Pharmakonzerne können in den USA für Gesundheitsschäden haftbar gemacht werden, die durch Verabreichung ihrer Medikamente hervorgerufen worden sind. Das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten entschied am Mittwoch in einem Grundsatzurteil, dass auch die Zulassung durch die Arzneimittelbehörde FDA die Hersteller nicht vor Schadensersatzansprüchen schützt. Die Entscheidung bedeutet einen schweren Rückschlag für die Pharmaindustrie.
In dem vorliegenden Fall wurde der Konzern Wyeth zu einer Entschädigungszahlung von sieben Mio. US-Dollar an eine Gitarristin verurteilt. Der Frau musste ein Teil ihres Arms amputiert werden, nachdem ihr zur Behandlung von Migräne unsachgemäß das Mittel Phenergan verabreicht worden war, das als Mittel gegen Übelkeit gekennzeichnet ist. Die Anwälte der Frau argumentierten, Wyeth hätte deutlichere Warnhinweise auf dem Medikament für die vorgenommene Art der Verabreichung anbringen müssen. Wyeth bezeichnete das Urteil als enttäuschend und hatte vor Gericht erklärt, Phenergan enthalte eine eindeutige Anleitung und Warnhinweise.
Das Gericht machte indes deutlich, dass die Zulassung des Medikaments durch die Gesundheitsbehörde FDA den Konzern nicht vor Schadensersatzansprüchen schützt. Zudem verfüge die Behörde nur über begrenzte Möglichkeiten, alle 11.000 Medikamente auf dem US-Markt zu überwachen, während die Hersteller mehr Informationsmöglichkeiten besäßen. Dies treffe insbesondere auf die Zeit nach der Markteinführung zu, wenn neue Risiken bekanntwerden. Verbraucherorganisationen begrüßten das Urteil.
Quelle:http://www.n-tv.de/1114675.html