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Antrag auf Grundsicherung

Verfasst:
Sonntag 26. September 2004, 17:15
von Phoenix
Hallo!
Ich bin schwer MCS krank und soll jetzt einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Kann mir jemand helfen, Tips geben?
Antrag auf Grundsicherung

Verfasst:
Sonntag 26. September 2004, 17:31
von Mary Poppins
Hallo Phoenix,
Jeansgirl Lisa hat irgendwo etwas darüber berichtet. Ich weiß nur nicht genau wo.
Schreib doch einfach zusätzlich in ihren Kummerkasten. Sie antwortet auf jeden Fall.
Viel Glück
Mary Poppins
Antrag auf Grundsicherung

Verfasst:
Montag 27. September 2004, 14:50
von jeansgirl
hier nochmal der Beitrag
tja Du solltest
* Kein Auto haben, da wird der Wert angerechnet
* keinerlei angespartes, dein Kontostand (Girokonten etc) sollte null aufweisen, an dem Tag, wo Du Antrag stellst!!!
* übrigens bei Schulden wird null gerechnet
* ein Lebens- Partner wird mit angerechnet
* es werden von Versicherungen der Rückkaufswert mitberechnet
* es wird sogar das Bargeld in deiner bzw. deines Partner Geldbörse berechnet
* Genossenschaftsteile
der Vermögensschonbetrag liegt bei 2915,00 Euro
Im Antrag musst Du angeben;
alle Konten
Bargeld
Wertpapiere
Haus- Grundbesitz
Kraftfahrzeug, Baujahr
sonsites; Schmuck, Münzen,
Forderungen über Schuldner
Lebens- Bauspar- Versicherungen
Erbansprüche
Wichtig ist der Personalausweis,
Schwerbehindertenausweis(falls vorhanden)
Einkommensnachweis des Lebensgefährten von 12 Monaten
Versicherungspolicen
wenn Du plötzlich finanziell gut da stehst; NUR Wundern!
Antrag auf Grundsicherung

Verfasst:
Montag 27. September 2004, 16:09
von Phoenix
Danke. Das Problem ist ja eher, daß anerkannt wird, daß ich nicht arbeiten kann.
Antrag auf Grundsicherung

Verfasst:
Dienstag 28. September 2004, 23:38
von Eberhard
[size=12px]Nach dem GSIG wird das zuständige Grundsicherungsamt ein ärztliches Gutachten des jeweils zuständigen Rententrägers (BfA oder LVA) einfordern, an die gutachterlichen Äußerungen ist das Grundsicherungsamt dann gebunden, es kann aber Widerspruch erhoben werden, wird diesem nicht abgeholfen kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Es ist jedoch grundsätzlich anzuraten einzureichen, vor allem für diejenigen die derzeit noch Sozialhilfe beziehen. Das Problem ist immer das dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegen muß. Text des Grundsicherungsgesetzes liegt mir vollumfassend vor, bei Bedarf....[/size]
Antrag auf Grundsicherung

Verfasst:
Samstag 2. Oktober 2004, 16:27
von Phoenix1
Danke...
Huch, irgendjemand hat sich als Phoenix angmeldet
Antrag auf Grundsicherung

Verfasst:
Freitag 15. Oktober 2004, 08:48
von Bender
[quote]Nach dem GSIG wird das zuständige Grundsicherungsamt ein ärztliches Gutachten des jeweils zuständigen Rententrägers (BfA oder LVA) einfordern, ... Text des Grundsicherungsgesetzes liegt mir vollumfassend vor, bei Bedarf..[/quote]
Mir haben sie mitgeteilt, das erst das BfA verfahren abgeschlossen sein muß, bevor eine Entschiedung gefällt werden kann - ist das so korrekt?
Kannst du mir den text mailen oder wo finde ich das?
Bendersche Grüße
Antrag auf Grundsicherung

Verfasst:
Freitag 15. Oktober 2004, 13:41
von Eberhard
Das ist ja was ganz was Neues, seit wann das denn, das kann ja Jahre dauern, das Grundsicherungsamt ist für Fragen der Grundsicherung, die BfA und natürlich auch die LVA für Rentensachen zuständig, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, Du kannst auch als Rentner Grundsicherungsleistungen beantragen und auch bekommen wenn Bedürftigkeit besteht bzw. das Einkommen aus der Rente nicht reicht, aber am besten Du lädst Dir das ganze Schmurgel runter und druckst es aus, dann kannst Du denen gleich die gesetzliche RL benennen, die Dokumente erklären sich dann von selber:
Webseite Info:
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/grundsicherungsgesetz/grusi_inhalt.htm
Webseite Info:
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/sicherheit/grundsicherung/index.cfm
Download:
http://www.bfa.de/ger/ger_nachschlagewerke.6/ger_gesetze.62/ger_62_gsig.pdf
Webseiten Info:
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/sicherheit/grundsicherung/index_3283.cfm?grp_id=9
Download:
http://www.bmgs.bund.de/downloads/grundsicherungantrag.pdf
Antrag auf Grundsicherung

Verfasst:
Montag 18. Oktober 2004, 12:27
von Phoenix1
Mein Problem ist, was gebe ich unter "Gesundheitsstörungen" an?
Jemand hat mir gesagt, ich soll da nicht meine Diagnosen angeben, sondern meine Bescherden!
Und dann die Frage, seit wann bestehen die Gesundheitsstörungen? eigentlich seit der Kindheit. aber so schlimm wie jetzt erst seit 3-4 Jahren...davor fast so schlimm, und davor wieder...das hat sich alles so stufenweise entwickelt!
Antrag auf Grundsicherung

Verfasst:
Montag 18. Oktober 2004, 13:21
von Betty Zett
Hallo Phoenix1,
ich habe sehr kooperativ gezeigt und meine Befunde (PET, SPECT, Immunsystem, Neurologe, Psychometrie, Laborwerte, etc.) beigelegt. Beschwerden muß man da auch angeben, soweit ich mich erinnere.
Mach es auf jeden Fall nicht zu kompliziert. Schreib nicht seit der Kindheit, das überfordert die. Schreib eben seit 3-4 Jahren.
Hast Du Ärzte die hinter Dir stehen? Gib sie im Fragebogen an, dann können sie sich auch an Deine Ärzte wenden.
Welche Beschwerden hast Du denn?
Grüße
Betty Zett
Antrag auf Grundsicherung

Verfasst:
Montag 18. Oktober 2004, 22:49
von Eberhard
Ausschlaggebend sind nicht nur die Diagnosen sondern in erster Linie die vorliegenden Funktionsbeeinträchtigungen die die Erwerbsfähigkeit nachhaltig und dauerhaft beeinträchtigen können - und das sind nun mal die Beschwerden, wenn Du Beschwerden hast, egal welcher Art, würde ich diese zusammen mit den Dir vorliegenden Diagnosen und Befunden einreichen. Wenn die Beschwerden schon seit Kindheit bestehen würde ich dies ebenfalls mit reinschreiben, denn schließlich soll man in diesen Bögen ja die ganze Sachlage so darstellen wie sie ist.
Antrag auf Grundsicherung

Verfasst:
Mittwoch 20. Oktober 2004, 12:59
von Bender
[quote]Das ist ja was ganz was Neues, seit wann das denn, das kann ja Jahre dauern, [/quote]
Hallo Eberhard,
erstmal vielen Dank für deine Antworten.
In der Tat, ich bin Jahre dabei.
Auch wahr: ich habe wirklich keinen passus im Gesetz mit verweis auf die BfA gefunden, allerdings auch niht, wer welchen Nachweis der EU macht.
Von dem Rechtsanwalt hatte ich schon mal gehört - der muß doch wohl privat bezahlt werden? jedenfalls soll der schon ein schönes geld nehmen...
bendersche Grüße
Antrag auf Grundsicherung

Verfasst:
Mittwoch 20. Oktober 2004, 14:07
von Eberhard
Hallo Bender,
bzgl. der Zuständigkeit hinsichtlich der Beurteilung der EU zum Grundsicherungsgesetz, siehe unten, hinsichtlich der Kosten für Anwalt, Du sprachst das Thema an, hast Du Rechtsschutzversicherung, dann müßte doch diese einspringen - oder hat die abgelehnt?
Hast Du festes Einkommen über der Grenze - nicht - dann kannst du doch Prozeßkostenhilfe und Beratungskostenhilfe beantragen.
Beim Dabeisein, joh, kenne ich, bin auch schon 16 Jahre dabei.
LG
Eberhard
Zur Zuständigkeit vom GSIG:
Grundsicherungsgesetz
§ 5
(1) [b]Der zuständige Rentenversicherungsträger informiert und berät die Personen nach § 1, die rentenberechtigt sind, über die Leistungsvoraussetzungen und über das Verfahren nach diesem Gesetz.[/b] Personen, die nicht rentenberechtigt sind, werden auf Anfrage beraten und informiert. Liegt eine Rente unter dem Grundbetrag nach § 81 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes, ist der Information zusätzlich ein Antragsformular für die Gewährung der Grundsicherung beizufügen. Der Rentenversicherungsträger übersendet einen eingegangenen Antrag mit einer Mitteilung über die Höhe der monatlichen Rente und über das Vorliegen der Voraussetzungen der Antragsberechtigung an den zuständigen Träger der Grundsicherung. Eine Verpflichtung des Rentenversicherungsträgers nach Satz 1 besteht nicht, wenn eine Inanspruchnahme von Leistungen nach diesem Gesetz wegen der Höhe der gezahlten Rente sowie der im Rentenverfahren zu ermittelnden weiteren Einkommen nicht in Betracht kommt.
(2) Besteht bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, kein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, [b]prüft der nach § 109a Abs. 2 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch zuständige Rentenversicherungsträger auf Ersuchen und auf Kosten des zuständigen Trägers der Grundsicherung,[/b] in dessen Bereich der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ob die Voraussetzungen des § 1 Nr. 2 vorliegen. Ein Ersuchen nach Satz 1 soll nur erfolgen, wenn es bei dem Antragsteller aufgrund von Tatsachen wahrscheinlich erscheint, dass er die Voraussetzungen des § 1 Nr. 2 erfüllt.
(3) Gewährt ein Träger der Sozialhilfe einer Person, die berechtigt im Sinne von § 1 ist oder aus wahrscheinlichen Gründen sein kann, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe in besonderen Lebenslagen in Einrichtungen, so weist er auf die Leistungsvoraussetzungen und auf das Verfahren nach diesem Gesetz hin und fügt ein Antragsformular bei.
Antrag auf Grundsicherung

Verfasst:
Donnerstag 21. Oktober 2004, 13:52
von Phoenix1
Hallo Betty,
ich habe schweres CFS und MCS, die Beschwerden wären hier zu viele.
wo hast du denn psychometrie machen lassen? Und was für einen Test?? Ich versuch da seit Jahren was rauszufinden wo und wie das geht (auf Kasse!!), aber schaff es nicht!