Ab 2012 ist das Existenzminimum pfändbar:
http://www.abekra.de/ :
"Ab 2012 ist Existenzminimum pfändbar
Umwandlung oder Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos bis zum 27. Dezember 2011 dringend geboten.
Zur Einrichtung eines Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bzw. Umwandlung des bestehenden Girokontos in ein P-Konto, wird dringend geraten. Der 14-tägige Schutz von Sozialgeldern bzw. des Existenzminimums vor Gläubigern ist ab Januar 2012 nicht mehr wirksam, warnt Rita Piroth von der Caritas-Schuldnerberatung.
Das heißt im Klartext: Wenn Sie davon betroffen sind und bis zum 27. Dezember kein P-Konto eingerichtet und auf die Umwandlung Ihres bisherigen Girokontos in ein P-Konto verzichtet haben, kann Ihr Konto von Gläubigern leer geräumt werden.
Aber Achtung: Manche Banken verlangen Extrakontoführungsgebühren für ein P-Konto; bei anderen ist es dagegen kostenlos. Preisvergleich lohnt sich. Die Umwandlung selbst müssen alle Banken kostenlos durchführen.
Ferner ziehen manche Kreditinstitute die EC-Karte ein und gewähren keinen Dispo-Kredit mehr. Fragen Sie deshalb genau nach, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.
Hier einige Links mit Informationen zum Thema P-Konto:
gegen-hartz.de
Sozialleistungen.info
bafoeg-aktuell.de
alternativ werden Sie auch bei eigener Suche im Internet schnell fündig."
LG Beobachter