"Bei falscher Diagnose droht Strafe
Kampf gegen Abrechnungsbetrug von Ärzten
VON EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 12.02.2009 - 07:39 Berlin (RP).
Das Bundesversicherungsamt will gegen Betrug bei Arztabrechnungen vorgehen. Ärzte, die falsche Diagnosen stellen, müssen verstärkt mit Strafen rechnen wie Bußgelder oder Entzug der Kassenzulassung.
"Unregelmäßigkeiten und Verwerfungen bei Diagnosedaten aus der vertragsärztlichen Versorgung" sollen "evaluiert" und "gerichtsfest sanktioniert" werden, heißt es in einem Schreiben des Bundesversicherungsamtes an die Aufsichtsbehörden der Länder, das unserer Redaktion vorliegt.
Höhere Zuschüsse
Hintergrund des Schreibens sind Betrugsvorwürfe gegen Kassen und Ärzte in einzelnen Regionen. Der Vorwurf: Die Ärzte machen die Patienten auf dem Papier kränker als sie eigentlich sind. Dadurch erhalten die Krankenkassen mehr Zuschüsse aus dem Gesundheitsfonds. Der Fonds, der seit dem 1. Januar in Kraft ist, verteilt das Geld nach Alter und Gesundheitszustand (Morbidität) der Versicherten an die Krankenkassen. Festgelegt wurden 80 Krankheitsbilder, für die die Kassen je nach Diagnose Zuschläge erhalten. Die Spannbreite reicht von Dialyse (4081 Euro Zuschlag pro Monat) bis hin zu Bluthochdruck (38 Euro).
In Niedersachsen haben Kassenvertreter Ärzte unter Druck gesetzt, ihre Diagnosen weiter zu fassen, damit die Kassen mehr Zuschüsse erhalten. In Bayern haben die Hausärzte einen lukrativen Vertrag mit der AOK geschlossen und sich im Gegenzug dafür aufgeschlossen gezeigt, für die Kasse vorteilhafte Diagnosen zu stellen.
In Nordrhein-Westfalen wiederum hatte der Hausärzteverband seine Mitglieder aufgefordert, die Diagnosen besonders niedrig zu stellen, damit die Kassen so weniger Geld erhalten und unter Druck geraten.
Der Chef des Bundesversicherungsamtes, Josef Hecken, hat angekündigt, Ausschläge bei Diagnosen nicht hinzunehmen. Bei "signifikanten Morbiditätssteigerungen in einzelnen Kassen, die aus ambulanten Diagnosen resultieren" und nicht plausibel erklärt werden könnten, soll die Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds an durchschnittliche Entwicklungen angepasst werden.
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung will gegen überzogene Diagnosen vorgehen. "Wir wollen ein anonymes Rückmeldesystem aufbauen", sagte KBV-Sprecher Roland Stahl. Die Ärzte sollen sich ihrer Kassenärztlichen Vereinigung anvertrauen können, falls eine Krankenkasse überzogene Diagnosen erwarte."
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