Komplementärmedizin Schweizer Grundgesetz

Komplementärmedizin Schweizer Grundgesetz

Beitragvon Juliane » Freitag 26. Juni 2009, 22:49

Bern (humannews) - Das Schweizer Volk hat am 17. Mai 2009 in einer nationalen Abstimmung einem Verfassungsartikel (Grundgesetz) für die Komplementärmedizin zugestimmt. 67 Prozent sprachen sich für den neuen Verfassungsartikel aus. Die Schweiz ist das erste Land in Europa, das Staat und Gliedstaaten (Kantone) in der Verfassung beauftragt, die Komplementärmedizin im Gesundheitswesen zu berücksichtigen
Die Komplementärmedizin wurde in der Schweiz in den letzten Jahren politisch an den Rand gedrängt. Ärzte, Therapeuten, Hersteller und Fachhändler aus diesem Bereich hatten deshalb gemeinsam eine nationale Volksinitiative ins Leben gerufen. Das Parlament hatte daraufhin dem Entwurf der Initiative eine leicht abgeschwächte Form des Verfassungsartikels gegenübergestellt. Die Schweizer Stimmberechtigten haben diesen Entwurf am 17. Mai 2009 mit deutlicher Mehrheit angenommen. Gemäß dem Volksentscheid wird die Schweizerische Bundesverfassung nun um folgenden Artikel erweitert:

Bundesverfassung Art. 118a BV (neu):
Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.

Konkreter Handlungsbedarf

Parlament und Behörden haben mit der Verfassungsgrundlage folgende Forderungen umzusetzen:

1. Aufnahme der Komplementärmedizin-Ärzte der Anthroposophischen Medizin, der Homöopathie, der Neuraltherapie, der Pflanzenheilkunde (Phytotherapie), der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) in die obligatorische Krankenversicherung.

2. Schaffung nationaler Diplome für nichtärztliche Therapeuten.

3. Integration der ärztlichen Komplementärmedizin in Lehre und Forschung.

4. Wahrung des bewährten Heilmittelschatzes.
http://www.eco-world.de/scripts/basics/econews/basics.prg?session=42f947124a29de5b_27435&a_no=19802&r_index=2
Juliane
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Komplementärmedizin Schweizer Grundgesetz

Beitragvon kf-forum » Samstag 27. Juni 2009, 13:07

SUUUUUUUUUUUPER!!!!!!
kf-forum
 

Komplementärmedizin Schweizer Grundgesetz

Beitragvon Pianist » Mittwoch 10. Oktober 2012, 18:55

Ärzte gegen Zwangskurse in Homöopathie

...Um die Komplementärmedizin ist ein neuer Streit entbrannt. Die Ärzte wehren sich dagegen, dass ihnen der Bund per GesetzAusbildungsziele für alternative Therapien vorschreibt....

http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/aerzte-gegen-zwangskursein-homoeopathie-1.17668344
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