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Herausgabe von Patientenunterlagen

BeitragVerfasst: Freitag 27. August 2010, 21:47
von Croft
Anspruch auf Herausgabe von Patientenunterlagen durch Krankenhaus
Mitteilungspflicht von Ärzten und Krankenhäusern besteht nur bei so genannten "drittverursachten" Gesundheitsschäden
Eine gesetzliche Krankenkasse hat keinen Anspruch darauf, von einem zugelassenen Krankenhaus die Herausgabe von bzw. Einsichtnahme in Behandlungsunterlagen einer bei ihr versicherten Patientin zu fordern...

http://www.kostenlose-urteile.de/Krankenkasse-hat-kein-Anspruch-auf-Herausgabe-von-Patientenunterlagen-durch-Krankenhaus.news10147.htm