Gesetz zur Sterbehilfe
Verfasst: Donnerstag 30. August 2012, 08:39
Fr online
Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Sterbehilfe auf den Weg gebracht. Demnach ändert sich nichts für Angehörige und Nahestehende. Die kommerzielle Sterbehilfe soll verboten werde, es drohen mehrjährige Gefängnisstrafen. Der Verein Dignitas will dagegen gerichtlich vorgehen.....
Erstmals wird in Deutschland die Sterbehilfe gesetzlich geregelt. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die kommerzielle Hilfe bei der Selbsttötung mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. Bislang war jede Form von Beihilfe zum Selbstmord straffrei.....
Konkret betrifft das geplante Verbot bislang nur zwei Vereine in Deutschland: Die Aktivitäten des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch, der Patienten bei der Selbsttötung begleitet - ohne Honorar, aber dafür Mitgliedsbeiträge kassiert. 2010 und 2011 will Kuschs Verein 48 Menschen beim Suizid begleitet haben. Und Dignitas-Deutschland in Hannover. Der Verein leistet nach eigenen Angaben aber keine Sterbehilfe und vermittelt auch nicht.
Der Berliner Rechtsanwalt von Dignitas Deutschland, Dieter Graefe, nannte die Verbotspläne deshalb einen Phantomkrieg. „Das ist absurd. Es wird unterstellt, dass durch Suizidbeihilfe erhebliche Gewinne erzielt werden können. Beide Institutionen erzielen überhaupt keine Gewinne, und betreiben schon deshalb keine gewerbsmäßige Sterbehilfe“, sagte Graefe dieser Zeitung. Der Jurist kündigte gleichwohl an, gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen. „Wir halten es für verfassungswidrig, denn wenn etwas wie die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich zulässig ist, kann man es nicht plötzlich verbieten, nur weil es gewerbsmäßig ist“, so Graefe. Sorgen, dass Dignitas-Deutschland jetzt verboten wird, hat der Jurist daher nicht. „Ein solches Verbot wäre offensichtlich rechtswidrig.“
http://www.fr-online.de/politik/gesetz-zur-sterbehilfe-dignitas-klagt-gegen-sterbehilfe-gesetz,1472596,17000016.html
Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Sterbehilfe auf den Weg gebracht. Demnach ändert sich nichts für Angehörige und Nahestehende. Die kommerzielle Sterbehilfe soll verboten werde, es drohen mehrjährige Gefängnisstrafen. Der Verein Dignitas will dagegen gerichtlich vorgehen.....
Erstmals wird in Deutschland die Sterbehilfe gesetzlich geregelt. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die kommerzielle Hilfe bei der Selbsttötung mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. Bislang war jede Form von Beihilfe zum Selbstmord straffrei.....
Konkret betrifft das geplante Verbot bislang nur zwei Vereine in Deutschland: Die Aktivitäten des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch, der Patienten bei der Selbsttötung begleitet - ohne Honorar, aber dafür Mitgliedsbeiträge kassiert. 2010 und 2011 will Kuschs Verein 48 Menschen beim Suizid begleitet haben. Und Dignitas-Deutschland in Hannover. Der Verein leistet nach eigenen Angaben aber keine Sterbehilfe und vermittelt auch nicht.
Der Berliner Rechtsanwalt von Dignitas Deutschland, Dieter Graefe, nannte die Verbotspläne deshalb einen Phantomkrieg. „Das ist absurd. Es wird unterstellt, dass durch Suizidbeihilfe erhebliche Gewinne erzielt werden können. Beide Institutionen erzielen überhaupt keine Gewinne, und betreiben schon deshalb keine gewerbsmäßige Sterbehilfe“, sagte Graefe dieser Zeitung. Der Jurist kündigte gleichwohl an, gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen. „Wir halten es für verfassungswidrig, denn wenn etwas wie die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich zulässig ist, kann man es nicht plötzlich verbieten, nur weil es gewerbsmäßig ist“, so Graefe. Sorgen, dass Dignitas-Deutschland jetzt verboten wird, hat der Jurist daher nicht. „Ein solches Verbot wäre offensichtlich rechtswidrig.“
http://www.fr-online.de/politik/gesetz-zur-sterbehilfe-dignitas-klagt-gegen-sterbehilfe-gesetz,1472596,17000016.html