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ruhenden Arbeitsverhältnis - Urlaubsanspruch

BeitragVerfasst: Montag 13. August 2012, 22:23
von Maus 22
Vorhin in den Nachrichten wurde gesagt: \"Auch in einem wegen Bezugs einer befristeten Erwerbsminderungsrente ruhenden Arbeitsverhältnis entsteht Jahr für Jahr der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch.\"
Nun habe ich gegooglet.: LAG Schleswig-Holstein · Urteil vom 16. Dezember 2010 · Az. 4 Sa 209/10 Hier der link: http://openjur.de/u/84158.html
Dagegen ist man in Revision gegangen und gestern kam das Urteil: Der Urlaubsanspruch in einem langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis verfällt 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres der link dazu ist hier http://www.mth-partner.de/rechtsanwaltsblog/tag/9-azr-35310/

Finde ich sehr wichtig

ruhenden Arbeitsverhältnis - Urlaubsanspruch

BeitragVerfasst: Dienstag 14. August 2012, 10:15
von Amazone
Da gab es schon mal ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, daraufhin habe ich nach langen außergerichtlichen Verhandlungen über meinen RA meinen Resturlaubsanspruch aus 2005 und 2006 vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen.

ruhenden Arbeitsverhältnis - Urlaubsanspruch

BeitragVerfasst: Dienstag 14. August 2012, 10:19
von Amazone
Hier mein Beitrag von 2009:

Falls jemand von Euch in den letzten 2-3 Jahren (Achtung Verjährungsfrist nach 3 Jahren) längere Zeit krank war, der sollte unbedingt seine Ansprüche auf Abgeltung von Urlaub bei seinem Arbeitgeber geltend machen. Dies gilt auch wenn man 1 1/2 Jahre krank war und anschließend entweder eine Kündigung oder Eintritt in Rente erfolgte.

Bei mir hat das jetzt außergerichtlich jedenfalls zum Erfolg geführt, obwohl mein Arbeitsverhältnis bereits Ende 2006 durch Rentenbeginn endete. Auch Zusatzurlaub für Schwerbehinderte von 5 Tagen wird abgegolten.

Amazone


EuGH vom 20.01.2009 – RS C-350/06 und C-520/06: Urlaubsabgeltung trotz Krankheit

Entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der EuGH am 20.01.2009 (RS C 350/06 und C 520/06) entschieden, dass auch Arbeitnehmer, die ihren Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen können, Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 BUrlG haben. Entgegenstehende Regelungen z.B. im Bundesurlaubsgesetz (und damit auch Urteile) verstossen gegen die Urlaubsrichtlinie, so der EuGH. Arbeitnehmer, die wegen einer Langzeiterkrankung arbeitsunfähig aus dem Unternehmen ausschieden, bekamen bisher den nicht genommenen Jahresurlaub nach deutschem Recht nicht durch eine sogenannte Urlaubsabgeltung vergütet. Arbeitnehmer können jetzt noch den Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) für 2008 geltend machen. Unter Umständen kommt bei Langzeiterkrankten sogar die Geltendmachung des unverjährten Jahresurlaubs bis zum Jahre 2006 rückwirkend in Betracht. Allerdings kann der Anspruch wegen einer Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag verfallen sein.

ruhenden Arbeitsverhältnis - Urlaubsanspruch

BeitragVerfasst: Dienstag 14. August 2012, 15:27
von Maus 22
Aber hier wird von Urlaub bei [size=14px]ruhendem Arbeitsverhältnis[/size] gesprochen. Das ist was anderes.

Ich bin für 3 Jahre verrentet worden (Erwerbsminderung). In der Zeit, ruht mein Arbeitsverhältnis. Werde ich weiter zeitlich befristet verrentet, ruht das Arbeitsverhältnis immer noch.
Ich bekomme aber die ganze Zeit über meinen Jahresurlaub ausbezahlt. Die Verjährung zum Beispiel vom Mindest-Jahresurlaub 2012 (20 Tage bei 5-Tage-Woche + 5 Tage Schwerbehindertenurlaub) endet im Juni 2014. Diese Verjährungsfrist ist neu.
- Editiert von Maus 22 am 14.08.2012, 15:28 -