wie es ein vom Gericht befragter Arzt des Gewerbeaufsichtsamtes tat, ist aus Sicht des Behandlers nicht möglich. Dessen ungenügende Ausführungen hätten für Betroffene weit reichende Folgen.
Quelle: Zeitung für Umweltmedizin Nr.41 , 7-8/01
Dundee
 

Prozessunfähigkeit

Beitragvon Betty Zett » Sonntag 14. August 2005, 10:52

Ich würde abwägen, ob es wirklich notwendig ist, daß man erscheint.
Meine Freundin hielt durch. Es war furchtbar, weil im Gebäude gestrichen wurde.
Rücksicht nahm man keine. In der Prozesspause brach sie halbwegs zusammen, nach dem Prozess komplett.
Betty Zett
 


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