Erweitertes Auskunftsrecht für Versicherte gefordert
Donnerstag, 8. September 2011
Berlin – Versicherte sollten in Zukunft ihre Unterlagen bei den Krankenkassen direkt einsehen können. Eine entsprechende Forderung unterstützt der Petitionsausschuss. Die Abgeordneten beschlossen Anfang September einstimmig, eine entsprechende Petition dem Bundesjustizministerium als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis vorzulegen.
Im Augenblick ist eine solche Einsichtnahme laut dem Versicherungsvertragsgesetz nur möglich, wenn ein Arzt oder Rechtsanwalt die Akten übermittelt. Durch eine direkte Zustellung an den Versicherungsnehmer könnten Kosten gespart werden, heißt es in der Eingabe. Sie wurde als öffentliche Petition auf die Internetseite des Ausschusses gestellt und von 374 Mitzeichnern unterstützt.
Die momentane Regelung verfolgt laut dem Petitionsausschuss den Zweck, den Patienten vor Fehlschlüssen zu bewahren, weil die Unterlagen häufig nur für einen Mediziner wirklich verständlich seien. Zudem komme der Entscheidung des Arztes, ob eine Aushändigung der Krankenunterlagen an den Patienten medizinisch verantwortbar sei, erhebliches Gewicht zu. Dennoch empfiehlt der Petitionsauschuss, ein Einsichtsrecht für die versicherte Person bei künftigen Überlegungen zum Versicherungsvertragsgesetz zu diskutieren. © hil/aerzteblatt.de
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