Juhu - Leipziger Richter - Für gute Luft

Es gibt ein Recht auf gesunde Luft: Anwohner mit besonders hoher Feinstaubbelastung haben jetzt einen Anspruch auf Verkehrsbeschränkungen. Dies entschied das Leipziger Bundesverwaltungsgericht aufgrund der Klage eines Münchners. Dieser hatte von der Stadt München gefordert, etwas gegen die viel zu hohen Feinstaubwerte an der Landshuter Allee zu unternehmen.
Landshuter Allee © dpa
Feinstaub-Spitzenreiter: Landshuter Allee
In dem Grundsatzurteil stellten die Leipziger Richter fest, dass Kommunen sich nicht auf das Fehlen eines Aktionsplanes zur Luftreinhaltung berufen können. Vielmehr seien sie verpflichtet, auch ohne Aktionsplan außerplanmäßige Einzelmaßnahmen wie etwa Sperrungen für den Lkw-Verkehr anzuordnen. Der Vorsitzende Richter Georg Herbert kritisierte die bisherige Untätigkeit der Stadt: "Auch wenn nicht sofort das Optimum erreichbar ist, so kann man nicht einfach die Hände in den Schoß legen." In der Verhandlung war es um die Frage gegangen, ob die Stadt München auch dann, wenn noch kein Aktionsplan des Freistaats zum Einhalt der Feinstaub-Grenzwerte vorliegt, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Feinstaub durchführen muss. Der konkrete Fall der viel zu hohen Feinstaubwerte an der Landshuter Allee muss allerdings in München neu verhandelt werden.
Landshuter Allee © dpa
Feinstaub-Spitzenreiter: Landshuter Allee
In dem Grundsatzurteil stellten die Leipziger Richter fest, dass Kommunen sich nicht auf das Fehlen eines Aktionsplanes zur Luftreinhaltung berufen können. Vielmehr seien sie verpflichtet, auch ohne Aktionsplan außerplanmäßige Einzelmaßnahmen wie etwa Sperrungen für den Lkw-Verkehr anzuordnen. Der Vorsitzende Richter Georg Herbert kritisierte die bisherige Untätigkeit der Stadt: "Auch wenn nicht sofort das Optimum erreichbar ist, so kann man nicht einfach die Hände in den Schoß legen." In der Verhandlung war es um die Frage gegangen, ob die Stadt München auch dann, wenn noch kein Aktionsplan des Freistaats zum Einhalt der Feinstaub-Grenzwerte vorliegt, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Feinstaub durchführen muss. Der konkrete Fall der viel zu hohen Feinstaubwerte an der Landshuter Allee muss allerdings in München neu verhandelt werden.