Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher 2017 ändert
Spielzeug: Die EU hat für drei Konservierungs- und ein Lösungsmittel neue Höchstgrenzen festgelegt.
Geschirrspülmittel: Im EU-Raum werden Pulver und Tabs mit Phosphat verbannt. Damit soll verhindert werden, dass Algen massenhaft wachsen.
Hautcremes: Mit Methylisothiazolinon verbannt die EU einen Konservierungsstoff aus Kosmetika, der oftmals Allergien auslöst.
Verpackte Lebensmittel: Hersteller müssen über Nährwerte ihrer Produkte informieren. Nahrungsmittel, die noch vor dem 13. Dezember 2016 in den Handel gebracht wurden, dürfen 2017 noch verkauft werden.
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Stand: 01.01.2017
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