Brauche DRINGEND euren Rat (bzgl. Begutachtung)!

Brauche DRINGEND euren Rat (bzgl. Begutachtung)!

Beitragvon Gasti » Mittwoch 7. Dezember 2005, 21:28

Ich brauche dringend eure Hilfe.

Ich habe mal eine Frage, wie ich mich verhalten soll.

Um den Sachverhalt zu erklären, muss ich die Vorgeschichte kurz schildern.

Ich musste ein amtsärztliches Gutachten beim Sozialamt vorlegen, dass ich nicht arbeitsfähig bin.
Dieses Gutachten musste ich schon mehrmals vorlegen.
Diesmal wurde ich vom örtlichen Gesundheitsamt an ein anderes Gesundheitsamt verwiesen, weil zur Begutachtung am örtlichen Gesundheitsamt keine Ärztin zur Verfügung stand.
Also habe ich mich bei dem anderen Gesundheitsamt untersuchen lassen und das Gutachten ist fast genau wie das letzte.

Darin steht, dass ich für ein weiteres Jahr als erkrankt einzustufen bin und daher keine Ausbildung machen kann.
Das stand bisher jedes Jahr so drin.

Dieses Jahr meint nun das Sozialamt, dass das Gutachten nicht gültig sei, weil darin nur stehe, dass ich keine Ausbildung machen könne und krank sei, aber nicht, dass ich nicht arbeiten könne.
Die letzten beiden Jahre stand das aber genau so im Gutachten und da hat das Sozialamt das Gutachten so akzeptiert.
Dieses mal legte die Sachbearbeiterin des Sozialamtes das Gutachten einem anderen Amtsarzt vor(ohne meine Einwilligung und trotz Hinweises, mich vorher zu informieren, bevor mein Gutachten weitergegeben wird).
Dieser Amtsarzt schrieb bereits einmal ein Gutachten über mich und darin stand sinngemäß das gleiche, wie im aktuellen Gutachten und dieses Gutachten wurde vom Sozialamt akzeptiert.
Nun sagte dieser Amtsarzt mein neues Gutachten bestätige nicht, dass ich nicht arbeitsfähig sei.
Und die Sachbearbeiterin des Sozialamts meinte, es stünden zu wenig Details im Gutachten, sie wolle ein Gutachten mit viel mehr Details zur Krankheit und wie die Genesungschancen aussehen usw.
Nun soll ich mich erneut untersuchen lassen, von einem Arzt, den das Sozialamt auswählt.
Nun meine Fragen, darf das Sozialamt mein Gutachten einfach einem anderen Amtsarzt geben, um es zu beurteilen?
Und kann nun ein erneutes Gutachten verlangt werden?
Darf das Sozialamt dann den Gutachter bestimmen?
Kann das Sozialamt mehr „Details“ verlangen?
Gleichzeitig wurde mir gesagt, wenn das Gutachten dann wieder nicht nach deren Vorstellung sei, müsse ich mich wieder untersuchen lassen.
Kann also so lange immer wieder ein neues Gutachten verlangt werden, bis dem Sozialamt das Gutachten passt?

Danke schon mal für eure Hilfe!
Gasti
 

Brauche DRINGEND euren Rat (bzgl. Begutachtung)!

Beitragvon sunday » Donnerstag 8. Dezember 2005, 11:30

hallo gasti,

als soz-empfänger hast du auf jeden fall anspruch auf einen beratungsschein vom amtsgericht, mit dem du dann zu einem rechtsanwalt deiner wahl gehen und dich beraten, evtl. auch gegenüber dem sozialmamt vertreten lassen kannst, falls notwendig (kostet einmalig max. 10 euro).
bris meineke in köln ist auf jeden fall auf seiten der patienten, vielleicht weiß er auch einen in deiner nähe.

liebe grüße
sunday
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