BGH: Zwangsbehandlung psychisch Kranker nicht zulässig
Eine zwangsweise Behandlung psychisch Kranker ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshof nicht zulässig. Es fehle an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage, entschied der BGH in zwei Urteilen. Die Zustimmung des Betreuers reiche nicht aus. In beiden Verfahren standen die Betroffenen wegen einer psychischen Erkrankung unter Betreuung. Sie waren in geschlossenen Anstalten untergebracht und wollten sich nicht mit Medikamenten behandeln lassen. Die Betreuerinnen beantragten deshalb die Zwangsbehandlung. Dies lehnte der BGH ab.
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