Nahrungsergänzungsmittel: Entscheidend ist die Dosierung
Mittwoch, 21. Januar 2009
Brüssel/Luxemburg – Europäischer Gerichtshof:
Ein Nahrungsergänzungsmittel, dessen medikamentöse Eigenschaft wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist, ohne dass diese ausgeschlossen werden kann, gilt nicht als Arzneimittel. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache Hecht-Pharma.
Um ein Produkt als Medikament einstufen zu können, müsse es eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen, so die Luxemburger Richter....
...Dieser entschied: Für die Entscheidung, ob ein Produkt als Arzneimittel einzustufen sei, seien auch die Modalitäten seines Gebrauchs, der Umfang seiner Verbreitung, die Bekanntheit bei den Verbrauchern und die Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann, relevant.
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35125