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Urteil: Abschirmung von Elektrosmog absetzbar

BeitragVerfasst: Mittwoch 4. April 2012, 09:19
von Electra
Finanzgericht Köln: Abschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar

Nach dem Urteil des FG Köln können Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. (...) Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über "stark auffällige" Hochfrequenzimmissionen im Rohbau...

http://blog.diagnose-funk.org/2012/04/02/finanzgericht-koln-abschirmung-von-elektrosmog-steuerlich-absetzbar/

http://www.rechtsindex.de/steuerrecht/2155-mobilfunkstrahlung-abschirmung-von-elektrosmog-steuerlich-absetzbar

Urteil: Abschirmung von Elektrosmog absetzbar

BeitragVerfasst: Mittwoch 4. April 2012, 19:54
von Twei
Wenn nun jemand keine Eigentumswohnung hat oder gar auf HarzIV angewiesen ist, also kein selbst erwirtschaftetes Einkommen aufweisen kann und demnach keine Einkommenssteuer zahlt, bekommt der ebenfalls irgendwelche Zuschüsse, um seine Wohnung gesundheitsgerecht abzuschirmen?

Dieses interessiert mich. Wenn nämlich nicht, dann würde doch ein ärztliches Artest nur zum Wohnungswechsel führen - also eine unendliche Geschichte des Umziehens und Renovierens - wie bei MCS (was ja unklüglicher Weise auch zusammen auftreten kann).