Hallo ihr alle,
habt ihr von eurer Bank auch schon - z. B. mit dem Kontoauszug - Informationen bekommen wegen des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, das am 13.6.2014 in Kraft tritt? Da treten Änderungen ein bei der Bevollmächtigung Dritter, wenn man selber auf sein Konto nicht mehr zugreifen kann z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder wenn man stirbt.
Man müsste aber als Bevollmächtigten bzw. als Erben m. E. auch verschiedene Personen einsetzen können, da die nächsten Verwandten ja z. B. bei Alleinstehenden nicht in der Nähe wohnen müssen. Es gibt aber nur eine Vollmachtsregelung, die beides abdeckt.
Im letzteren Fall sollte man das testamentarisch festlegen. Was gibt es dabei zu beachten, wenn man sie mit der Bank abschließt?
Habt ihr das schon gemacht? Wenn ja, wie?