von Cosi » Samstag 14. Mai 2011, 15:01
"..Wer sich zu den normalen Rauchern zählt, muss nicht mit Schadensersatzansprüchen rechnen. Sind allerdings die Nikotinspuren auch durch die üblichen Schönheitsreparaturen nicht mehr zu entfernen, dann steht Ihnen als Vermieter ein Anspruch auf Schadensersatz zu..."
Ob starke Geruchsbelästigung durch den Raucher zu nicht reparablen Schäden zählt?