Ärztliche Meldepflicht bei Vergiftungen

Ärztliche Meldepflicht bei Vergiftungen bleibt auch unter europäischem Chemikalienrecht REACH erhalten
Im Jahr 2006 sind im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) 4.551 Meldungen zu Vergiftungsfällen eingegangen. Nach dem Inkrafttreten des europäischen Chemikalienrechts REACH sind behandelnde Ärztinnen und Ärzte in Deutschland auch weiterhin verpflichtet, jeden begründeten Verdacht auf eine Vergiftung dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu melden. Die Broschüre "Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen 2006" enthält neben einer detaillierten Übersicht über alle Meldungen ein Adressenregister der Giftinformationszentren. Sie ist kostenlos in deutscher und englischer Sprache erhältlich.
http://www.bfr.bund.de/cd/10316
Im Jahr 2006 sind im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) 4.551 Meldungen zu Vergiftungsfällen eingegangen. Nach dem Inkrafttreten des europäischen Chemikalienrechts REACH sind behandelnde Ärztinnen und Ärzte in Deutschland auch weiterhin verpflichtet, jeden begründeten Verdacht auf eine Vergiftung dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu melden. Die Broschüre "Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen 2006" enthält neben einer detaillierten Übersicht über alle Meldungen ein Adressenregister der Giftinformationszentren. Sie ist kostenlos in deutscher und englischer Sprache erhältlich.
http://www.bfr.bund.de/cd/10316