Rechtliche Bewertung von PCP

Die für Pentachlorphenol (PCP) abgeleiteten HBM I- und II-Werte in Serum und Urin sind unbrauchbar, da in keinem Falle einer Holzschutzmittel-geschädigten Person chemisch reines PCP vorgelegen hat, sondern das bekannte PCP/Lindan/Dioxin/Lösemittel-Gemisch, dessen komplexe Toxikologie und Toxikokinetik nicht berücksichtigt wird. Daher wundert es auch nicht, daß Holzschutzmittel-Exponierte die charakteristischen Krankheitssymptome zeigen, auch wenn ihre PCP-Werte unterhalb der HBM-Werte liegen und die Kommission deshalb glaubt, eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausstellen zu können.
Zur Frage der toxischen Äquivalente der MCS
21.11.2000 / Prof. Otmar Wassermann
Zur Frage der toxischen Äquivalente der MCS
21.11.2000 / Prof. Otmar Wassermann