Suche dringend offizielle Stellungennahmen zu MCS!

Suche dringend offizielle Stellungennahmen zu MCS!

Beitragvon Chrissi » Donnerstag 29. Dezember 2005, 12:30

Hallo!

Ich bräuchte mal wieder eure Hilfe.

Ich suche ganz dringend offizielle Stellungnahmen zum Thema MCS bzw. wie MCS bei Begutachtungen zu beurteilen ist und wie es mit MCS und Schwerbehinderung ist.
Ich bräuchte aber ganz dringend die Quellenverzeichnisse bzw. ganze Stellungnahmen und nicht nur Auszüge, wenn das möglich ist.

Ich hatte irgendwie im Hinterkopf,dass dazu hier mal ein Posting war, wo eine Stellungnahme der Bundesregierung wiedergegeben wurde.

Also es ist ganz dringend, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen!
Danke!
Chrissi
Chrissi
 

Suche dringend offizielle Stellungennahmen zu MCS!

Beitragvon Betty Zett » Mittwoch 4. Januar 2006, 08:33

Liebe Chrissi,

gib die Begriffe zu denen Du Stellungnahmen suchst in die Suchfunktion ein,
dann müsstest Du weiterkommen. Unter Anerkennungen steht auch einiges.

Liebe Grüße
Betty Zett
Betty Zett
 

Suche dringend offizielle Stellungennahmen zu MCS!

Beitragvon Betty Zett » Mittwoch 4. Januar 2006, 08:38

Liebe Chrissi,

ich habe für Dich in Suchen eingegeben und bin fündig geworden. Gibt sicher noch mehr im Forum.

Liebe Grüße
Betty Zett

Hier der Wortlaut der Bundesregierung zur Thematik,
Deutscher Bundestag: Drucksache 13/10592 vom 05.05.1998:

Fragen:
Wie beurteilt die Bundesregierung das Memorandum des U. S.
Department of Housing and Urban Development vom 14. April 1992
(Subject: Multiple Chemical Sensitivity Disorder and Environmental
Illness as Handicaps, unterzeichnet von George L. Weidenfeller), in dem
ausgeführt wird, daß MCS-Patienten im Rahmen der Gesetze als Behinderte
gelten und in dem auch wichtige Präzedenzfälle analysiert werden und
die relevante Gesetzgebungsgeschichte überprüft wird?

Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß die
Behinderung von MCS-Patienten auch in Deutschland entsprechend
anerkannt wird, und wenn nicht, warum nicht?

Antwort:
Bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten
Christa Nickels u. a. in der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
"Behandlungsmöglichkeiten und Versicherungsschutz für MCS- und CFS-
Patienten bzw. -Patientinnen (CFS - Chronic Fatigue Syndrome)"
(Drucksache 13/6324) hat die Bundesregierung dargelegt, daß es bei
Feststellungen nach dem Schwerbehindertengesetz nicht auf die Diagnosen
und auch nicht auf die Ursachen von Gesundheitsstörungen ankommt,
sondern allein auf die Auswirkungen von nicht nur vorübergehenden
Funktionsbeeinträchtigungen, die auf einem regelwidrigen körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustand beruhen. Die Auswirkungen können
dabei sehr unterschiedlich sein.
Allen gutachterlichen Beurteilungen nach dem Schwerbehindertengesetz
werden die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zum
Zwecke einheitlicher Begutachtungen herausgegebenen "Anhaltspunkte für
die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und
nach dem Schwerbehindertengesetz" zugrunde gelegt. Diese Richtlinien
enthalten zwar auch in der 1996 herausgegebenen Neufassung nicht die
Diagnose MCS, ermöglichen aber gleichwohl eine sachgerechte Beurteilung
der Auswirkungen entsprechender Gesundheitsstörungen, so daß im
Einzelfall auch die Feststellung einer Schwerbehinderung in Betracht
kommen kann.
Über die Begutachtungspraxis in anderen Ländern, z. B. den USA, denen
andere gesetzliche Bestimmungen zugrunde liegen, kann hier keine
Aussage gemacht werden.


Antwort
der Bundesregierung
auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Kirschner, Horst
Schmidbauer (Nürnberg), Michael Müller (Düsseldorf), weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD
- Drucksache 13/7237 -
Umwelt, Schadstoffe und Gesundheit


RA Krahn Zembol zu MCS - 23.11.2005, 13:37:23

In der aktuellen Zeitschrift "Umwelt Medizin Gesellschaft", 4/2005, steht ein Bericht von Rechtsanwalt Krahn-Zembol über die derzeitige Rechtssprechung - MCS und Schwerbehinderung.

RA Krahn Zembol berichtet, daß es sich bei MCS Patienten regelmäßig um schwer erkrankte Patienten handelt.
und das die übliche Begutachtungspraxis und Beratungsärzte der Versorgungsämter, die MCS Erkrankung als solche nicht anerkennt. Es müsse regelmäßig ein Widerspruchsverfahren eingeleitet werden. Häufig würden MCS Kranke in diesen Verfahren vorschnell als psychisch Kranke abgestempelt. Bei Rentenverfahren sei diese Praxis leider auch ähnlich.

Gleichwohl konnten in verschiedenen Schwerbehinderungsverfahren in letzter Zeit Anerkennungen durch die Versorgungsämter erreicht werden und zwar erstaunlicherweise entgegen der "offiziellen Meinung", auch mit ausdrücklicher Anerkennung des MCS Syndroms.
Entsprechende Anerkennungen lägen aus verschiedenen Bundesländern vor. Der nach dem SGB IX festzustellende Grad der Behinderung (GdB) hängt im jeweiligen Einzelfall von der Schwere des vorliegenden Krankheitsgeschehens ab. Die erfolgten Anerkennungen lagen zwischen einem GdB von 30 bis GdB von 90.

Eine Schwerbehinderung liegt nach den gesetzlichen Vorgaben erst bei einem Grad der Behinderung von 50 und mehr vor. Auch bei einem GdB von 30 kann jedoch bei zuständigen Arbeitsamt eine Gleichstellung als Schwerbehinderter beantragt werden.

RA Krahn Zembol empfielt den Geschädigten die Anerkennung einer Schwerbehinderung zu beantragen, da diese parallel erfolgenden Überprüfungen auch für die Durchsetzung des Rentenanspruches hilfreich sein können.



Auch die Hardliner der deutschen Arbeitsmedizin befürworten MCS als Schwerbehinderung

Prof. Dr. med. Renate Wrbitzky / Abt. Arbeitsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover; Prof. Dr. med. Thomas Kraus, Institut für Arbeitsmedizin der RWTH Aachen; Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Andreas Zober, Abt. Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz der BASF Ludwigshafen
Gesetzliche Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit liegen nicht vor, dessen ungeachtet kann das Vorliegen einer MCS- Symptomatik in den übrigen Sozialversicherungsbereichen berücksichtigt werden.

Deutsche Arbeitsmedizin, 2002
Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt, Heft 38, Seite A 2474, Jahrgang 2002.
Betty Zett
 


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