Ein sehr übles Urteil:
Auszug:
"...Der gerichtliche Sachverständige hat plastisch dargelegt, dass MCS kein Krankheitsbild im eigentlichen Sinne, sondern ein diffuser, wissenschaftlich wenig aufgehellter Symptomkomplex ist, der durch eine Vielzahl auch geringfügiger Umstände ausgelöst beziehungsweise verschlechtert werden kann. Unter kontrollierten Bedingungen durchgeführte Provokationstests ergaben zudem keine auf spezifische Chemikalienwirkung zurückgehende höhere Sensibilität von MCS-Patienten im Vergleich zur Normalbevölkerung. Deshalb wird MCS teilweise in der medizinischen Wissenschaft als psychosomatische oder psychiatrische Störung aufgefasst. Dem Dienstherrn ist es angesichts von Vielzahl, Unbestimmtheit und Inhomogenität der in der medizinischen Wissenschaft diskutierten MCS-Auslöser nicht möglich geschweige denn zumutbar, den Beamten vor diesen im Rahmen eines regulären Dienstbetriebes, der auch beinhaltet, dass der Beamte für sein Gehalt eine adäquate Leistung erbringen muss, zu bewahren. Deshalb muss der Beamte mit diesem Symptomkomplex leben und diesen als sein persönliches Lebensrisiko tragen...."
"...Dies liegt wesentlich daran, dass der MCS-Symptomkomplex diffus und wissenschaftlich nicht erforscht bzw. erforschbar ist und folglich eine Vielzahl von Auslösern sehr unterschiedlicher Zuordnung auf eher dünner wissenschaftlicher Basis erörtert wird..."
http://openjur.de/u/490875.html