Bei falscher Diagnose droht Strafe

Bei falscher Diagnose droht Strafe

Beitragvon mirijam » Freitag 8. Juni 2012, 00:08

"Bei falscher Diagnose droht Strafe

Kampf gegen Abrechnungsbetrug von Ärzten

VON EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 12.02.2009 - 07:39 Berlin (RP).

Das Bundesversicherungsamt will gegen Betrug bei Arztabrechnungen vorgehen. Ärzte, die falsche Diagnosen stellen, müssen verstärkt mit Strafen rechnen wie Bußgelder oder Entzug der Kassenzulassung.


"Unregelmäßigkeiten und Verwerfungen bei Diagnosedaten aus der vertragsärztlichen Versorgung" sollen "evaluiert" und "gerichtsfest sanktioniert" werden, heißt es in einem Schreiben des Bundesversicherungsamtes an die Aufsichtsbehörden der Länder, das unserer Redaktion vorliegt.

Höhere Zuschüsse

Hintergrund des Schreibens sind Betrugsvorwürfe gegen Kassen und Ärzte in einzelnen Regionen. Der Vorwurf: Die Ärzte machen die Patienten auf dem Papier kränker als sie eigentlich sind. Dadurch erhalten die Krankenkassen mehr Zuschüsse aus dem Gesundheitsfonds. Der Fonds, der seit dem 1. Januar in Kraft ist, verteilt das Geld nach Alter und Gesundheitszustand (Morbidität) der Versicherten an die Krankenkassen. Festgelegt wurden 80 Krankheitsbilder, für die die Kassen je nach Diagnose Zuschläge erhalten. Die Spannbreite reicht von Dialyse (4081 Euro Zuschlag pro Monat) bis hin zu Bluthochdruck (38 Euro).

In Niedersachsen haben Kassenvertreter Ärzte unter Druck gesetzt, ihre Diagnosen weiter zu fassen, damit die Kassen mehr Zuschüsse erhalten. In Bayern haben die Hausärzte einen lukrativen Vertrag mit der AOK geschlossen und sich im Gegenzug dafür aufgeschlossen gezeigt, für die Kasse vorteilhafte Diagnosen zu stellen.

In Nordrhein-Westfalen wiederum hatte der Hausärzteverband seine Mitglieder aufgefordert, die Diagnosen besonders niedrig zu stellen, damit die Kassen so weniger Geld erhalten und unter Druck geraten.

Der Chef des Bundesversicherungsamtes, Josef Hecken, hat angekündigt, Ausschläge bei Diagnosen nicht hinzunehmen. Bei "signifikanten Morbiditätssteigerungen in einzelnen Kassen, die aus ambulanten Diagnosen resultieren" und nicht plausibel erklärt werden könnten, soll die Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds an durchschnittliche Entwicklungen angepasst werden.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung will gegen überzogene Diagnosen vorgehen. "Wir wollen ein anonymes Rückmeldesystem aufbauen", sagte KBV-Sprecher Roland Stahl. Die Ärzte sollen sich ihrer Kassenärztlichen Vereinigung anvertrauen können, falls eine Krankenkasse überzogene Diagnosen erwarte."


http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/kampf-gegen-abrechnungsbetrug-von-aerzten-1.2327748
mirijam
 

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Beitragvon mirijam » Mittwoch 13. Juni 2012, 15:40

Zitat (siehe oben):

"Das Bundesversicherungsamt will gegen Betrug bei Arztabrechnungen vorgehen. Ärzte, die falsche Diagnosen stellen, müssen verstärkt mit Strafen rechnen wie Bußgelder oder Entzug der Kassenzulassung."


http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/kampf-gegen-abrechnungsbetrug-von-aerzten-1.2327748


Das gilt auch für psychosomatische und psychiatrische Diagnosen. Man sollte falsche Diagnose anzeigen.
mirijam
 

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Beitragvon Zdenka » Mittwoch 13. Juni 2012, 16:24

Genau, man sollte Falschdiagnose anzeigen und/oder bei der Ärztekammer melden.
MCS Patienten sollten diese Möglichkeit nutzen und sich nicht verkriechen.
Zdenka
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Beitragvon DMT » Sonntag 7. Oktober 2012, 01:37

Wenn ein Arzt statt MCS Psychose schreibt, wird das garantiert nicht sanktioniert sondern fürstlich entlohnt! Macht euch nichts vor.
DMT
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Beitragvon Janik » Sonntag 7. Oktober 2012, 09:43

Fürstlich entlohnt ist übertrieben. Es wird eben über Psyche abgerechnet weil es so abrechenbar ist. MCS nicht.
Trotzdem ist es dann oft eine Fehldiagnose. Eine bewusst gestellte Fehldiagnose um sich zu bereichern.
Janik
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Beitragvon Kira » Sonntag 7. Oktober 2012, 11:06

weitere Info's zu besagten Thema:
http://www.csn-deutschland.de/forum/showthread.php?id=19525
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Beitragvon Husky » Sonntag 7. Oktober 2012, 11:23

Die Umweltmediziner aus den Umweltmedizinverbänden sind gefragt dass sie als Vorbild voran gehen und MCS in die Befunde schreiben und
MCS kodieren, sprich das abrechnen was geht.

Die Umweltmedizinverbände haben auch die Agenda andere Ärze über MCS zu informieren.
Was MCS wirklich ist und Wege aufzuzeigen wie und was man via T78.4 abrechnen kann.
Die Informationen sollten endlich an geeigneter Stelle erfolgen, nicht in dieser UMG,
die keiner außer den Umweltärzten selbst und ein paar Umweltkranken liest, die sie über ihren Verein umsonst bekommen.
Husky
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Beitragvon Clarissa » Sonntag 7. Oktober 2012, 11:37

man kann fast alles mit der hauptdiagnose T78.4 abrechnen, man nimmt dann zur hilfe noch ein paar nebendiagnosen und begründet sich mit T78.4 meine ärzte machen das so.

meine oralchirurgin hat so bei mir alles begründet, teureres narkosemitte, spezielle antibiotika, wie ich entzündungen hatte. sie hat mcs immer an erste stelle gestellt.

es geht wohl wenn man will.
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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