Biozid-Richtlinie erweitert

Biozid-Richtlinie erweitert
Positivliste der Biozid-Produkte-Richtlinie erweitert
(8.8.2008) Ende Juli wurde die Positivliste der Biozid-Produkte-Richtlinie um sechs Wirkstoffe erweitert. Eine der Neuaufnahmen – der Wirkstoff K-HDO – wurde im Auftrag des Lebensministeriums vom Umweltbundesamt hinsichtlich seiner Risiken für Gesundheit und Umwelt bewertet.
K-HDO wird als Fungizid im industriellen Holzschutz z. B. als Zusatz von Spanplatten eingesetzt. In der Risikobewertung durch das Umweltbundesamt wurde der Wirkstoff als wirksam gegen Pilze beurteilt, Risiken bei der Verwendung als akzeptabel eingestuft. Damit ist die Verwendung von K-HDO in Biozid-Produkten prinzipiell erlaubt. Im Zuge des Zulassungsverfahrens müssen auch für jedes Produkt einzelne Risikobewertungen durchgeführt werden. Damit wird spezifischen Verwendungsmustern, Anwendungskonzentrationen und Expositionsgrößen Rechnung getragen.
Die Aufnahme von K-HDO über die Richtlinie 2008/80/EG in Anhang I der Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG wird mit 1. Juli 2010 rechtswirksam. Im Anhang I/IA der Biozid-Produkte-Richtlinie werden alle im Europäischen Wirtschaftsraum geprüften und zur Verwendung in Biozid-Produkten zulässigen Wirkstoffe gelistet.
Fortschritte im EU-Review-Programm
Alte biozide Wirkstoffe unterliegen seit 2004 einer systematischen Prüfung durch die EU-Mitgliedsstaaten, dem EU-Review-Programm. Die Detailbewertung der stoffeigenschafts- und verwendungsbezogenen Risiken von ca. 350 alten Wirkstoffen in mehr als 1.600 Produktarten ist EU-weit bis 2010 anberaumt und erfolgt über vier Prioritätenlisten.
Aktuell sind Wirkstoffe der dritten Prioritätenliste in der Phase der Detailbewertung, das sind Wirkstoffe in Hygieneprodukten und Desinfektionsmitteln sowie Schutzmittel für Fertigerzeugnisse und für die Metallbearbeitung.
Nach Einreichung der Dossiers für die Wirkstoffe der dritten Prioritätenliste bestätigt sich der Trend der ersten beiden Prioritätenlisten: nur für einen Bruchteil der ursprünglich vorgesehenen Wirkstoffe wurden alle geforderten Daten und Studien bei den zuständigen Behörden eingereicht. Angesichts des verzögerten Fortschritts im EU-Review-Programm wird eine Verlängerung über 2010 hinaus diskutiert.
Weitere Informationen:
Ingeborg Zechmann, Pressestelle Umweltbundesamt, mobil: 0664/611 90 94
http://umweltbundesamt.at/aktuell/presse/lastnews/newsarchiv_2008/news080808/
Positivliste der Biozid-Produkte-Richtlinie erweitert
(8.8.2008) Ende Juli wurde die Positivliste der Biozid-Produkte-Richtlinie um sechs Wirkstoffe erweitert. Eine der Neuaufnahmen – der Wirkstoff K-HDO – wurde im Auftrag des Lebensministeriums vom Umweltbundesamt hinsichtlich seiner Risiken für Gesundheit und Umwelt bewertet.
K-HDO wird als Fungizid im industriellen Holzschutz z. B. als Zusatz von Spanplatten eingesetzt. In der Risikobewertung durch das Umweltbundesamt wurde der Wirkstoff als wirksam gegen Pilze beurteilt, Risiken bei der Verwendung als akzeptabel eingestuft. Damit ist die Verwendung von K-HDO in Biozid-Produkten prinzipiell erlaubt. Im Zuge des Zulassungsverfahrens müssen auch für jedes Produkt einzelne Risikobewertungen durchgeführt werden. Damit wird spezifischen Verwendungsmustern, Anwendungskonzentrationen und Expositionsgrößen Rechnung getragen.
Die Aufnahme von K-HDO über die Richtlinie 2008/80/EG in Anhang I der Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG wird mit 1. Juli 2010 rechtswirksam. Im Anhang I/IA der Biozid-Produkte-Richtlinie werden alle im Europäischen Wirtschaftsraum geprüften und zur Verwendung in Biozid-Produkten zulässigen Wirkstoffe gelistet.
Fortschritte im EU-Review-Programm
Alte biozide Wirkstoffe unterliegen seit 2004 einer systematischen Prüfung durch die EU-Mitgliedsstaaten, dem EU-Review-Programm. Die Detailbewertung der stoffeigenschafts- und verwendungsbezogenen Risiken von ca. 350 alten Wirkstoffen in mehr als 1.600 Produktarten ist EU-weit bis 2010 anberaumt und erfolgt über vier Prioritätenlisten.
Aktuell sind Wirkstoffe der dritten Prioritätenliste in der Phase der Detailbewertung, das sind Wirkstoffe in Hygieneprodukten und Desinfektionsmitteln sowie Schutzmittel für Fertigerzeugnisse und für die Metallbearbeitung.
Nach Einreichung der Dossiers für die Wirkstoffe der dritten Prioritätenliste bestätigt sich der Trend der ersten beiden Prioritätenlisten: nur für einen Bruchteil der ursprünglich vorgesehenen Wirkstoffe wurden alle geforderten Daten und Studien bei den zuständigen Behörden eingereicht. Angesichts des verzögerten Fortschritts im EU-Review-Programm wird eine Verlängerung über 2010 hinaus diskutiert.
Weitere Informationen:
Ingeborg Zechmann, Pressestelle Umweltbundesamt, mobil: 0664/611 90 94
http://umweltbundesamt.at/aktuell/presse/lastnews/newsarchiv_2008/news080808/