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§ Neues Waschmittelgesetz §

BeitragVerfasst: Donnerstag 1. Februar 2007, 16:17
von Alex
Bundestag/Chemikalien
Neues Wasch- und Reinigungsmittelgesetz verbessert den Umwelt- und Verbraucherschutz

Der Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln einstimmig beschlossen. Das Gesetz dient dem Umweltschutz und verbessert zugleich den Gesundheitsschutz der Verbraucher und Verbraucherinnen beim täglichen Umgang mit Wasch- und Reinigungsmitteln. Es muss noch abschließend vom Bundesrat gebilligt werden und soll in diesem Frühjahr in Kraft treten.

Mit dem Entwurf werden die bislang in Deutschland geltenden Vorschriften an EU-Recht angepasst. Das neue Gesetz ergänzt die EU-Detergenzienverordnung und löst gleichzeitig das derzeitige Wasch- und Reinigungsmittelgesetz ab.

Die EU-Detergenzienverordnung ist bereits im Oktober 2005 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht auch in Deutschland. Demnach dürfen im Gegensatz zum bisherigen Recht praktisch nur noch Wasch- und Reinigungsmittel in den Verkehr gebracht werden, deren waschaktive Substanzen vollständig biologisch abbaubar sind. Dies gilt beispielsweise für Seifen. Die EU-Verordnung enthält darüber hinaus dem Verbraucherschutz dienende erweiterte Vorschriften für die Kennzeichnung von Detergenzien. Diese betreffen vor allem die auf den Verpackungen aufzubringenden Informationen zu den in Wasch- und Reinigungsmitteln oft eingesetzten, potenziell Allergie auslösenden Duftstoffen.

Nach dem neuen Gesetz haben die Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln zukünftig dem Bundesinstitut für Risikobewertung ein Datenblatt mit Angaben über die Inhaltsstoffe zur Verfügung zu stellen. Die Giftinformationszentren der Länder wiederum erhalten vom Bundesinstitut für Risikobewertung flächendeckend entsprechend aufbereitete Informationen. Damit können sie behandelnde Ärzte, insbesondere in Vergiftungsnotfällen, beraten und so wichtige, unter Umständen lebensrettende Hilfestellung leisten.


BMU-Pressedienst Nr. 033/07 Bundestag/Chemikalien Berlin, 01. Februar 2007
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Herausgeber: Bundesumweltministerium, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Juergen Maaß, Frauke Stamer, Tobias Dünow
Tel.: 030/18 305-2010/-2011/-2012/-2014. Fax: 030/18 305-2016
email: presse@bmu.bund.de
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§ Neues Waschmittelgesetz §

BeitragVerfasst: Samstag 10. März 2007, 13:21
von Kai Uwe
Pressedienst Nr. 068/07
Berlin, 09. März 2007

Bundesrat/Chemikalien
Neues Wasch- und Reinigungsmittelgesetz kann in Kraft treten

Der Bundesrat hat heute das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln abschließend gebilligt. Es kann nun voraussichtlich im April 2007 in Kraft treten. Das neue Gesetz dient dem Umweltschutz und verbessert zugleich den Gesundheitsschutz der Verbraucher und Verbraucherinnen beim täglichen Umgang mit Wasch- und Reinigungsmitteln.

Mit dem Gesetz werden die bislang in Deutschland geltenden Vorschriften an EU-Recht angepasst. Es ergänzt die EU-Detergenzienverordnung und löst gleichzeitig das derzeitige Wasch- und Reinigungsmittelgesetz ab.

Die EU-Detergenzienverordnung ist bereits im Oktober 2005 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht auch in Deutschland. Demnach dürfen im Gegensatz zum bisherigen Recht praktisch nur noch Wasch- und Reinigungsmittel in den Verkehr gebracht werden, deren waschaktive Substanzen vollständig biologisch abbaubar sind. Dies gilt beispielsweise für Seifen. Die EU-Verordnung enthält darüber hinaus dem Verbraucherschutz dienende erweiterte Vorschriften für die Kennzeichnung von Detergenzien. Diese betreffen vor allem die auf den Verpackungen aufzubringenden Informationen zu den in Wasch- und Reinigungsmitteln oft eingesetzten, potenziell Allergie auslösenden Duftstoffen.

Nach dem neuen Gesetz haben die Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln zukünftig dem Bundesinstitut für Risikobewertung ein Datenblatt mit Angaben über die Inhaltsstoffe zur Verfügung zu stellen. Die Giftinformationszentren der Länder wiederum erhalten vom Bundesinstitut für Risikobewertung flächendeckend entsprechend aufbereitete Informationen. Damit können sie behandelnde Ärzte, insbesondere in Vergiftungsnotfällen, beraten und so wichtige, unter Umständen lebensrettende Hilfestellung leisten.



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Hrsg: BMU-Pressereferat,

§ Neues Waschmittelgesetz §

BeitragVerfasst: Freitag 4. Mai 2007, 12:39
von Kai Uwe
Chemikalien / Verbraucherschutz - Mehr Schutz für Verbraucher
Neues Wasch- und Reinigungsmittelgesetz tritt in Kraft

Am (morgigen) 5. Mai tritt das neue Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in Kraft. Damit wird der Gesundheitsschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beim täglichen Umgang mit Wasch- und Reinigungsmitteln verbessert.

Nach dem neuen Gesetz, das die EU-Detergenzienverordnung Nr. 648/2004 ergänzt, haben die Hersteller von Wasch-und Reinigungsmitteln zukünftig dem Bundesinstitut für Risikobewertung ein Datenblatt mit Angaben über sämtliche Inhaltsstoffe zur Verfügung zu stellen. Die Giftinformationszentren der Länder wiederum erhalten flächendeckend entsprechend aufbereitete Informationen. Damit können sie behandelnde Ärzte in Vergiftungsnotfällen beraten und so wichtige, unter Umständen lebensrettende Hilfestellung leisten. Darüber hinaus haben die für die Überwachung zuständigen Landesbehörden nun die Möglichkeit, Verstöße gegen die EU-Verordnung und gegen das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz unmittelbar mit Bußgeldern zu ahnden.

Mit dem heute im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Wasch- und Reinigungsmittelgesetz werden die bislang in Deutschland geltenden Vorschriften an das EU-Recht angepasst. Das neue Gesetz löst mit seinem Inkrafttreten gleichzeitig das derzeitige Wasch- und Reinigungsmittelgesetz aus dem Jahr 1987 ab.

Die EU-Detergenzienverordnung ist bereits im Oktober 2005 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht auch in Deutschland. Danach dürfen im Gegensatz zum bisherigen Recht praktisch nur noch Wasch- und Reinigungsmittel in den Verkehr gebracht werden, deren waschaktive Substanzen (Tenside) vollständig biologisch abbaubar sind. Die EU-Verordnung enthält darüber hinaus dem Verbraucherschutz dienende erweiterte Vorschriften für die Kennzeichnung von Inhaltsstoffen. Diese betreffen vor allem die auf den Verpackungen aufzubringenden Informationen zu den in Wasch- und Reinigungsmitteln oft eingesetzten, potenziell Allergie auslösenden Duftstoffen.


Weitere Informationen:
http://www.bmu.de/chemikalien