Bundestag legalisiert psychiatrische Zwangsbehandl

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Beitragvon Kira » Dienstag 22. Januar 2013, 11:16

Diese Mail erhielt ich heute.

Möchte nicht wissen, wieviele MCS Erkrankte bereits in der Psychatrie gelandet sind, bzw. jetzt noch schneller in der Psychiatrie landen können.

"Bundestag legalisiert psychiatrische Zwangsbehandlung
Der Deutsche Bundestages hat der Gesetzesvorlage der Regierungskoalition zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlungen mit Zustimmung der SPD angenommen; während sich Grüne/Bündnis90 enthielten, lehnt die LINKE die Reform ab.

Künftig dürfen Ärzte Patienten in stationären Einrichtungen und gegen ihren Willen behandeln, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1.. der Patient kann die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen,
2.. es wurde versucht, den Patienten/Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen,
3.. die Zwangsmaßnahme ist nötig, "um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden",
4.. der zu erwartende Nutzen des Eingriffs in die Selbstbestimmung überwiegt "die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich" und
5.. die Zwangsmaßnahme wurde durch ein Betreuungsgericht / Vormundschaftsgericht genehmigt.
Ferner sieht das Gesetz die Einschaltung eines Verfahrenspflegers vor, der dem "besonderen Schutzbedürfnis" der Betroffenen Rechnung tragen soll. [http://www.gegen-stimmen.de/?p=19737]
Dieser Artikel erschien dazu am 17. Januar 2013 auf der Webseite zwangspsychiatrie.de

Berlin, 17.1.2013: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2011 mit zwei Beschlüssen Rechtssicherheit geschaffen, mit denen es festgestellt hat, dass psychiatrische Zwangsbehandlung zwar überall praktiziert wurde, es aber in den 63 Jahren seit Bestehen dieser Republik noch nie ein grundgesetzkonformes Gesetz gab, das sie hätte legalisieren können. In der Reaktion darauf, dass alle diese Gesetze immer grund- und menschenrechtlich illegal waren, hat die Psychiatrie nun offen sichtbar gemacht, dass sie tatsächlich nur ein Vergewaltigungssystem ist, das sich zur Täuschung der Öffentlichkeit in einem Helfermäntelchen versteckt hatte und sich angeblich immer gerade wieder reformiert habe. Diese falsche Fassade des "Helfens" und eines "reformerischen Fortschritts" konnte sie nun nicht mehr aufrecht erhalten, sondern musste ihr wahres Gesicht zeigen: ihre verbrecherische Gewaltfratze.

Wäre Helfen ihr inneres Ziel, wäre diese Gewaltausübung in der Profession als eine gesellschaftlich ihr aufgetragene Bürde empfunden worden und sie hätte diese Befreiung von der Gewaltausübung per höchstrichterlichem Beschluss freudig begrüßt. So aber musste sie ihren tatsächlichen Charakter offenbaren, sich decouvrieren, also alles Tarnen und Täuschen aufgeben und die sofortige Restaurierung der praktizierten Gewalttätigkeit als angebliche "Notwendigkeit" fordern: z.B. in Erklärungen der DGPPN und der DGSP, der psychiatrischer Gewalt immer hilfsbereit zur Seite stehenden Diakonie und der Richter des Deutschen Richterbundes. Wir sparen uns eine Aufzählung weiterer Speichellecker. Der Bundestag ist heute den Rufen gefolgt und hat gehorsam im Eilverfahren ein Gesetz zur Legalisierung von Zwangsbehandlung verabschiedet.

Dabei hat er alle Warnungen aus Rechtsgutachten und Briefen an alle Abgeordneten* in den Wind geschlagen und systematisch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts missachtet. So verhöhnt diese Legalisierung der zweitschwersten Grundrechtsverletzung nach der Todesstrafe mit Hilfe eines Gesetzestextes voller unbestimmter Rechtsbegriffe das Bundesverfassungsgericht und seine Forderungen. Haben die Richter doch 2011 explizit festgelegt, dass ein Gesetz die Umstände der Zwangsbehandlung genau festzulegen, also bestimmte und klar definierte Kriterien für die Anwendung zu benennen habe. Es darf eben gerade nicht gutachterlicher und richterlicher Willkür überlassen bleiben, wer mit staatlichem Segen Körperverletzung zu erdulden hat. Gleichzeitig hat damit der Bundestag die Bedingungen, die der Bundesgerichtshof im sogenannte "Rezepturteil"** schon 2006 für jede Zwangsbehandlung gesetzt hat, völlig außer Acht gelassen. Mehr Rechtsunsicherheit hätte der Gesetzgeber also kaum schaffen können und selbstverständlich rufen wir alle Betroffenen auf, diese Rechtsunsicherheit zu nutzen und sich mit rechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen, koste es was es wolle. Wir werden dazu in Kürze noch fachanwaltlich geprüfte Tipps und Hinweise veröffentlichen.

Aber die Zwangspsychiatrie hat nur einen Pyrrhussieg errungen, denn es gibt die Patienten Verfügung!
Unter dem Motto: Geisteskrank Ihre eigene Entscheidung! schließt diese spezielle Patientenverfügung jede sychiatrische Diagnostizierung rechtswirksam aus. Das hat zur Folge, dass weder eines der alten noch das neue Sonder-Entrechtungsgesetz angewendet werden kann, weder zur Zwangseinweisung noch zur Zwangsbehandlung oder gar zu einer zwangsweisen "Betreuung", die tatsächlich eine Vormundschaft ist. Dass es bei der "Betreuung" um eine radikale Entrechtung geht, zeigt auch wieder das neue Gesetz, das gerade für diese Menschen gelten soll, die durch die Entmündigung schutzlos gestellt wurden. Deshalb kann jedem Erwachsenen nur dringend empfohlen werden, eine im Internet unter http://www.patverfue.de kostenlos zu beziehende PatVerfü zu unterschreiben und immer bei sich zu tragen.

Das Resultat der neuen Gesetzgebung ist also, dass folgender Unterschied deutlicher hervortritt: Entweder ist nahezu jederzeit der freie Fall in das psychiatrische Terrorsystem möglich, wenn man keine PatVerfü hat, oder, wenn man eine PatVerfü hat, gelten für einen die Grund- und Bürgerrechte ohne zwangspsychiatrische Ausnahme. Also bleibt zwar das Bild der Gewaltverhältnisse das alte, aber die Kontraste haben sich erhöht: logischerweise gibt es weniger falsche Hoffnungen in die psychiatrischen Praktiken, sondern es werden sich immer mehr Menschen mit der PatVerfü ihre Selbstbestimmung, Freiheit und Würde absichern. Hatten kritische Stimmen schon geunkt, dass der Werbespot für die PatVerfü überholt sei, weil die darin gezeigte Zwangsbehandlung illegal geworden sei, hat nun die Psychiatrie bewiesen, dass Zwang und Gewalt zur direkten Körperverletzung, oder um damit drohen zu können, ihr Wesenskern ist.

Immer mehr genutzt, wird die PatVerfü die psychiatrischen Macht- bzw. Definitionsansprüche zersetzen. Wer dieses Papierstück rechtzeitig unterschrieben hat, kann keine "psychischen Krankheiten" mehr bekommen: Das beweist, dass das ganze Krankheitsgefasel der Psychiatrie nichts als verleumderische Floskeln sind, denn es kann sich weder um eine Krankheit gehandelt haben, noch je um eine handeln, wenn die Nutzung eines Rechts, dokumentiert in einem Stück Papier, dagegen immunisieren kann. Das öffnet die Augen dafür, dass es sich bei dem Glauben an "psychische Krankheit" nur um eine Trübung des Blicks durch ein Machtverhältnis gehandelt hat, wie in der Bewunderung für des Kaisers neue Kleider in Andersens Märchen.

So zersetzt die neue Gesetzgebung die sogenannte "Compliance". Misstrauen gegen jede/n PsychiaterIn ist angesagt. Dass nun auch der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener zum Mitherausgeber der PatVerfü geworden ist, ist ein Zeichen dafür, dass die Versuche der Psychiatrie, verlorene Legitimität mit Gewalt zurück zu holen, nur zu deren weiterem Verlust führt:
Halten Sie Abstand von jedem/r PsychiaterIn.
Sprechen Sie am besten nie ein Wort mit einen/r PsychiaterIn.

Dies ist eine Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: die-bpe.de, Irren-Offensive: antipsychiatrie.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg: psychiatrie-erfahren.de, Werner-Fuß-Zentrum: psychiatrie-erfahrene.de, IAAPA Polska anty-psychiatria.info

-------------
* siehe: http://www.die-bpe.de/#b1 und http://www.die-bpe.de/#b2
** "Rezepturteil": Obiter dictum des BGH vom 1.2.2006 mit dem Aktenzeichen XII ZB 236/05 :
"Die Sache gibt weiterhin Anlass zu dem Hinweis, dass in der Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB die von dem Betreuten zu duldende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben ist., dazu gehören bei einer Behandlung durch Verabfolgung von Medikamenten in der Regel auch die möglichst genaue Angabe des Arzneimittels oder des Wirkstoffes und deren (Höchst-) Dosierung sowie Verabreichungshäufigkeit."
---------------------------
Wir weisen zusätzlich auf die Pressemitteilung der Monitoringstelle für die Behindertenrechtskonvention hin, die wir dringend zur Lektüre empfehlen:
http://tinyurl.com/a3dm9xq "
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Beitragvon Kira » Dienstag 22. Januar 2013, 11:17

Hier sind alle Vorinfo's nachzulesen:

Ärztliche Zwangsbehandlung
viewtopic.php?t=18914
Das geht euch alle an!! Werdet aktiv!!
viewtopic.php?t=19041
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Beitragvon Osmanthus » Dienstag 22. Januar 2013, 11:20

Ist diese Entscheidung konform mit EU Rechten? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, wirklich nicht.
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Beitragvon Kira » Dienstag 22. Januar 2013, 14:56

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Beitragvon Kira » Dienstag 22. Januar 2013, 22:44

Presseerklärung zu Zwangsbehandlung des Bundesverband Psychiatrieerfahrener e.V.
http://www.qualitaet-in-der-psychiatrie.de/daten/PresseBPE1906.pdf
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Beitragvon Palau » Dienstag 22. Januar 2013, 23:29

Mal wieder vielen, vielen Dank an Kira für diese Infos.
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Beitragvon Kira » Freitag 25. Januar 2013, 14:01

Psychisch Kranke: Ärztliche Zwangsbehandlung gebilligt
Betreuungsrecht
Rechtstipp http://www.anwalt.de/rechtstipps/psychisch-kranke-aerztliche-zwangsbehandlung-gebilligt_037332.html
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Beitragvon Kira » Freitag 25. Januar 2013, 20:14

SPD und Koalition stimmen für Zwangsbehandlungen
mit Video
FDP: Sicherheitsfilter eingebaut
"Verfahrenspfleger hinzuziehen"
SPD: Gesetzentwurf ist ausgewogen
CDU/CSU: Zwangsmaßnahmen müssen Ausnahme bleiben
Linke: Psychopharmaka heilen nicht
Grüne mahnen sensiblen Umgang mit Patienten an
Bundesgerichtshof hat Rechtsprechung geändert
Entschließungsanträge abgelehnt
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/42502841_kw03_de_zwangsbehandlung/index.html
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Beitragvon PappaJo » Sonntag 27. Januar 2013, 18:20

Die Beste Möglichkeit die Krankeit MCS los zu werden!
Alle ab in die Klapse und als Versuchskaninchen Mißbrauchen für neue Medikamente!

Vielen Dank Frau MERKEL - schlage Sie für den NOBEL-Preis vor!
Habe ich doch gewußt das die noch schlimmer ist wie Schröder und der Dicke!
"Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen und man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen, aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen."
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Beitragvon Kira » Dienstag 29. Januar 2013, 13:44

Alte und Wehrlose trifft es zuerst: Nachtrag zur Bundestagsentscheidung vom 17. Januar 2013
Zu der Entscheidung des Bundestages vom 17.7. haben wir im letzten Rundbrief Stellung genommen und hier veröffentlicht. Wie in dem letzten Brief an alle Abgeordneten vorhergesagt, werden nun leider als erstes die besonders wehrlos Ausgelieferten, z.B. Senioren in der Geriatrie, mit Zwangsbehandlungen überzogen werden. Was da zu erwarten ist bzw. in welcher Atmosphäre das stattfinden [...]
http://www.zwangspsychiatrie.de/2013/01/alte-und-wehrlose-trifft-es-zuerst-nachtrag-zur-bundestagsentscheidung-vom-17-januar-2013/
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Beitragvon Kira » Samstag 9. Februar 2013, 12:48

Strafanzeige gegen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger

Karlsruhe, 25.1.2013: RA Dr. David Schneider-Addae-Mensah hat eine Strafanzeige gegen Sabine “Tarnkappenbomber” Leutheusser-Schnarrenberger, den Baden-Württembergischen Justizminister Stickelberger und andere HelferInnen beim Zwangsbehandlungs-Gesetz-Machen der Berliner Staatsanwaltschaft zugestellt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener ist Auftraggeberin der Strafanzeige und hat sie hier veröffentlicht: http://www.die-bpe.de/strafanzeige_schnarrenberger.html
http://www.zwangspsychiatrie.de/

PS: Lest auch die Verlinkungen innerhalb des Textes
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Beitragvon Kira » Sonntag 10. Februar 2013, 11:55

Paradox: Zwangsbehandlung zum Wohle der Pharmaindustrie?
viewtopic.php?t=19259
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Beitragvon Kira » Dienstag 12. Februar 2013, 11:40

Wissenschaftlich fundierte Artikel gegen Zwangspsychiatrie
Dr. Hans-Ulrich Gresch hat seit Anfang dieses Jahres zahlreiche wissenschaftlich fundierte Artikel gegen die Zwangspsychiatrie geschrieben und auf seinem Blog Pflasterritzenflora veröffentlicht. Mögen wir auch nicht mit allen seinen Aussagen konform gehen, so möchten wir sie aber trotzdem zur Lektüre empfehlen – sie sind gespickt mit Referenzen zu empirischen Untersuchungen und Metauntersuchungen, die von den Behauptungen der Psychiatrie nichts, aber auch gar nichts mehr übrig lassen, sondern sie als einzige Märchenstunde entlarven:.....
http://www.zwangspsychiatrie.de/aktuelles/
http://www.zwangspsychiatrie.de/2013/01/wissenschaftlich-fundierte-artikel-gegen-zwangspsychiatrie/
- Editiert von Kira am 12.02.2013, 10:47 -
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Beitragvon Kira » Donnerstag 28. Februar 2013, 12:25

Zwangsbehandlung: Illegales Gesetz tritt morgen in Kraft
Veröffentlicht am 25. Februar 2013 in Erklärungen, News
Berlin, 25.2.2013: Heute wird im Bundesanzeiger ein illegales Gesetz verkündet, das “Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“. Es ist illegal, weil in ihm weder die menschenrechtlichen Vorgaben der zum Gesetz gewordenen Behindertenrechtskonvention (BRK) berücksicht wurden (Beweis: Stellungnahme der BRK Monitoringstelle vom 10.12.2012 und Erklärung des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte vom 26.1.2009, Artikel 48. und 49.), noch die Bedingungen erfüllt werden, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in den beiden Beschlüssen 2 BvR 882/09 vom 23.3.2011 und 2 BvR 633/11 vom 12.10.2011 und der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem obiter dictum “Rezepturteil” XII ZB 236/05 am 1.2.2006 gesetzt hat.
http://www.zwangspsychiatrie.de/aktuelles/
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Re: Bundestag legalisiert psychiatrische Zwangsbehandl

Beitragvon Kira » Samstag 5. September 2015, 10:17

Winston Smith, 16. August 2015

Drei höchstrichterliche Entscheidungen gegen psychiatrische Zwangsbehandlung

Diesen Sommer gab es gleich drei höchstrichterliche Entscheidungen gegen psychiatrische Zwangsbehandlung.

Am 14. Juli 2015 gab das Bundesverfassungsgericht einer unter Betreuung stehenden Frau aus Sachsen Recht, die sich gegen gerichtlich angeordnete, psychiatrische Zwangsbehandlung wehrte. Der Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 26. Mai 2014 (Aktenzeichen 02 T 285/14) verletze die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das Landgericht verkenne die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit.

Die Richter hoben dabei besonders hervor, dass der Wille eines vermeintlichen Patienten oberste Priorität hat:
...


http://www.meinungsverbrechen.de


14.08.2015
Autor: Juraforumadmin

Keine Zwangsbehandlung ohne gerichtlich bestellten Gutachter

Karlsruhe (jur). Bevor Gerichte die Zwangsbehandlung eines psychisch Kranken genehmigen dürfen, müssen sie zuvor förmlich einen Sachverständigen zurate ziehen. Andernfalls wird das Freiheitsgrundrecht des Patienten verletzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 14. August 2015, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 600/14). Ein einfaches Attest des behandelnden Arztes ist nicht zulässig.
...

http://www.juraforum.de/recht-gesetz/ke ... ter-526880
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Re: Bundestag legalisiert psychiatrische Zwangsbehandl

Beitragvon Tüpfelponcho » Dienstag 17. November 2015, 20:57

Im Beitrag von Kira » Dienstag 22. Januar 2013, 10:16
Halten Sie Abstand von jedem/r PsychiaterIn.
Sprechen Sie am besten nie ein Wort mit einen/r PsychiaterIn.


Psychologie: Ergebnisse vieler Studien erweisen sich als unhaltbar
--Freitag, 28.08.2015
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mens ... 50202.html


Ausnahmeerscheinung Armin Nack (Whistleblower) verschließt nicht die Augen:

Vorsitzender Richter am BGH Armin Nack lobt Gert Postel
https://www.youtube.com/watch?v=aV4gjef-W4o

http://www.gert-postel.de/
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Re: Bundestag legalisiert psychiatrische Zwangsbehandl

Beitragvon shadow » Sonntag 4. September 2016, 09:14

Zwangsbehandlung psychisch Kranker
Schutz vor sich selbst

Psychisch Kranke, die nicht mehr laufen können, dürfen künftig zwangsbehandelt werden. Doch das Urteil der Karlsruher Richter überzeugt nicht.



25. 8. 2016
Christian Rath

Muss man Bürger vor sich selbst schützen? Manchmal, sagt das Bundesverfassungsgericht, insbesondere bei psychisch Kranken, die keinen „freien Willen“ mehr haben. Das Gericht verpflichtete jetzt sogar den Bundestag, Regeln zu schaffen, die die Zwangsbehandlung von psychisch Kranken häufiger als bisher erlauben.
...

Karlsruhe forderte nun den Gesetzgeber auf, auch die Zwangsbehandlung von derart „immobilen“ psychisch Kranken zu erlauben. Und da ein Gesetz nicht vom Himmel fällt, erlaubte das Gericht die Zwangsbehandlung mit sofortiger Wirkung selbst. Diese Vorgabe war dem Gericht so wichtig, dass es das Verfahren auch noch fortführte, nachdem die Frau gestorben war – „im Dienste der objektiven Rechtsklärung“.

Das Urteil erntete schnell Protest: „Bundesverfassungsgericht erlaubt Folter immobiler Behinderter“, empörte sich ein engagierter Anwalt. Die organisierten „Psychiatrie-Erfahrenen“ wollen Zwangsbehandlungen auf keinen Fall ausweiten, sondern gänzlich abschaffen.
...

http://www.taz.de/!5330885
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Re: Bundestag legalisiert psychiatrische Zwangsbehandl

Beitragvon Kira » Sonntag 25. Dezember 2016, 20:52

Ärzte Zeitung, 08.12.2016

Psychisch Kranke

Oft Opfer von Gewalt – auch in Kliniken

Geschlagen, vergewaltigt, bedroht – die meisten psychisch Kranken haben in ihrem Leben bereits massive Gewalt erfahren. Davor sind sie auch in psychiatrischen Einrichtungen nicht sicher.

Von Thomas Müller

BERLIN. In der Diskussion um die Gewaltbereitschaft psychisch Kranker wird ein Aspekt oft wenig berücksichtigt: Solche Menschen sind weitaus häufiger Gewaltopfer als -täter, erläuterte Professor Tilman Steinert von der psychiatrischen Klinik in Weissenau beim Kongress der Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) in Berlin.

Steinert verwies etwa auf eine britische Studie mit über 360 psychisch schwer kranken Patienten. Von ihnen war ein Viertel in den vergangenen zwölf Monaten Opfer von Gewalt geworden, 10 Prozent der Frauen berichteten von sexuellen Übergriffen. Solche Gewalttaten trafen psychisch Kranke etwa fünffach häufiger als dies in der Allgemeinbevölkerung der Fall ist. Psychisch kranke Frauen sind im Vergleich zu nicht erkrankten Frauen danach sogar einem sechs- bis siebenfach höheren Risiko ausgesetzt, Opfer von Gewalt zu werden.
...

http://www.aerztezeitung.de/medizin/kra ... 0g.twitter
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Re: Bundestag legalisiert psychiatrische Zwangsbehandl

Beitragvon Tüpfelponcho » Donnerstag 5. Oktober 2017, 16:57

Der Bundestag hat beschlossen, dass eine ärztliche Zwangsbehandlung von Patienten nun auch in normalen Krankenhäusern möglich ist, bisher war dies nur innerhalb geschlossener psychiatrischer Einrichtungen erlaubt, berichtet die Ärztezeitung am 23.06.2017.

Ambulante Zwangsmaßnahmen bleiben noch außen vor.

Als Anlass zur Gesetzesfindung hatte man den Fall einer eine „psychisch kranken“ Seniorin genommen, die rechtlich bevormundet („betreut“) worden war.

...Angesichts einer nicht erfolgten Behandlung erkannten die Karlsruher Richter eine "staatliche Schutzlücke" für hilflose und nicht einsichtsfähige Menschen. https://www.aerztezeitung.de/politik_ge ... =105257352

Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte bereits nach dem Kabinettsbeschluss im Januar betont, ein derart schwerer Eingriff in die Grundrechte eines Patienten dürfe nur "das letzte Mittel" sein.

Neben dem Recht des Einzelnen, selber über seine medizinische Behandlung zu entschieden, gebe es aber

die Pflicht des Staates, die Gesundheit und das Leben eines jeden Bürgers durch psychiatrische Zwangsbehandlung „zu schützen“. ...

...Bei der Anhörung im Februar zeigte sich, wie weit die Meinungen bei diesem Thema divergieren. ...

https://www.aerztezeitung.de/praxis_wir ... ossen.html
 

Solche Beschwichtigungen dienen der allgemeinen Volksberuhigung.
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