27.12.2015
von Claudia Füßler
Europäische Kommission
Grenzwerte für gefährliche Weichmacher
Ab heute gelten in der Europäischen Union Grenzwerte für bestimmte chemische Weichmacher, die unter anderem in Spielzeug und Lebensmitteln enthalten sein können. Und das wurde höchste Zeit. Denn einige der Verbindungen sind krebserregend.
Sie stecken im Kuscheltier und in den Badelatschen, im Mousepad, in der Plastikente und im Fahrradgriff. Wir atmen sie ein mit Abgasen, mit dem Rauch beim Grillen und mit der Tabakwolke vom Sitznachbarn. Es ist schwer, ihnen zu entkommen. Denn die PAK - Kurzform für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe - sind überall.
EU-Kommission reagiert auf deutschen Vorstoß
Die Weichmacher sind nicht nur weit verbreitet, sondern einige von ihnen machen auch krank. Nachgewiesen ist die krebserregende Wirkung bisher für acht PAK. Deshalb hat die EU-Kommission vor zwei Jahren auf einen deutschen Vorstoß reagiert, an dem unter anderem das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beteiligt waren. Seit heute gelten die damals beschlossenen Grenzwerte für PAK in Alltagsprodukten. Haushaltsgeräte, Bekleidung, Sportgeräte und Werkzeuge dürfen demnach höchstens ein Milligramm PAK pro Kilogramm enthalten, Spielzeug für Säuglinge und Kleinkinder höchstens 0,5 Milligramm.
"Gerade beim Spielzeug wäre uns ein Grenzwert von 0,2 Milligramm pro Kilogramm lieber gewesen", sagt Marc Brandt vom Fachbereich Chemikalien beim Umweltbundesamt. Doch angesichts der Tatsache, dass es in der EU bisher keinerlei verbindliche Grenzwerte für Verbrauchsgüter gebe, sei die Einführung der neuen Regelung durchaus positiv zu bewerten. Eine Überprüfungsklausel stelle sicher, dass die Grenzwerte regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls gesenkt werden können.
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http://www.heute.de/europaeische-kommis ... 02944.html