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Überprüfungsantrag für EU-Rentenzahlung!

BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 11:35
von Maria
[b]Fragwürdige Rentenkürzungen[/b]


Fragwürdige Rentenkürzungen
Sparen auf Kosten von Kranken und Alten

Wolfgang Kramer und Dana Nowak


Es geht um bis zu zwei Milliarden Euro, die nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in Deutschland Rentnern eigentlich noch zustehen. Doch Rentenversicherung und Sozialministerium setzen sich über diese höchste Rechtsprechung hinweg...

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1001633,00.html
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/23/0,1872,5262455,00.html

Neuregelung ab 1. Mai

Auf Nachfrage von Frontal21 erklärt das Bundessozialministerium schriftlich: \"Mit der gesetzlichen Neuregelung wird das Interesse der Solidargemeinschaft der Versicherten an Rechtssicherheit und Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung gegenüber dem Interesse des Einzelnen an einer möglichst langen Nachzahlungsfrist gestärkt.\"

[b]Die Neuregelung soll am 1. Mai in Kraft treten. Deshalb raten die Sozialverbände allen betroffenen Rentnern, noch im April einen Überprüfungsantrag zu stellen.[/b]

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,5262677,00.html

Tipps für Betroffene
Erwerbsminderungsrentner sollten jetzt prüfen

Ob Sie von der rechtswidrigen Rentenkürzung betroffen sind, kann jeder Bezieher einer Erwerbsminderungsrente selbst anhand des Rentenbescheids feststellen.



So stellen Sie fest, ob das Urteil des Bundessozialgerichts Sie betrifft:


* Schauen Sie in Ihrem Rentenbescheid zur Erwerbsminderungsrente in die Anlage 6.
* Hier finden Sie neben den Entgelt-Punkten auch den Zugangsfaktor.
* Ist dieser kleiner als 1, trifft das Urteil des Bundessozialgerichts auf Sie zu.
* Berechnen Sie, um wie viel Prozent der Zugangsfaktor kleiner ist.
* Beispiel: Der Zugangsfaktor beträgt 0,919. Dann wurde die Rente um 8,1 Prozent gekürzt, die tatsächliche Rente hätte also um 8,1 Prozent höher liegen müssen - und zwar seit Anbeginn bis zu Ihrem 60. Geburtstag.

Aber: Nachgezahlt wird maximal für die Dauer von 48 Monaten (also für genau vier Jahre - das ist leider die gesetzlich festgelegte Verjährungsfrist).
- Editiert von Maria am 12.04.2007, 11:49 -

Überprüfungsantrag für EU-Rentezahlung!

BeitragVerfasst: Donnerstag 12. April 2007, 16:04
von Clarissa
ich gehöre dazu :-( das ist ja ein besch....danke für den wertvollen hinweis. bin mal gespannt ob die es anerkennen und nur die lächerlichen 48 monate nachzahlen müssen. wäre toll, das würde mir ein klein wenig weiterhelfen.