Von der Krankheit zur Rente

Von der Krankheit zur Rente - Sozialrechtliche Leistungen aufgrund psychosomatischer Erkrankungen
Dr. med. Helmut Kropp, Ostseeklinik Damp Dr. Michael Neumann, Direktor des Sozialgerichts Schleswig, KielDas Seminar wendet sich insbesondere an Rechtsanwälte, die auf dem Gebiet des privaten und sozialen Rentenrechts tätig sind. Anhand praktischer Fallbeispiele wird der erfolgreiche Weg von der Begutachtung zur Leistungsgewährung dargestellt. Das Seminar zeigt die Zusammenhänge zwischen psychosomatischen Erkrankungen und Sozialleistungen auf. Schwerpunktmäßig werden folgende Fragen behandelt.Wie prüft man die Schlüssigkeit entsprechender medizinischer Gutachten?Welche Fragen sind an den Sachverständigen zu stellen? Wann lohnt sich ein Antrag nach § 109 SGG?Wann muß der Sachverständige sein Gutachten erläutern? Welche Bedeutung haben (haus- und fach-)ärztliche Bescheinigungen?Anhand von Musterfällen wie Depressionen, chronischem Schmerzsyndrom und Fibromyalgie- und umweltassoziierten Befindlichkeitsstörungen - Multiple Chemical Sensitivity - wird die Gutachtenerstellung mit folgenden Schwerpunkten erläutert: Beurteilung chronischer Schmerzsyndrome: subjektives Schmerzerleben bei geringfügigen objektiven Befunden; zur Problematik somatoformer Schmerzstörungen; Verdeutlichung, Leidensdruck, sekundärer Krankheitsgewinn; die „Schmerzkrankheit“ im engeren Sinne und der Begriff der SchmerzverarbeitungsstörungenAnschließend erfolgt die Subsumtion der Gesundheitsstörungen mit den daraus resultierenden Einschränkungen eines Leistungsvermögens unter das jeweilige Leistungsgesetz. Die Auswirkungen der Erwerbsminderung können zur teilweisen/vollen Erwerbsminderungsrente bzw. Berufsunfähigkeitsrente führen. Für den Mandanten ist die Frage, warum Zeitrente statt Dauerrente von Bedeutung. Anschließend werden die Auswirkungen der Gesundheitsstörungen für die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch (Grad der Behinderung, Merkzeichen), auf Leistungen der Berufsgenossenschaft (Kausalität; Höhe der MdE; Berufskrankheiten) und der Rehabilitation (Teilhabe am Arbeitsleben; medizinische Rehabilitation) geprüft. Jeder Teilnehmer erhält eine begleitende Arbeitsunterlage mit den Mustergutachten und Checklisten. Die Teilnehmer haben Gelegenheit zur interaktiven Diskussion mit Falldarstellung. Seminarnummer: 12009-07
Weitere Informationen
Veranstaltungsart:
Zeitraum: 09.06.2007 - 09.06.2007
Ort: Dresden
Voraussetzung:
Voranmeldung erforderlich: Ja
Mitgliedschaft erforderlich: Nein
Kosten: bitte beim Veranstalter erfragen
Veranstalter: DeutscheAnwaltAkademie
Anschrift: DeutscheAnwaltAkademie Littenstrasse 11,10179 Berlin, Tel. 030/72 61 53 -0 Fax 030/726153-111,e-mail: daa@anwaltakadmie.de
Ansprechpartner: Schrinner, Petra
Telefon: 030 / 726153-134
Telefax: 030 / 726153-111
Homepage: http://www.anwaltakademie.de
Dr. med. Helmut Kropp, Ostseeklinik Damp Dr. Michael Neumann, Direktor des Sozialgerichts Schleswig, KielDas Seminar wendet sich insbesondere an Rechtsanwälte, die auf dem Gebiet des privaten und sozialen Rentenrechts tätig sind. Anhand praktischer Fallbeispiele wird der erfolgreiche Weg von der Begutachtung zur Leistungsgewährung dargestellt. Das Seminar zeigt die Zusammenhänge zwischen psychosomatischen Erkrankungen und Sozialleistungen auf. Schwerpunktmäßig werden folgende Fragen behandelt.Wie prüft man die Schlüssigkeit entsprechender medizinischer Gutachten?Welche Fragen sind an den Sachverständigen zu stellen? Wann lohnt sich ein Antrag nach § 109 SGG?Wann muß der Sachverständige sein Gutachten erläutern? Welche Bedeutung haben (haus- und fach-)ärztliche Bescheinigungen?Anhand von Musterfällen wie Depressionen, chronischem Schmerzsyndrom und Fibromyalgie- und umweltassoziierten Befindlichkeitsstörungen - Multiple Chemical Sensitivity - wird die Gutachtenerstellung mit folgenden Schwerpunkten erläutert: Beurteilung chronischer Schmerzsyndrome: subjektives Schmerzerleben bei geringfügigen objektiven Befunden; zur Problematik somatoformer Schmerzstörungen; Verdeutlichung, Leidensdruck, sekundärer Krankheitsgewinn; die „Schmerzkrankheit“ im engeren Sinne und der Begriff der SchmerzverarbeitungsstörungenAnschließend erfolgt die Subsumtion der Gesundheitsstörungen mit den daraus resultierenden Einschränkungen eines Leistungsvermögens unter das jeweilige Leistungsgesetz. Die Auswirkungen der Erwerbsminderung können zur teilweisen/vollen Erwerbsminderungsrente bzw. Berufsunfähigkeitsrente führen. Für den Mandanten ist die Frage, warum Zeitrente statt Dauerrente von Bedeutung. Anschließend werden die Auswirkungen der Gesundheitsstörungen für die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch (Grad der Behinderung, Merkzeichen), auf Leistungen der Berufsgenossenschaft (Kausalität; Höhe der MdE; Berufskrankheiten) und der Rehabilitation (Teilhabe am Arbeitsleben; medizinische Rehabilitation) geprüft. Jeder Teilnehmer erhält eine begleitende Arbeitsunterlage mit den Mustergutachten und Checklisten. Die Teilnehmer haben Gelegenheit zur interaktiven Diskussion mit Falldarstellung. Seminarnummer: 12009-07
Weitere Informationen
Veranstaltungsart:
Zeitraum: 09.06.2007 - 09.06.2007
Ort: Dresden
Voraussetzung:
Voranmeldung erforderlich: Ja
Mitgliedschaft erforderlich: Nein
Kosten: bitte beim Veranstalter erfragen
Veranstalter: DeutscheAnwaltAkademie
Anschrift: DeutscheAnwaltAkademie Littenstrasse 11,10179 Berlin, Tel. 030/72 61 53 -0 Fax 030/726153-111,e-mail: daa@anwaltakadmie.de
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