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EuGH Urteil zur Urlaubsabgeltung bei Krankheit

BeitragVerfasst: Freitag 5. Juni 2009, 14:03
von Amazone
Falls jemand von Euch in den letzten 2-3 Jahren (Achtung Verjährungsfrist nach 3 Jahren) längere Zeit krank war, der sollte unbedingt seine Ansprüche auf Abgeltung von Urlaub bei seinem Arbeitgeber geltend machen. Dies gilt auch wenn man 1 1/2 krank war und anschließend entweder eine Kündigung oder Eintritt in Rente erfolgte.

Bei mir hat das jetzt außergerichtlich jedenfalls zum Erfolg geführt, obwohl mein Arbeitsverhältnis bereits Ende 2006 durch Rentenbeginn endete. Auch Zusatzurlaub für Schwerbehinderte von 5 Tagen wird abgegolten.

Amazone


EuGH vom 20.01.2009 – RS C-350/06 und C-520/06: Urlaubsabgeltung trotz Krankheit

Entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der EuGH am 20.01.2009 (RS C 350/06 und C 520/06) entschieden, dass auch Arbeitnehmer, die ihren Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen können, Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 BUrlG haben. Entgegenstehende Regelungen z.B. im Bundesurlaubsgesetz (und damit auch Urteile) verstossen gegen die Urlaubsrichtlinie, so der EuGH. Arbeitnehmer, die wegen einer Langzeiterkrankung arbeitsunfähig aus dem Unternehmen ausschieden, bekamen bisher den nicht genommenen Jahresurlaub nach deutschem Recht nicht durch eine sogenannte Urlaubsabgeltung vergütet. Arbeitnehmer können jetzt noch den Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) für 2008 geltend machen. Unter Umständen kommt bei Langzeiterkrankten sogar die Geltendmachung des unverjährten Jahresurlaubs bis zum Jahre 2006 rückwirkend in Betracht. Allerdings kann der Anspruch wegen einer Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag verfallen sein.