Auch alternative Behandlung kann steuerlich abgesetzt werden.
München (dpa/tmn) - Kosten für medizinische Außenseitermethoden können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Das hat der Bundesfinanzhof in München entscheiden (Aktenzeichen: VI R 11/09).
http://www.kostenlose-urteile.de/BFH-Aufwendungen-fuer-immunbiologische-Krebsabwehrtherapie-als-aussergewoehnliche-Belastung-abziehbar.news10668.htm
- Editiert von Kira am 04.12.2010, 05:17 -