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Leistungen für Bildung und Teilhabe

BeitragVerfasst: Dienstag 30. November 2010, 18:09
von Tohwanga
Quelle: http://www.bild.de/BILD/politik/2010/11/25/hartz-iv-kinder/antrag-verweis,property=Download.pdf

Es werden folgende Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II beantragt/bewilligt:

u.a. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Musikunterricht, etc.)

Gesetz heißt: Teilhabe am sozialen Leben
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.
Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für
z.b. Untrricht in künstlerischen Fächern

...

Ich war mir nicht sicher, ob ich es hier in die Rubrik Rechtliches&Gesetze Deutschland einsetzen kann. Hoffe aber es ist ok.

Da ich Leistungen nach SGB X und XII erhalte, die Leistungen für Bildung aber SGB II Leistungen sind, falle ich durch die Statuten und kann keine Zuschüsse für einen Musikunterricht für mein Kind bekommen.

Warum sollten SGB II - Empfänger (Langzeitarbeitslose) unterstützt werden und SGB XII - Empfänger (Sozialhilfe) nicht?

Wer kann mir das erklären?

Leistungen für Bildung und Teilhabe

BeitragVerfasst: Donnerstag 2. Dezember 2010, 11:15
von Tohwanga
Halloho!

mag denn keiner hier antworten?

gibt es keine Eltern/Sorgeberechtigte mit Grundsicherung, denen gleiches wiederfahren ist??

Leistungen für Bildung und Teilhabe

BeitragVerfasst: Donnerstag 2. Dezember 2010, 11:38
von Kira
Denke schon Tohwanga - in unserem Staat wird seit eh und je mit zweierlei und mehr Maß gemessen!!!
Bildung ist nur was für Reiche :0((

Leistungen für Bildung und Teilhabe

BeitragVerfasst: Donnerstag 2. Dezember 2010, 20:49
von Tohwanga
@ Kira

ja dem kann ich nur zustimmen. Trotzdem gebe ich nicht auf. Ich habe heute bei der Arge meinen Antrag eingereicht. Auch wenn der Verein nicht mehr für mich zuständig ist, ich bin ja als Grundsicherungsempfänger, was auch gedeckelt ist mit dem HartzIV-Gesetz, berechtigt auch die Leistungen zu bekommen, die andere HartzIV-Empfänger auch bekommen.

Ich will das noch nicht so ganz einsehen, das innerhalb dieses HartzIV-Gesetzes nicht egalisiert wird und die Grundsicherungsempfänger benachteiligt werden.

Das kann einfach nicht sein.

Gibt es hier wirklich keine MCS-erkrankten Eltern/Sorgeberechtigen mit MCS-Kranken Kindern mehr die mit/von Grundsicherung leben?
- Editiert von Tohwanga am 02.12.2010, 19:49 -
- Editiert von Tohwanga am 02.12.2010, 19:50 -