Grenzüberschreitende Patientenrechte

Grenzüberschreitende Patientenrechte

Beitragvon Frank-N-Furter » Donnerstag 3. Juli 2008, 13:41

Grenzüberschreitende Patientenrechte

Brüssel, 03.07.2008: Die EU-Kommission hat heute einen Gesetzesvorschlag zur Patientenmobilität in Europa vorgelegt. Ziel ist, die Ausübung der Patientenrechte bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu erleichtern. Denn trotz einiger Urteile des Europäischen Gerichtshofs, die den Patienten das Recht bescheinigen, Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch zu nehmen und im Heimatland die Kosten erstattet zu bekommen, bleiben Unsicherheiten bei der Auswirkungen der Rechtsprechung.

Der Kommissionsvorschlag soll hier Rechtssicherheit schaffen. Zudem bietet der Gesetzesvorschlag die Grundlage für eine stärkere europäische Zusammenarbeit, damit die Gesundheitssysteme in der EU effizienter und wirksamer genutzt werden können.

EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou sagte: „Mit diesem Vorschlag soll eindeutig festgelegt werden, wie Patienten ihr Recht auf grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ausüben können, und gleichzeitig soll auch Rechtssicherheit für die Mitgliedstaaten und die Gesundheitsdienstleister geschaffen werden. Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung in der gesamten Union werden gewährleistet und die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitssystemen im Hinblick auf einen besseren Zugang zu Spezialbehandlungen gefördert.“

Die Richtlinie schafft einen klaren Rahmen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Demnach haben Patienten das Recht, Gesundheitsdienstleistungen im Ausland in Anspruch zu nehmen und die Kosten dafür in gleicher Höhe erstattet zu bekommen, wie dies auch bei einer Behandlung im eigenen Land der Fall wäre. Die Richtlinie wird hier klarstellen, wie die Patienten dieses Recht ausüben können, einschließlich der Beschränkungen, welche die Mitgliedstaaten für eine solche Versorgung im Ausland festlegen können, und bis zu welcher Höhe die Kosten für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung erstattet werden.

Gleichzeitig bleiben die Mitgliedstaaten zuständig für die Gesundheitsversorgung in ihrem Hoheitsgebiet. Patienten sollten sich darauf verlassen können, dass Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat regelmäßig überwacht werden und auf bewährten medizinischen Verfahren beruhen. Ebenso erleichtert die Richtlinie die europäische Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung. Sie schafft die Grundlage für die Entwicklung Europäischer Referenznetze, die – auf freiwilliger Basis – spezialisierte Zentren in verschiedenen Mitgliedstaaten zusammenbringen.

Diese Zusammenarbeit bietet ein großes Potenzial, den Patienten durch leichteren Zugang zu hochspezialisierter Behandlung einen Zusatznutzen zu bringen. Die Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen ist ein weiteres Gebiet, auf dem ganz klar ein europäischer Mehrwert möglich ist. Und schließlich sind Maßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitstelematik („e-Health“) vorgesehen. Die Informations- und Kommunikationstechnologien haben ein enormes Potenzial im Hinblick auf die Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Effizienz der Gesundheitsversorgung.


Autor: Europäische Kommission in Deutschland
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Grenzüberschreitende Patientenrechte

Beitragvon Betty Zett » Donnerstag 3. Juli 2008, 14:53

Stünde dadurch der Weg für uns ins Breakspeer Hospital von Dr. Monroe offen?
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Grenzüberschreitende Patientenrechte

Beitragvon Wasabi » Dienstag 14. Juli 2009, 14:13

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