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Rechtliche Handhabe gegen Vermiterin

BeitragVerfasst: Mittwoch 31. Mai 2006, 05:09
von jeansgirl
SOS Hilferuf, brauche dringend Hilfe, Ratschläge
Rechtliche Handhabe gegen Vermieterin, wer weiß näheres;
SIE weiß meine Unverträglichkeit durch mich
Sie weißes durch etl. zeitungsberichte in osterhofen
sie kommt mit Leuten und behauptet.......da nimmt keiner was.......und das ist die schwere Folge:

Wie haben unsere Wohung gekündigt und nun hält sich die Vermieterin nicht an die 3 Tage Vorankündigung (die sie an DIRK zu richten hat (Arbeitstelle) und eben die Besichtigung mit IHM vorzunehmen)
wenn sie vor der Wohungstür steht und ich zuhause bin, streitet sie ich muss sie jederzeit reinlassen, ansonsten sperrt sie eben alleine einfach auf..(dachte sie das Schloss ist ausgetauscht wegen div. Betreten der Wohnung OHNE unseres Wissens)
Ja, das hatte heute schlimme Folgen: ich hatte einen schweren anaphylaktischen Schock
musste erst im Krankenwagen stabilisiert werden, da die Reaktion in der Wohnung zu heftig waren.
Die Vermieterin war mit einem älteren Paar da, die rochen alle soooooooooo heftig, das es nichts brachte, dass sogar alle 7 Fenster der Wohnung gekippt waren und die Balkontüre war ganz auf. Während die durch die Wohung gingen
hielt ich mich auf dem Balkon auf mit Maske und trotzdem kam es zu dem Schockzustand. Ich mußte den Rest des Tages bis 20.30 Uhr in der klinik bleiben.
Hebe jetzt schwere Migräne und Schmerzzustände am ganzen Körper, kann vor schmerzen nicht schlafen, mir ist kotzübel.
ich war die ganze Zeit in der Klinik am Sauerstoff.

Die Sanitäter und die Ärztin hielten es für nicht tragbar in dem Zustand zuhause zu bleiben, wo ich weiterhin
in Schockzustand kommen kann. Ich war auch hier immer wieder in Bewusstlosigkeit gefallen, wielange ich bewusstlos war
bis ich telefonieren konnte weiß ich nicht. Erst im Krankenwagen wurde ich wieder etwas "lebendig"
So nun das Problem, die Vermietrin behautet sogar nach solchen Zusammenbrüchen. sie weiß davon nicht und dass ich auf sowas reagiere... Sie ist informiert schon lange und wurde daraufhin gewiesen Termine mit Dirk auszumachen. Sie weigert sich und schrie, sie hat das Recht in die Wohung zu gehen wann es ihr passt. Soll ich an derer Sturheit verrecken.

Noch was wichtiges, als mir die Ärztein Nadeln legen wollte, waren keine Venen zu finden. Sie sagte mir, daß kommt vond er sehr schweren Reaktion. Das war schon heftig meinte sie,wenn die Venen reagieren...

Sowas ist doch unzumutbar und unter den Voraussetzungen kann sie doch nicht wirklich so weiterhin auf weietre überrumpelnde
Besichtigungen mit mir veranstalten
Der Anaphylaktische Schock stellt die Extremvariante einer allergischen Reaktion dar. Es handelt sich um eine Form des Kreislaufversagens, die auf einer überschüssigen Reaktion des Körpers auf ein Allergen basiert, auf das die Person sensibilisert wurde, d.h. allergisch ist. Am häufigsten tritt diese Schockform nach Insektenstichen auf, aber auch nach Genuß von allergieauslösenden Nahrungsmitteln, nach Medikamentengabe, o.a. Voraussetzung für die anaphylaktische Reaktion ist natürlich immer die vorangegangene Sensibilisierung des Organismus, d.h. der Körper muß früher bereits einmal mit der Substanz in Kontakt gekommen sein und das Immunsystem muß mit Antikörperbildung und Allergiebereitschaft reagiert haben. Die Häufigkeit der Kontakte mit der allergenen Substanz korreliert jedoch nicht mit der Schwere der Reaktion! Beim anaphylaktischen Schock kommt es aufgrund der überschießenden Abwehrreaktion des Körpers mit massiver Ausschüttung von Histamin und anderen Mediatoren zur Erweiterung der Blutgefäße in der Peripherie und somit zu einem "Versacken" des Blutes z.B. in den Armen und Beinen, das nun im Körperzentrum den lebenswichtigen Organen wie Herz, Lunge und Hirn fehlt. Durch den Blutdruckabfall im Schock kommt es zur Ausschüttung von Adrenalin, welches die Herzfrequenz steigert und die kleinen Blutgefäße engerstellt, so daß es nun zur vorübergehenden sog. "Kreislaufzentralisation" kommt, d.h. der Körperkern wird nun verstärkt mit Blut versorgt, um die Durchblutung von Herz und Hirn zu gewährleisten. Durch die verschiedenen Mediatoren und das Histamin tritt jedoch Flüssigkeit aus den Blutgefäßen in das Gewebe aus, es kommt zum Flüssigkeitsmangel, die Organversorgung bricht zusammen, es kommt zum Herz- Kreislaufstillstand. Der anaphylaktisch Schock stellt eine akut lebensbedrohliche Situation dar und muß sofort ärztlich behandelt werden!

Rechtliche Handhabe gegen Vermiterin

BeitragVerfasst: Mittwoch 31. Mai 2006, 11:18
von Alex
Hallo Lisa,

hast Du einen Anwalt?
Hier müsste was mit einer einstweiligen Verfügung zu regeln sein.

Beschaffe Dir schnell ein Attest vom Arzt.

Ich drück Dir die Daumen,
Alex

Rechtliche Handhabe gegen Vermiterin

BeitragVerfasst: Mittwoch 31. Mai 2006, 15:59
von jeansgirl
Arzt kam heute zu mir heim, er sicherte mir zu das Attest auszustellen.

Keinen Anwalt! Laut Polizei darf ich Ihr Zugang verweigern. Wenn Sie trotzdem rein will, darf ich Polizei rufen...

Rechtliche Handhabe gegen Vermiterin

BeitragVerfasst: Mittwoch 31. Mai 2006, 21:49
von Alex
Sehr gut Lisa!
Dann soll sie es drauf anlegen.

Hoffentlich kannst Du bald da raus und zur Ruhe kommen gesundheitlich,
Alex

Rechtliche Handhabe gegen Vermiterin

BeitragVerfasst: Donnerstag 1. Juni 2006, 09:00
von Chris
Ein Vermieter darf nur mit Absprache des Mieters in die Wohnung.
Chris

Rechtliche Handhabe gegen Vermiterin

BeitragVerfasst: Donnerstag 1. Juni 2006, 13:49
von Didi
Hallo Lisa

Tut mir echt leid, was da passiert ist. Eigentlich sollte doch deine Vermieterin nach einem derartigen Erlebnis schockiert genug sein, dass sie nun mehr Rücksicht nimmt. Ich drücke dir die Daumen, dass du da möglichst bald weg kannst und wünsche dir Mut, Kraft und baldige Erholung von diesen Strapazen.

Mit lieben Grüssen
Heidi

Rechtliche Handhabe gegen Vermiterin

BeitragVerfasst: Donnerstag 1. Juni 2006, 17:01
von jeansgirl
Hallo Alex, muss etwa 3 Wochen durchhalten und in meiner Verfassung: Umzugsstress..

Hallo Chris, das interessierte sie bisher nicht!!!!!!!!!

Hallo Didi; ja Kraft brächte ich derzeit, mom. bin ich fast nur am schlafen...bin total ko, kann nicht einmal was einpacken
ich gönne mir ein paar tage pause; geht ja eh nicht anders. Körper will nicht.

Rechtliche Handhabe gegen Vermiterin

BeitragVerfasst: Donnerstag 1. Juni 2006, 17:54
von Silvia K. Müller
Liebe Lisa,

wir alle wünschen Dir Kraft durchzuhalten und daß
Du schneller aus dieser unhaltbaren Situation rauskommst.

Alles Liebe
Silvia

Rechtliche Handhabe gegen Vermieterin

BeitragVerfasst: Donnerstag 1. Juni 2006, 20:24
von jeansgirl
so nun erzählen die Vermieter rum, sie Leute
hatten Kein Parfüm oben, das war halt die Aufregung...

Rechtliche Handhabe gegen Vermieterin

BeitragVerfasst: Freitag 2. Juni 2006, 00:58
von Martina
Hallo

als ob Aufregung sowas auslösen kann wie gemein!!!! das ist schlimm was du erlebst :-(( Hoffentlich kommst du ganz schnell von den Vermietern weg und hoffe das wenigstens das Krankenhaus Rücksicht genommen hat!!! Ich wünsche dir viel Kraft

Liebe Grüße Martina

Rechtliche Handhabe gegen Vermieterin

BeitragVerfasst: Freitag 2. Juni 2006, 07:29
von jeansgirl
ja man kann sagen ich bin derzeit: Stadtgespräch und natürlich auch die vermietrin...

so nun möchte ich zugern wissen,w er als "Sieger" dasteht????


http://www.pnp.de/anzeigenmarkt/glueckwunschanzeigen/gratulation.php?PicNr=5&landkreis=

Rechtliche Handhabe gegen Vermieterin

BeitragVerfasst: Freitag 2. Juni 2006, 11:03
von Chris
Sieger? Wobei?
Chris

Rechtliche Handhabe gegen Vermieterin

BeitragVerfasst: Freitag 2. Juni 2006, 12:18
von Martina
Hallo

ich nehme an Jeansgirl meint ob sie oder die Vermieterin "Sieger" wird. Wer also im Recht ist. Natürlich Jeansgirl!!!! Finde ich zumindest!!! Die Vermieterin darf nicht einfach jemanden reinlaßen und es ist ziemlich unverschämt das die Vermieterin sogar sagt die Reaktion wäre nur durch Aufregung gewesen

Rechtliche Handhabe gegen Vermieterin

BeitragVerfasst: Freitag 2. Juni 2006, 14:19
von jeansgirl
ich habe ja auch vom Polizisten den Hinweis bekommen, sie darf nicht rein...
bei so schweren Reaktionen geht meine gesundheit vor Ihrem Interesse.

wißt ihr sie meinte sogar, wenn ich mal rausgehe, dann würde sie halt ohne meines wissens mit ihrem schlüssel reingehen...(dann hätte cih wieder die Wolke drin)

da irrt sie: das Schloß wurde ausgetauscht und bei Auszug bekommt sie ihres wieder.

Rechtliche Handhabe gegen Vermieterin

BeitragVerfasst: Freitag 2. Juni 2006, 21:39
von Alex
Die Glückwunschanzeige war ein kluger Schachzug Lisa,
das steckt die Grenzen ab.

Hast Du gut gemacht,
Alex

Rechtliche Handhabe gegen Vermieterin

BeitragVerfasst: Samstag 3. Juni 2006, 21:36
von jeansgirl
Dankeschön, heute kam sogar einer der Sankafahrer vorbei, bedankte sich...und sagte
alle Kollegen sprachen sie an, das könnt nur Ihr sein...
das Grosse Dankeschön wurde bei Ihnen sogar aufgehängt und er sagte mir
es ist sehr, sehr selten dass sich jemand bedankt
die meisten sehen es als selbstverständlich an
ich habe Ihnen sehr grosse Freude bereitet.

Rechtliche Handhabe gegen Vermieterin

BeitragVerfasst: Sonntag 4. Juni 2006, 08:47
von Marlene
Die Idee mit der Anzeige ist sehr gut; aber man muß auch daran denken, dass es immer wieder Mitbürger gibt, die bewußt anderen schaden wollen. Die Herausgabe der Adresse kann dann u.U. nach hinten losgehen. Etwas Vorsicht kann nicht schaden. In meinem Fall hat ein neuer Mieter mich ein Jahr lang mit Duftstoffen im Hausflur, durch geöffnete Fenster seiner Wohnung usw. extrem gemobbt; meine Nachbarin hatte ihm zuviel von meiner MCS erzählt. Seitdem erzähle ich Fremden nichts mehr von mir.

Gruß Marlene