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Rechtliches zu Pflege und Betreuung

BeitragVerfasst: Samstag 10. Dezember 2011, 10:41
von Beobachter
Ich bitte die CSN-Admins, meinen aktuellen Eintrag unter "Checkliste für den Besuch beim Umweltmediziner" auch hier einzustellen.

-Danke-

Viele Grüße
Beobachter

Rechtliches zu Pflege und Betreuung

BeitragVerfasst: Samstag 10. Dezember 2011, 10:47
von Kira
@Beobachter,
ich habe es für dich kopiert und hier reingestellt:

\"Ich frage mich, was Kranke (nicht \"nur\" Umweltkranke) machen,

die Kassenpatienten sind,
die alt bis sehr alt sind,
äußerst naiv und gutgläubig sind,
körperlich und geistig aufgrund chron. Erkrankungen/Beschwerden eingeschränkt sind,
nicht mobil sind,
weder Internetzugang haben noch regelmäßig Zeitung lesen (können),
das \"Mediziner-Deutsch\" nicht verstehen,

wenn es schon für \"normale\" (Umwelt-)Kranke solche Checklisten gibt, die man \"abarbeiten\" sollte, bevor man sich überhaupt zum (Umwelt-)Mediziner wagt - \"sich zum Besuch entschließt\".
Und erst mal ganz abgesehen davon, wer diese Checklisten erstellt hat und zu welchem Zweck/aus welcher Interessenlage heraus/ mithilfe welcher Sponsoren!

Diese alten und hilflosen Patienten sind völlig ausgeliefert, weil sie sich nicht informieren KÖNNEN!

Wenn es keine verantwortungsbewusste und engagierte Angehörige gibt, die sich um sie in allen Bereichen kümmern (und zwar im Interesse der Betroffenen!), sind sie zudem noch der (ebenso boomenden, weil sehr gut abrechenbaren) staatlichen und privaten Pflege- und Betreuungsmaschinerie ausgeliefert - die, einmal angeworfen, kaum mehr zu stoppen ist und sich verselbständigt und sie noch der letzten Ersparnisse beraubt!

Denn auch dazu gibt es taschenbuchdicke Info-Broschüren, die man sich vorher durchlesen MUSS, bevor man Pflege- und/oder Betreuungsverträge unterschreibt, um äußerst unangenehme Überraschungen (nicht im Sinne der Betroffenen) zu vermeiden!
Und wenn man es tatsächlich geschafft hat, sich all diese Broschüren zu besorgen (und auch weiß, wo), sie durchzulesen und auch noch verstanden hat -
ist man m.E. weder pflege- noch betreuungsbedürftig!

Deshalb wäre es vielleicht angebracht, einen neuen Thread zum Thema zu eröffnen, zumal
u.a. die \"Betreuungspauschale\" hier im Forum schon angesprochen worden ist (ich glaube, unter \"Rechtliches\"),
auch Umweltkranke manchmal so schwer erkranken, dass sie ihre Interessen nicht mehr selbst wahrnehmen können,
wir alle mal alt und vielleicht hilflos werden,
weil es immer weniger Angehörige geben wird, die sich die Zeit nehmen können oder wollen, sich zu kümmern,
weil sich die Zustände bzw. gesellschaftlichen Umstände zum Nachteil der Betroffenen verschärfen werden.


Viele Grüße
Beobachter\"
- Editiert von Kira am 10.12.2011, 09:48 -

Rechtliches zu Pflege und Betreuung

BeitragVerfasst: Samstag 10. Dezember 2011, 12:11
von Husky
Danke Beobachter, dass Du dieses Thema ansprichst.
Jeder kann schneller als er gucken kann von Pflegebedürftigkeit oder Betreuung betroffen sein.

Rechtliches zu Pflege und Betreuung

BeitragVerfasst: Samstag 10. Dezember 2011, 18:26
von Twei
Ich habe einen Betreuer nur für behördliche Angelegenheiten, siehe Link:

[url]http://www.csn-deutschland.de/forum/showthread.php?id=9211[/url]

Ich kann ihn jederzeit abbestellen. Seine Befugnisse beziehen sich lediglich auf den Gang zu den Behörden. Er kann keinen Mietvertrag kündigen, er hat keine geschäftliche alsauch gesundheitliche Befugnisse und ohne meine Unterschrift geht gar nichts.

Jede Unterschriftenvollmacht muß bei mir eingeholt werden, wie z.B. für die HarzIVbehörde.

Es handelt sich hier nicht um einen gerichtlich auferlegten Betreuer,

wie im Thread "RA Claudia Grether spricht über Betreuung" vorstellt:

[url]http://www.csn-deutschland.de/forum/showthread.php?id=17540[/url]

Rechtliches zu Pflege und Betreuung

BeitragVerfasst: Samstag 10. Dezember 2011, 20:45
von Amazone
Hallo Twei,

da muss ich doch glatt mal fragen: Wie kommt man denn an so einen Betreuer und welche Voraussetzungen muss man dafür erfüllen?

LG Amazone

Rechtliches zu Pflege und Betreuung

BeitragVerfasst: Sonntag 11. Dezember 2011, 08:19
von Beobachter
Das würde mich im Interesse meiner "Schützlinge" auch interessieren.

Denn ich bin, obwohl ich mich in ihrem Alltag bestens auskenne und viel für sie tue, zu nichts "befugt" (notwendige Leistungs-Veranlassungen bei amb. Pflegediensten) und kann deshalb auch nichts verhindern, was ihnen zum Nachteil gereicht (z.B. Kauf von Eso- Gerätschaften).

Ein bestehender amtl. bestellter Betreuer erklärt sich bei all dem für "nicht zuständig", muss aber fürstlich bezahlt werden.

Viele Grüße
Beobachter

Rechtliches zu Pflege und Betreuung

BeitragVerfasst: Sonntag 11. Dezember 2011, 14:08
von Twei
Hallo Amazone und Beobachter,
ich antworte Euch und Anderen in meinem Fall unter folgendem Link:

[url]http://www.csn-deutschland.de/forum/showthread.php?id=9211[/url]

mfg Twei

Rechtliches zu Pflege und Betreuung

BeitragVerfasst: Sonntag 11. Dezember 2011, 14:23
von Beobachter
Danke für deine Auskünfte und Infos, Twei.

Viele Grüße
Beobachter