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Herausgabe der Behandlungsunterlagen

BeitragVerfasst: Donnerstag 9. Juli 2015, 09:52
von Kira
Herausgabe der Behandlungsunterlagen

Ihr Arzt gibt Ihre Behandlungsunterlagen nicht heraus?

Jeder Patient hat einen Anspruch auf Herausgabe seiner Behandlungsunterlagen. Im Gesetz heißt es hierzu:


§ 630g BGB Einsichtnahme Patientenakte ...

http://www.patientundanwalt.de/ratgeber ... unterlagen

Patientenakte anfordern: Ärzte machen es Patienten schwer

BeitragVerfasst: Dienstag 11. August 2015, 16:51
von Kira
finanzen.de
11.08.15
von Joana Papageorgiou


Patientenakte anfordern: Ärzte machen es Patienten schwer


Wer seine Patientenakte anfordern möchte, muss mit Gegenwehr rechnen. Dies geht aus der neuesten Studie von Stiftung Warentest hervor. Patienten haben zwar das Recht, ihren Behandlungsverlauf einzusehen. Für den Fall, dass der Arzt sich dennoch querstellt, hält die Verbraucherorganisation einige nützliche Tipps bereit.


Wenn Patienten ihre Patientenakte anfordern, zeigen sich Praxen selten kooperativ. Zu diesem Schluss kam Stiftung Warentest (Ausgabe 08/2015) im Zuge einer Stichprobe. Dabei ist das Recht auf Einsicht in die Akte gesetzlich verankert und muss keinesfalls ein Ausdruck von Misstrauen sein. Oftmals können sich Patienten an einzelne Behandlungen nicht mehr erinnern oder möchten andere Ärzte über erfolgte Untersuchungen informieren. Einige Menschen legen auch großen Wert darauf, ihren Gesundheitszustand selbst einschätzen zu können und die Gespräche mit dem Arzt nachträglich aufzuarbeiten und zu verstehen.
Patientenakte anfordern ist gutes Recht

Noch mindestens zehn Jahre nach einer Behandlung lässt sich eine Patientenakte anfordern. So schreibt es das Patientenrechtegesetz vor. Dies ist der Zeitraum, für den Behandelnde verpflichtet sind, die Dokumentation aufzubewahren. Nach Paragraph 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches müssen Ärzte ihren Patienten unverzüglich Einsicht in die Akte gewähren und auf Wunsch auch Kopien herausgeben. Wer von diesem Recht Gebrauch macht, muss die dafür anfallenden Kosten wie etwa Papier, Datenträger oder Versand allerdings selbst tragen.

Das Recht auf Akteneinsicht besteht nicht nur für ärztliche Behandlungen, sondern auch für Psychotherapien. Dies gilt jedoch ausschließlich für die objektiven und dokumentationspflichtigen Angaben. Auf eine Einsicht in die persönlichen Gesprächsnotizen, die der Therapeut während der Sitzung vornimmt, hat sein Klient keinen Anspruch.

Test zeigt: Praxen rücken Patientenakten nur widerwillig heraus
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http://www.finanzen.de/news/16594/patie ... ten-schwer



30.07.2015

Einsicht in die Patienten­akte: Wie Sie Ihr Recht durch­setzen

Jeder Arzt in Deutsch­land ist verpflichtet, genau zu notieren, wie er seine Patienten behandelt, welche Unter­suchungen und Therapien er veranlasst hat. In der Regel müssen Mediziner die Akten zehn Jahre lang aufbewahren. Was viele Patienten nicht wissen: Sie haben das Recht, ihre Kranken­unterlagen beim Arzt einzusehen. Einfach durch­zusetzen ist dieses Recht aber nicht. Das zeigt eine Stich­probe der Stiftung Warentest. test sagt, für wen ein Blick in die Patienten­akte wichtig sein kann und wie Sie Ihr Recht durch­setzen.
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https://www.test.de/Einsicht-in-die-Pat ... -4885007-0

Re: Herausgabe der Behandlungsunterlagen

BeitragVerfasst: Donnerstag 25. Februar 2016, 20:13
von Kira
23.02.2016
dpa

Verbraucher
Arzt muss Kopien der Patientenakte vollständig herausgeben

Ärzte unterliegen einer Schweigepflicht. Doch in bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, dass Patienten sie davon entbinden. Beispielsweise, wenn die Krankenkasse den Schadensersatzanspruch eines Versicherten prüfen und dafür die Krankenakte einsehen will.
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http://www.focus.de/finanzen/recht/verb ... 07543.html



Portal > Gerichte > AG > München > Presse > Archiv > 2016 - Letzte Änderung: 15.01.2016


15. Januar 2016 - Pressemitteilung 04/16

Nur vollständige Krankenakten zählen

Der Anspruch auf Herausgabe der Patientenunterlagen in Kopie ist nur erfüllt, wenn der Arzt sämtliche Unterlagen in lesbarer Kopie gegen Kostenerstattung zur Verfügung stellt. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Unterlagen wegen einer noch offenen Behandlungsrechnung besteht nicht.
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https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag ... 2016/05105

Die Kran­ken­akte ist Pri­vat­sache

BeitragVerfasst: Donnerstag 14. April 2016, 18:46
von Kira
06.04.2016
von Dipl.-Jur. Univ. Thomas Bayer

Einsichtsrecht in medizinische Unterlagen

Die Kran­ken­akte ist Pri­vat­sache

"Ungereimtheiten" bei der Todesursache machen die Eltern des verstorbenen MdB Philipp Mißfelder misstrauisch, kürzlich verklagten sie die Uniklinik auf Einsicht in die Krankenunterlagen. Thomas Bayer zu den Vorschriften des Einsichtsrechts.

Nach dem Tod des im vergangenen Sommer überraschend verstorbenen CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Mißfelder kommt es zu einem juristischen Streit um dessen Krankenunterlagen. Wie ein Sprecher des zuständigen Amtsgerichts (AG) Münster bestätigte, haben die Eltern von Mißfelder Klage gegen die Uniklinik Münster eingereicht, mit der sie Einsicht in die Behandlungsunterlagen ihres Sohnes erhalten wollen (Az. 3 C 515/16). Dieser prominente Fall gibt Anlass, die Rechtslage zum Einsichtsrecht in Patientenakten näher zu betrachten.

Dass Ärzte und Kliniken gerichtlich dazu gezwungen werden, Behandlungsunterlagen zur Verfügung zu stellen, ist keine Seltenheit. In der juristischen Praxis ist dieses Vorgehen ...

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... zin-privat

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... n-privat/2