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Behandlung im Ausland

Verfasst:
Dienstag 7. Dezember 2004, 16:31
von Janik
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Mai 2003 (Rechtssache C-385/99) über die ärztliche Behandlung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben Patienten das Recht, sich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ambulant behandeln zu lassen. Dafür ist eine vorherige Genehmigung des einheimischen Krankenversicherungsträgers nicht notwendig. Dagegen benötigen Patienten für stationäre Leistungen - ausgenommen in einem Notfall - die vorherige Genehmigung ihrer Krankenkasse. Patienten bekommen jedoch höchstens den Satz von ihrer Krankenkasse erstattet, den Sie für die gleiche Behandlung im Inland erhalten würden.
Behandlung im Ausland

Verfasst:
Montag 13. Dezember 2004, 13:40
von Pennylane
Hallo Janik,
das heißt doch eigentlich, daß man ev. nach Breakspear in England kann, wenn die Therapie ambulant durchgeführt wird.
Liebe Grüße
Pennylane
Behandlung im Ausland

Verfasst:
Dienstag 14. Dezember 2004, 01:32
von Eberhard
Hallo Pennylane,
hallo Janik
der Kostenerstattungsanspruch bzgl. Erstattung für ambulante Behandlung inerhalb der EU durch die Krankenkassen ist seit der neuen Gesundheitsreform im SGB verankert. Ich würde allerdings vorher die Kasse um schriftliche Zusage auffordern um spätere Mißverständnisse zu vermeiden. Fahrtkosten, Unterkunft etc. werden allerdings nicht erstattet, wodurch bereits dadurch für die meisten das o.g. nicht realisierbar ist.
LG
Eberhard
Behandlung im Ausland

Verfasst:
Samstag 8. Januar 2005, 19:01
von Frieda
Hallo,
gibt es jemand, der sich im Ausland ambulant behandeln gelassen hat und die Kasse die Kosten dann auch tatsächlich übernommen hat? Ehrlich gesagt, hätte ich Angst auf den Kosten sitzenzubleiben. Dann wüßte ich nicht mehr weiter, weil von meiner Rente müßte ich über Jahre zurückzahlen.
Liebe Grüße
Frieda