Weg zu Sammelklagen verbessern

Weg zu Sammelklagen verbessern

Beitragvon Wasabi » Montag 14. März 2011, 12:42

Höchste Zeit für effiziente Sammelklagen in Deutschland und Europa
Europaweite Kampagne und Umfrage der Verbraucherorganisationen zum Weltverbrauchertag 2011
14.03.2011 - Effizientere Klagemöglichkeiten zur Durchsetzung von Verbraucherrechten fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März. "Recht haben und Recht bekommen sind nach wie vor zweierlei", fasst vzbv-Vorstand Gerd Billen den unzulänglichen Zustand zusammen. Angebot und Nachfrage könnten nur harmonieren, wenn unredliche Praktiken abgestraft und Verbrauchern entstandener Schaden zurückerstattet werde. Um dies zu gewährleisten, bedarf es effektiver Muster- und Sammelklagen, um Einzelinteressen zu bündeln.

"Das Recht auf Entschädigung" gehört zu den von den Vereinten Nationen verankerten Grundrechten der Verbraucher. Es ist das Motto der europäischen Verbraucherorganisationen anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März 2011. Anlass ist eine bis Ende April andauernde öffentliche Anhörung der Europäischen Kommission, die zu einer einheitlichen Position für den kollektiven Rechtsschutz in der Europäischen Union führen soll. Dabei geht es auch um die Notwendigkeit einer besseren Ausgestaltung von Sammelklagen. Anders als in Ländern wie Schweden, Portugal und Italien steht Deutschland einer Ausweitung der Klagebefugnisse bisher skeptisch gegenüber: "Die Einführung von Sammelklagen national und europaweit lehnen wir ab", heißt es etwa im aktuellen Koalitionsvertrag.

Zu einer anderen Einschätzung kommt der kürzlich von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) veröffentlichte Evaluationsbericht über die kollektive Rechtsdurchsetzung in Deutschland. Der Bericht stützt die Forderung des vzbv nach Einführung von Muster- und Sammelklagen, mit denen Verbraucherverbände Ansprüche von Verbrauchern in einem einzigen Verfahren für eine Vielzahl von Verbrauchern klären lassen können. Die Studie kommt zu dem Ergebnis: "Um einen besseren Schutz der Verbraucher zu erreichen, sollten deshalb Musterklagen nicht auf den Bereich des Kapitalanlegerschutzes beschränkt werden und eine allgemeine Sammelklage, mit der Verbraucher gemeinsam ihre Schäden geltend machen können, eingeführt werden."

Abzocke darf sich nicht lohnen
Wer heute von Unternehmen abgezockt wird, erhält selten den entstandenen Schaden erstattet. "Das wäre anders, wenn effektive Klage-Instrumente die Rechtsdurchsetzung erleichtern würden", sagt Gerd Billen. Mit einer erweiterten Sammelklage könnten Rechtsfragen für eine Gruppe von Menschen einheitlich geklärt und Schadensersatzansprüche gebündelt werden. Billen: "Das stärkt die Position der Verbraucher und redlicher Anbieter, entlastet die Justiz, reduziert Kosten." Ziel sei keine Klageindustrie nach amerikanischem Modell, bei dem vor allem die Anwälte profitieren, sondern eine sinnvolle Ergänzung bereits bestehender und bewährter kollektiver Instrumente.

Umfrage: Bei welcher Schmerzgrenze ziehen Sie vor Gericht?
Was würden Sie machen, wenn Sie auf eine Gewinnspiel-Abzocke reinfallen, Ihre Flugreise kurzfristig storniert wird, Sie aus heiterem Himmel eine Rechnung für ein Klingelton-Abo erhalten oder sich herausstellt, dass Ihr Gasversorger oder Ihr Sanitärhersteller überzogene Preise verlangt hat? Würden Sie selbst vor Gericht ziehen oder sich einer Sammelklage der Verbraucherzentralen anschließen? Unter http://www.vzbv.de/sammelklage rufen der vzbv und die Verbraucherzentralen Verbraucher auf, sich an einer europaweiten Umfrage zu beteiligen. Die Umfrage läuft bis zum 15. April 2011 und fließt in den Konsultationsprozess der EU-Kommission ein.

Mail: Schreiben Sie der EU-Kommission
Verbraucher können sich auch direkt an die beteiligten EU-Kommissare wenden und Einfluss auf den Konsultationsprozess nehmen. Hierzu hat der vzbv eine E-Mail vorbereitet mit der Forderung, den Interessen der Ver-braucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte mehr Gewicht zu geben. Wer dieser Forderung mit einer persönlichen Mail an die EU-Kommission Nachdruck verleihen will, findet unter http://www.vzbv.de/sammelklage-mail ein entsprechendes Mail-Formular.

Pressemitteilung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen

http://www.vzbv.de/go/presse/1458/index.html?ref_presseinfo=true
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Beitragvon Lilienblüte » Montag 14. März 2011, 14:16

Das wird die Industrielobby bekämpfen, davon muss ausgegangen werden.
Genau das Gleiche wie bei Beweislastumkehr.
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Beitragvon Husky » Mittwoch 16. März 2011, 12:04

Sammelklagen gegen Abzocke gefordert

"Anlässlich des Weltverbrauchertags setzen sich die Verbraucherschützer dafür ein, dass eine Möglichkeit für Muster- und Sammelklagen geschaffen wird..."

http://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article12825485/Kompakt.html
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Beitragvon CSN Tweetie » Freitag 27. Januar 2012, 09:21

Verbraucherschützer plädieren für Sammelklagen
Bremen. Der Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Gerd Billen, hat die Bundesregierung in einem WESER-KURIER-Interview aufgefordert, sich für stärkere Klagerechte der Bürger einzusetzen...

...nders als in anderen europäischen Ländern haben die deutschen Verbraucher bisher kein Recht auf Sammelklagen. Stattdessen müssen die Verbraucherzentralen in ihrem Namen langwierige und teure Musterprozesse führen...

http://www.weser-kurier.de/Artikel/News/Politik/524339/Verbraucherschuetzer-plaedieren-fuer-Sammelklagen.html
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Beitragvon Clarissa » Freitag 27. Januar 2012, 09:46

Und selbst wenn dann ein sog. Musterprozess zugunsten der Opfer ausgefallen ist, kann jedes Gericht bei jedem neuen genauso oder ähnlich gelagerten Streitfall ein abweichendes Urteil fällen.

Ich habe viel Geld mit einer vermieteten Immobilie verloren und wurde dann noch einmal ein Justizopfer, von über 200 gleichgelagerten Fällen wurden bis her nur 14 zugunsten der Kläger/Opfer entschieden über 60 gegen sie. Und jeder Fall muss einzeln verhandelt werden, das heißt jeder Anwalt muss sich neu einarbeiten, es werden Ressourcen bei den Gerichten gebunden weil halt jeder Vorgang einzeln geführt werden muss.

Bei Sammelklagen wie in anderen Ländern müsste nur jeder Beteiligte eine geringe Last tragen aber so können sich die großen \"Gauner\" bequem zurück lehnen teure Anwälte und gekaufte Gutachter beschäftigen und darauf vertrauen das viele ihrer Opfer aufgeben müssen und oder resignieren und vielleicht hilft ihnen sogar auch noch die biologische Lösung.
- Editiert von Clarissa am 27.01.2012, 08:47 -
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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