Es kamen verschiedentliche Nachfragen, was ein Baubiologe und was genau ein Bausachverständiger ist.
Der Beruf des Baubiologen befasst sich mit der Lehre der Beziehungen zwischen Mensch und Umwelt und ist deutlich in der Biologie-Ecke zu finden. 12 Monate Fernunterricht ohne Grundkenntnis könnten z.B. zu einem Baubiologen führen. Muss es aber nicht weil der Titel Baubiologe nicht geschützt ist und sich somit jeder so nennen kann.
Bausachverständiger, das ist ein Fachmann mit Sachverstand, das heißt mehreren Jahren Berufserfahrung auf einem speziellen Gebiet. Handwerksmeister oder Ingenieure (Bautechniker, Dipl. Ing.) sind hier die ordentlichen Vertreter. Das bedeutet hier ist von der Basis schon mehr Erfahrung da als bei einem frisch geborenen Baubiologen. Vor allem hat ein Handwerksmeister oder Bauingenieur sehr ausgeprägte Erfahrung in der Bautechnik – der weiß wie man ein Haus baut ganz im Gegensatz zum Baubiologen, könnte man kurz und bündig erklären. Aber auch hier der Titel „Sachverständiger“ ist nicht geschützt, es kann sich jeder so nennen, der das möchte. Wir unterscheiden allgemein in drei Sorten von Sachverständigen:
- Freier Sachverständiger: Der nennt sich so ohne das er einem Verband, oder einer Kammer angehört. Er macht seine Regeln selbst, hat oftmals keine Sachverständigenausbildung kann aber, wenn er viel Erfahrung nachweisen kann, die gleichen Qualitäten besitzen wie alle anderen. Kann aber muss nicht ohne Kompetenz sein, Prüfen der Kompetenz ist absolut erforderlich.
- Verbandsgeprüfter Sachverständiger: Diese Sachverständigen werden von einem Sachverständigenverband geprüft und unterliegen bestimmten Zulassungskriterien (Berufserfahrung, Ausbildung etc.). Sie müssen nicht in einer Kammer sein, müssen aber auch nicht dauerhaft Mitglied eines Sachverständigenverbandes sein.
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige: Diese werden von den Kammern bestellt, manchmal mit, manchmal ohne zusätzliche Ausbildung müssen allerdings in der bestellenden Kammer Mitglied sein. Diese Kammern kann die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer sein.
Alle drei können Gerichtsgutachten und ähnliches erstellen, also alle drei können vor Gericht vereidigt werden und für Gerichte arbeiten. Wobei man grob die Regel aufstellen kann, dass z.B. „Öffentlich Bestellte und Vereidigte“ sich dadurch unterscheiden, dass sie Aufträge, auch auslastend, von den Gerichten bekommen, sie in den wenigsten Fällen eine Haftung für Ihr Gutachten einzuhalten haben (die Haftung übernimmt das Gericht) und sie mit Blick auf die Neutralität zwar einen Eid geschworen haben aber trotz allem in dem Berufsverband (z.B. Handwerkskammer) mit denen an einem Tisch sitzen, deren Arbeit sie prüfen müssen. Hier behaupte ich, auch wenn das für Diskussionen sorgen könnte, dass trotz dem Eid keine Neutralität geboten sein kann. Ein Sachverständiger der wirklich neutral ist, der kann nicht in einem anderen Berufsverband sein als einem Sachverständigenverband und schon gleich gar nicht in einem in dem er seine „Angeklagten“ wieder findet.
Somit ist also auch der Sachverständige genau zu prüfen. Im Falle MCS tut man sich sicher einen Gefallen, wenn man einen Bausachverständigen einem Baubiologen vorzieht. Sollte nämlich ein Baubiologe von Nutzen sein, beauftragt den der Bausachverständige, der deutlich sein Einsatzgebiet (Fachgebiet) vorne weg an gibt, seine Neutralität und sein Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen beurkundet und mit Unterschrift zeichnet.
Die Haftung
Ein wichtiges Thema, nicht jeder haftet für das was er sagt selbst. Eine GmbH – wie das hier öfter genannte Institut haftet mit dem Stammkapital der GmbH welches in Deutschland bei mind. 25.000 Euro beginnt. Wird das Stammkapital nicht erhöht bleibt es bei 25.000 Euro und im Schadens-/Insolvenzfall bekommen Sie auch nicht mehr – eher weniger, je nachdem wie viele Gläubiger vorhanden sind. Bricht das Haus für 1,5 mio zusammen und ist die GmbH mit Ihrer Beratungstätigkeit schuld daran – bekommt der Bauherr vielleicht 25.000 Euro das wars. Aber das ist noch nicht alles – Architekten Ärzte u.ä. sind verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die solche Dinge dann abdeckt, aber ein Institut nicht (auch wenn da Architekten dabei sind). Sie sitzen also bei einer Fehlberatung durch ein Institut, im Zweifel auf Ihren Schulden sicher fest (bis auf die Stammeinlage, bzw. das was Sie davon bekommen könnten).
Ein ehrenhafter Sachverständiger, hat die entsprechenden Versicherungen und er haftet z.B. als Einzelunternehmer auch mit seinem privaten Guthaben. Er wird also, wenn er keinen finanziellen Suizid begehen möchte, auch sehr exakt seiner Arbeit nachgehen.
Zusammengefasst kann die Frage ob der Baubiologe MCS versteht nicht wirklich für alle gleich beantwortet werden. Da wir aber mögliche Schäden oder Gifte im oder am Haus ansprechen und hierzu auch immer ein konstruktiver Fehler möglich ist, muss man schreiben, dass der Baubiologe als erste Instanz falsch ist. Sie brauchen als ersten und überwachenden Ansprechpartner einen Sachkundigen und neutralen Bausachverständigen.
Damit man den Unterscheid erkennt:
* Handwerksmeister haben in aller Regel eine 3 jährige Ausbildung zum Facharbeiter, arbeiten dann mind. drei Jahre als Gesellen bevor Sie zu Meisterschule gehen können (2 Jahre).
* Bautechniker (Staatlich geprüfte Techniker auch Fachingenieure genannt) sind oftmals Meister die noch ein 4 semestriges Studium an einer Fachschule anhängen (das gilt aber zu prüfen, ist keine Zugangspflicht). Das heißt hier liegen oftmals 7 Jahre Ausbildung mit ein paar Jahren Praxis vor.
* Ein Bauingenieur hat als Bachelor 7 Semester (3.5 Jahre) und als Master 10 Semester (5 Jahre) an einer Uni oder Fachhochschule zu studieren.
* Ein Baubiologe macht seine Ausbildung z.B. in einem Fernlehrgang der 1 Jahr dauert oder ähnlich.
Das alles kann variieren und mittlerweile auch ein wenig anders sein, aber im Großen und Ganzen ist das genau so.