Ärztliche Zwangsbehandlung

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Beitragvon Tony Forte » Donnerstag 22. November 2012, 14:48

Unerhört: Der Bundestag will heute abend klammheimlich die ärztliche Zwangsbehandlung legalisieren!

http://blog.menschenundrechte.de/2012/11/21/bundestag-will-klammheimlich-zwangsbehandlung-legalisieren-manchmal-ist-es-wirklich-ein-skandal/
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Beitragvon Kira » Donnerstag 22. November 2012, 15:03

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Beitragvon Kira » Donnerstag 22. November 2012, 19:47

Fachausschuss Freiheitsrechte beim Behindertenbeauftragten fordert Anhörung Betroffener zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen
http://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/PM38_Zwangsbehandlung_cm.html

Pressemitteilungen - Fachausschuss Freiheitsrechte beim Behindertenbeauftragten fordert Anhörung Bet
http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Home/home_node.html
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Beitragvon Kira » Freitag 23. November 2012, 09:27

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Beitragvon Galaxie » Samstag 24. November 2012, 03:43

Hierzu auch die Ethik Charta: http://www.fuente.de/bioethik/ethkch12.htm und Ethik Charta Fünte: http://www.fuente.de und wenn man bedenkt der Nürnberger Kodex: http://www.aerzteblatt.de/archiv/56634 ...

LG
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Beitragvon Kira » Donnerstag 13. Dezember 2012, 00:31

Gesetzliche Regelung von „Zwangsmaßnahmen“
Es geht auch ohne Zwang
11.12.2012 · Im Bundestag steht ein Gesetzesentwurf zur Abstimmung, der stationäre Behandlungen gegen den Willen der Patienten legalisieren soll. Wie äußern sich die Sachverständigen?

Von Oliver Tolmein
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/gesetzliche-regelung-von-zwangsmassnahmen-es-geht-auch-ohne-zwang-11989962.html

ach die Kommentare sind lesenswert
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Beitragvon Kira » Donnerstag 13. Dezember 2012, 20:52

Institut für Menschenrechte: Gesetzentwurf unvereinbar mit UN-Behindertenrechtskonvention
Veröffentlicht am 11. Dezember 2012 in News
Berlin, 10.12.2012: Die heutige gemeinsame Anhörung des Rechts- und Gesundheitsausschusses des Bundestages zur geplanten Legalisierung von Zwangsbehandlungen war eine Farce. Geplant als Pseudo- bzw. Pro-Forma-Anhörung machte der Ausschussvorsitzende, MdB Siegfried Kauder, in den ersten 5 Minuten klar, dass das angeblich “öffentliche” der Veranstaltung nur vorgetäuscht war, tatsächlich aber eine Geheimanhörung abgezogen werden sollte. Deshalb verbot er sogar sofort einem beim Bundestag akkreditierten Journalisten, die Anhörung aufzuzeichnen und Bilder zu machen. Zuschauer, die dies kritisierten, wurden von Kauder sofort des Raumes verwiesen. So leerten sich die Zuschauerränge schnell.

Aber es gibt etwas äußerst Erfreuliches zu berichten: Nachdem bereits vor einigen Wochen Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker mit einem Gutachten den Nachweis erbrachte, dass das geplante Gesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat heute auch die Monitoringstelle für die Behindertenrechtskonvention auf der Homepage des Deutschen Instituts für Menschenrechte öffentlich zu dem Inhalt des Gesetzgebungsverfahrens Stellung bezogen und klar gemacht, was für ein Anschlag auf die Menschenrechte und insbesondere die UN-Behindertenrechtskonvention dieses geplante Terrorgesetz ist.

Nur ein paar Zitate als Kostprobe:

•Die Monitoring-Stelle empfiehlt, … dem Plenum zu empfehlen, den Gesetzesentwurf abzulehnen…
•Zweifel an der Menschenrechtskonformität
Es bestehen schwerwiegende Bedenken, ob der Gesetzesvorschlag, auch in der veränderten Fassung vom 7. Dezember 2012, mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang steht. Die Regelung zielt darauf, sich über den natürlichen Willen der betroffenen Person hinwegsetzen zu können und an die Stelle der persönlichen Entscheidung die Entscheidung Dritter zu setzen – eine so genannte ersetzende Entscheidungsfindung („substituted decision-making“). Im Lichte der aktuellen menschenrechtlichen Diskussion, wie sie auch in Studien des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (UN Doc. A/HRC/10/48 vom 26. Januar 2009) und in der Auslegungspraxis des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen Ausdruck findet, ist der Ansatz, wonach eine psychiatrische Behandlung ohne freie und informierte Zustimmung der betroffenen Person, allein legitimiert über die Entscheidung Dritter vorgenommen werden soll menschenrechtlich in Frage gestellt.
•Angemerkt sei, dass in Bezug auf das deutsche Betreuungsrecht (in Blick auf die Abkehr vom Vormundschaftsrecht eine große Errungenschaft) die Diskussion geführt werden muss, ob das Betreuungsverhältnis nicht schon auf Grund seiner Zielrichtung allein frei von Zwangsbefugnissen gehalten werden sollte, um zu erreichen, dass die Betreuenden auch in den Situationen der psychosozialen Krisen ihrer Betreuten die Schlüsselrolle als Rechtsgewährsperson erfüllen können und nicht gezwungen werden, auf die Seite derer zu wechseln, die in die Rechte eingreifen.
•Das Konzept der „krankheitsbedingten Nichteinsichtsfähigkeit“ findet also im Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonventionen selbst keinen Halt. Darüber hinaus ist sie fachlich hochgradig instabil, weil handhabbare Kriterien bislang nicht zu finden sind, zwischen Einsichtsfähigkeit und Nichteinsichtsfähigkeit zu unterscheiden und gleichzeitig die Unsicherheiten und Grauzonen auszuschließen und eine einheitliche Praxis zu
gewährleisten.
Die Stellungnahme als PDF-Datei herunterladen.

Da bisher weder beim Rechtsausschuss noch beim Plenum des Bundestages Tagesordnungspunkte bekannt geworden sind, in denen der Gesetzentwurf Drs. 17/11513 erörtert bzw. abgestimmt werden soll, wird sich aller Voraussicht nach das Verfahren weiter ins nächste Jahr ziehen, so dass zumindest bis zum Ende dieses Jahres noch Zeit ist, die Mitglieder des Rechts-, Gesundheits- und Familienausschusses, sowie alle anderen Abgeordneten des Bundestages auf die bisher mit diesem Gesetzentwurf geplante Missachtung, ja Verhöhnung der Menschenrechte hinzuweisen.

Sie alle müssen sich mit der Stellungnahme der Monitoringstelle beschäftigen und dürfen sich vor Antworten nicht wegducken. Deshalb unsere Bitte an alle:

Bitte lesen Sie unbedingt die Stellungnahme und verbreiten sie sie in eigenen Email-Verteilern, in Foren, Blogs und Newsgroups!

Senden Sie den Abgeordneten des Bundestages diese Stellungnahme und fordern Sie sie auf, dazu Stellung zu beziehen! Lassen Sie nicht locker, bis Sie eine überzeugende Antwort erhalten haben!
http://www.zwangspsychiatrie.de/aktuelles/
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Beitragvon Kira » Dienstag 18. Dezember 2012, 07:56

Geheimanhörung: Tumultartige Szenen im Rechtsausschuss
Um die skandalösen Bestrebungen zur Legalisierung von staatlich erzwungener Körperverletzung vor der Öffentlichkeit zu verbergen, gehen die Verantwortlichen jetzt offensichtlich sogar soweit, die Pressefreiheit einzuschränken. Was während der – angeblich “öffentlichen” – Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am 10. Dezember geschah, darüber ......
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Beitragvon Kira » Dienstag 18. Dezember 2012, 08:10

Zwangsbehandlungsgesetz soll am 17. Januar beschlossen werden
Als Tagesordnungspunkt 13 ist für Donnerstag, den 17. Januar die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs zur Zwangsbehandlung für das Plenum das Bundestag vorgesehen: http://www.bundestag.de/…Tagesordnung_komplett_kommende_Woche.pdf
Es besteht also noch einen Monat Zeit, Abgeordnete darauf hinzuweisen, dass sie mit einer Zustimmung zu diesem Terrorgesetz sowohl das Grundgesetz verletzen (siehe Rechtsgutachten RA Thomas Saschenbrecker), als auch aktiv die Menschenrechte missachten, wie es in einer Stellungnahme der Monitoringstelle für die Behindertenrechtskonvention festgestellt wird:
http ://www.institut-fuer-.......
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Beitragvon Clarissa » Dienstag 18. Dezember 2012, 08:39

Schöne "Sauerei" das wird heftig, da wird man wohl vors BVG ziehen müssen bzw. vor den EUGHfM. Was die sich alleine mit der Presse erlaubt haben wirft ein bezeichnendes Licht auf die Art der Regierungsriege. Model Demokratur oder einfacher gesagt Diktatur mit Reisefreiheit.
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Beitragvon Twei » Dienstag 18. Dezember 2012, 23:26

Siehe auch:

"Das geht euch alle an!! Werdet aktiv!!" - viewtopic.php?t=19041
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Beitragvon Kira » Donnerstag 17. Januar 2013, 10:57

Heute http://www.bundestag.de /dokumente/tagesordnungen/217.html

15.) Zweite und Dritte Beratung CDU/CSU, FDP

Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
- Drs 17/11513, 17/12086 -
(TOP 15, 00:45 Stunden)

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/115/1711513.pdf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712086.pdf
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Beitragvon Kira » Dienstag 22. Januar 2013, 14:42

Bundestag legalisiert psychiatrische Zwangsbehandlung viewtopic.php?t=19194
- Editiert von Kira am 22.01.2013, 19:24 -
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Beitragvon Kira » Dienstag 29. Januar 2013, 13:43

Bundestag legalisiert psychiatrische Zwangsbehandlung viewtopic.php?t=19194


hier erfolgen die aktuellen Neuihkeiten nun.
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Re: Ärztliche Zwangsbehandlung

Beitragvon Kira » Samstag 5. September 2015, 10:16

Winston Smith, 16. August 2015

Drei höchstrichterliche Entscheidungen gegen psychiatrische Zwangsbehandlung

Diesen Sommer gab es gleich drei höchstrichterliche Entscheidungen gegen psychiatrische Zwangsbehandlung.

Am 14. Juli 2015 gab das Bundesverfassungsgericht einer unter Betreuung stehenden Frau aus Sachsen Recht, die sich gegen gerichtlich angeordnete, psychiatrische Zwangsbehandlung wehrte. Der Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 26. Mai 2014 (Aktenzeichen 02 T 285/14) verletze die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das Landgericht verkenne die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit.

Die Richter hoben dabei besonders hervor, dass der Wille eines vermeintlichen Patienten oberste Priorität hat:
...


http://www.meinungsverbrechen.de

14.08.2015
Autor: Juraforumadmin

Keine Zwangsbehandlung ohne gerichtlich bestellten Gutachter

Karlsruhe (jur). Bevor Gerichte die Zwangsbehandlung eines psychisch Kranken genehmigen dürfen, müssen sie zuvor förmlich einen Sachverständigen zurate ziehen. Andernfalls wird das Freiheitsgrundrecht des Patienten verletzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 14. August 2015, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 600/14). Ein einfaches Attest des behandelnden Arztes ist nicht zulässig.
...

http://www.juraforum.de/recht-gesetz/ke ... ter-526880
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Re: Ärztliche Zwangsbehandlung

Beitragvon shadow » Samstag 31. Dezember 2016, 20:23

Galaxie hat geschrieben:Hierzu auch die Ethik Charta: http://www.fuente.de/bioethik/ethkch12.htm und Ethik Charta Fünte: http://www.fuente.de und wenn man bedenkt der Nürnberger Kodex: http://www.aerzteblatt.de/archiv/56634 ...

LG
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- Editiert von Galaxie am 24.11.2012, 02:47 -


Der Nürnberger Kodex ist Makulatur


Erstellt am 25.12.2016 von Winston Smith

Nach Ende des 2. Weltkriegs wurden im Rahmen der Nürnberger Ärzteprozesse ehemalige KZ-Ärzte von einem US-Amerikanischen Militärgericht angeklagt. Die Anklagepunkte umfassten unter anderem unfreiwillige Menschenversuche, sowie Massentötungen im Rahmen der Aktion T4. Sieben der 23 Angeklagten wurden freigesprochen, weitere sieben zum Tode verurteilt, andere erhielten lange Haftstrafen.

Um solche Gräultaten in Zukunft zu verhindern, wurde 1947 der Nürnberger Kodex formuliert. In 10 Punkten wurden ethische Richtlinien für Ärzte zur Durchführung von Menschenversuchen bestimmt:
...

http://www.meinungsverbrechen.de/der-nu ... -makulatur
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