Liebe Umweltfreunde,
wir freuen uns mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V., über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem der EUGH in Luxemburg die Klagerechte von Umweltverbänden gestärkt hat. Wie zu erwarten war hat der EUGH es für zulässig erachtet, dass gerade Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der Natur, des Wassers und der Luftreinhaltung von Umweltverbänden vollumfänglich geltend gemacht werden können.
Das Urteil steht auf unserer Homepage http://www.baumann-rechtsanwaelte.de und kann unter der Rubrik "Aktuelles" heruntergeladen werden.
In unseren aktuellen Verfahren zu Klagen gegen Bebauungspläne für einen Industriepark "Interfranken" bei Feuchtwangen, zu einer straßenrechtlichen Planfeststellung für den A3-Autobahntunnel in Würzburg, in wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für den Rheinpolder bei Ludwigshafen, zum Ausbau des Stahlwerks Feralpi in Riesa, zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eines Ersatzbrennstoffheizkraftwerks in Ettringen/Allgäu etc. haben wir darüber hinaus geltend gemacht, dass europarechtlich die deutschen Einwendungsfristen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu kurz seien, um betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit hinreichend zu eröffnen, ihre Rechte zu wahren. In der Angelegenheit Altrip ist das Bundesverwaltungsgericht veranlasst, über eine Vorlage dieser Frage an den Europäischen Gerichtshof zu entscheiden.
Es bleibt zu hoffen, dass der EUGH auch in anderen Rechtstreitigkeiten den Umweltschutz stärkt!
Mit freundlichen Grüßen
RA Wolfgang Baumann
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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