Hier geht es um das Umfeld von Dr. Rath:
OLG Hamm: Niederländischer Arzt darf Klinikprofessoren als
«pharmaabhängig» bezeichnen
Im Rahmen der Vorbereitung einer Vortragsveranstaltung über die
Behandlungsmöglichkeiten für ein an Knochenkrebs erkranktes Kind hatte
ein niederländischer Arzt im Dezember 2003 in Münster ein Flugblatt
verteilen lassen, in dem er die Professoren der Universitätsklinik
Münster als «Handlanger der Pharma-Industrie» und als «pharmaabhängig»
bezeichnete. Damit, so das Oberlandesgerichts Hamm in einem Urteil vom
20.09.2004, habe der Arzt die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht
überschritten (Az.: 6 U 112/04).
Keine Antastung der Menschenwürde
Bei den Flugblättern sei es vorrangig um den Fall des erkrankten Kindes
und die Frage nach natürlichen Heilungsmöglichkeiten für Krebs gegangen.
Die beanstandeten Äußerungen seien dagegen im Text der Flugblätter eher
an versteckter Stelle platziert gewesen. Voraussetzung für das
Zurücktreten der Meinungsfreiheit, so die Richter in ihren Ausführungen,
sei aber, dass durch bestimmte Äußerungen die Menschenwürde eines
anderen angetastet wird und die Äußerungen als Formalbeleidigung oder
Schmähkritik zu qualifizieren sind. Eine Schmähung sei erst dann
anzunehmen, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache,
sondern jenseits auch polemischer überspitzter Kritik die Diffamierung
der Person im Vordergrund stehe. Diese Voraussetzungen erfüllt das
Flugblatt nach Ansicht der Richter nicht.