Umsetzung der VRR tritt am 13.6.2014 in Kraft

Umsetzung der VRR tritt am 13.6.2014 in Kraft

Beitragvon Leckermäulchen » Freitag 25. April 2014, 12:28

Hallo ihr alle,

habt ihr von eurer Bank auch schon - z. B. mit dem Kontoauszug - Informationen bekommen wegen des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, das am 13.6.2014 in Kraft tritt? Da treten Änderungen ein bei der Bevollmächtigung Dritter, wenn man selber auf sein Konto nicht mehr zugreifen kann z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder wenn man stirbt.

Man müsste aber als Bevollmächtigten bzw. als Erben m. E. auch verschiedene Personen einsetzen können, da die nächsten Verwandten ja z. B. bei Alleinstehenden nicht in der Nähe wohnen müssen. Es gibt aber nur eine Vollmachtsregelung, die beides abdeckt.

Im letzteren Fall sollte man das testamentarisch festlegen. Was gibt es dabei zu beachten, wenn man sie mit der Bank abschließt?

Habt ihr das schon gemacht? Wenn ja, wie?
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Re: Umsetzung der VRR tritt am 13.6.2014 in Kraft

Beitragvon Leckermäulchen » Sonntag 27. April 2014, 09:52

Bitte schreibt doch mal, wie ihr das gehandhabt habt. Nach dem 13.6. kann man da nämlich nichts mehr machen. Und ich könne mir gut vorstellen, dass nicht jede/r seinen Erben (für den Fall des Todes natürlich, aber) auch im Erlebensfall, wenn man aber aus irgendwelchen gesundheitlichen Gründen auf sein Konto nicht mehr zugreifen kann, bevollmächtigen kann.
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Re: Umsetzung der VRR tritt am 13.6.2014 in Kraft

Beitragvon Twei » Sonntag 27. April 2014, 11:31

Sorry - aber mein Vermögen reicht nicht aus um auch nur ein geringfügiges Interesse zu zeigen mich damit auseinandersetzen zu müssen.
Aber super, dass Du ein wichtiges Thema für Betroffene angeschnitten hast :)
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Re: Umsetzung der VRR tritt am 13.6.2014 in Kraft

Beitragvon Leckermäulchen » Sonntag 27. April 2014, 11:40

Danke, Twei, für deine Antwort.

Mir fällt da nämlich nur der Fall einer Freundin ein, die zwar "erst am Anfang" ihrer MCS stand, worüber sie selber höchst verwundert war, was ihre Reaktion anbetrifft, die sie überhaupt nicht verstand - andere natürlich erst recht nicht - und sie ist danach durch Schlaganfall zur Bewohnerin eines Pflegeheims geworden. Sie sitzt im Rollstuhl und ihr ist der Weg zur Bank nicht mehr möglich. Ihre Unverträglichkeiten scheinen sich glücklicherweise zwar noch im Rahmen von damals zu bewegen, aber es muss ja nicht in jedem Fall so sein. Und sie ist auch alleinstehend.

Von daher dachte ich, dass sich jemand darüber Gedanken gemacht und schon was unternommen hat, denn ich könnte mir vorstellen, dass auch alleinstehende MCS-Kranke als Girokontoinhaber vor Schlaganfällen, Herzinfarkten etc. nicht gefeit sein mögen - und dann habe deinen Erben mal ausgewandert in Australien o. ä. Das könnte schwierig werden...
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Re: Umsetzung der VRR tritt am 13.6.2014 in Kraft

Beitragvon Leckermäulchen » Montag 28. April 2014, 17:38

Heute war mein „Klärungstag“ bei versch. Institutionen. Unter anderem war ich wegen dieses Gesetzes unterwegs und dachte in meiner Einfalt, wo es um Verbraucherrechterichtlinien geht, könnte man die Verbraucherzentrale konsultieren. Ich also hin, bekam aber die Antwort, das wäre überhaupt nicht deren Bearbeitungsgebiet, damit haben sie überhaupt nichts zu tun. Als ich fragte, wer einem denn dazu was sagen kann, wurde ich an die Arbeitnehmerkammer verwiesen.

Dort bekam ich von einer Dame, die diese Information selber auch bekommen hatte, die Auskunft, dass dieses Gesetz für den Kontoinhaber überhaupt keine Relevanz hat im Falle gesundheitlicher Einschränkungen, die auch die Kontoführung betreffen können.

Da war also die Auskunft der Bankangestellten falsch (worauf ich in meinem ersten Post Bezug nahm). Ich hatte nun die hieb- und stichfeste Auskunft in der Arbeitnehmerkammer bekommen, diese Kontoauszugs-Zusatzinformation zu dieser Gesetzeslage bezieht sich ausschließlich darauf, dass nach dem Tod für den Erben eine Veränderung eintritt. Da muss ich mich um gar nichts kümmern.

Was im Falle gesundheitlicher Einschränkungen wichtig ist, ist, dass man jemand bevollmächtigt hat, völlig unabhängig von diesem neuen Gesetz.

Tut mir leid, das ich den einen oder anderen unter euch womöglich aufgescheucht habe, was ja leider der Falschinformation durch die Bankangestellte geschuldet ist.
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Re: Umsetzung der VRR tritt am 13.6.2014 in Kraft

Beitragvon User379 » Dienstag 29. April 2014, 05:31

Banken ticken anders, dort muss man eine Vollmacht für eine andere Person erteilen und die hat dann vollen Zugriff auf das Konto. Also am besten jemanden dem/der man vertraut mit zur Bank nehmen (vorher Termin vereinbaren) und das mit dem/der Bankberater/in abklären.

Ich habe das für drei andere Menschen gemacht und für mich gibt es eine Person die das machen darf. Ein ganz wichtiger Punkt ist auch eine Postvollmacht, denn wenn es um ein Paket, ein Einschreiben oder eine Post mit Zustellungsurkunde geht, geht ohne so eine Postvollmacht nichts mehr, wenn man nicht selber hin kann.
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