DIALOG: Übergangslösung für fehlenden MCS-RAUM

DIALOG: Übergangslösung für fehlenden MCS-RAUM

Beitragvon Twei » Freitag 27. April 2012, 23:04

DIALOG: Übergangslösung für fehlenden MCS-RAUM

Wir unterstützen ja zur Zeit zwei Initiativen beim SPD-Zukunftsdialog. Eine davon lautet "Einhaltung der Behindertenrechtskonvention – Behindertengerechter Wohnraum für MCS-Kranke" https://zukunftsdialog.spdfraktion.de/d/744

In diesem Vorschlag wird von einer Übergangslösung oder einem Programm geredet, welches für fehlenden MCS-gerechten Wohnraum eintreten müßte, um dem jetzigem Leiden unter unzureichenden Wohnbedingungen entgegen zu wirken.

- Hier in diesem Thread könnten wir vielleicht Vorschlägen und Ideen sammeln, um einen solchen Übergangsplan zu verfassen, sowie einen geeigneten Namen dafür zu finden.

- Vielleicht fällt einem auch eine Strategie ein, wie man bzw. wir am besten mit der Erstellung eines Planes vorgehen.

- Desweiteren könnten andere Belange, wie die "Umsetzungsgewalt", "Rechtmäßigkeit" oder Sonstiges, ebenfalls eine wichtige Bedeutung oder Ergänzung haben.

Derzeit gibt zwei Blogfragen, welche eventuell mit eingearbeitet werden könnten: http://www.csn-deutschland.de/blog/2012/04/12/luftreiniger-luftfilter-helfen-bei-schadstoffen/
http://www.csn-deutschland.de/blog/2012/04/23/umweltkranke-brauchen-sauberes-wasser/

(Auch gibt es andere Plattformen, die Vorschläge und Zukunftsdialoge zulassen oder wünschen.)
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Beitragvon Twei » Freitag 27. April 2012, 23:07

Weitere [b]LINKS[/b] : Die helfen könnten...

MCS-gerechte Wohnung-wie geht das? viewtopic.php?t=17606

http://www.csn-deutschland.de/blog/2009/09/09/diagnose-mcs-ein-cleanroom-schafft-gesundheitliche-stabilitaet/

Komplette Hausprojekte:
Urs Beeler: http://www.mcs-haus.com/index.html
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DIALOG: Übergangslösung für fehlenden MCS-RAUM

Beitragvon Twei » Samstag 28. April 2012, 00:00

Vorschlag: - Voraussetzungen und angesetzte Ziele:

MCS, unvermögend, HarzIV Wohnung, Umzug wird aus Gesundheitsgründen evtl. angestrebt, muß aber nicht.


Kosten/Gesamtbetrag: 3.000 - 4.000 Euro oder etwas mehr (wird sich sehen)

1.) Aufzuteilen zu Jobcenter/Sozialamt und Krankenkasse: --- ??? Gibt es noch eine Stelle?

z.B. Krankenkasse:
Wasserfilter, Luftfilter: --- ??? und Mehraufwand für Renovierungskosten?

Jobcenter:
Renovierungskosten plus erhöhter Satz für "gesundheitsschonend"

??? Materialkosten und Arbeitskosten an eine Adresse?

2.) Besonderer Härtefall:
Jobcenter/Sozialamt:
Gewährung von "Erstaustattung": Möbelgeld, Kleidergeld

Krankenkasse: Gewährung von: kompletter Schlafausstattung / allergikerfreundlich


3.) Monatlicher Mehraufwand:
Jobcenter/Sozialamt: Biokosternährung

Krankenkasse: Wartung von Filteranlagen


4.) zu Renovierung!: Kosten sollten gedeckt sein für:
a)- glasierte Fliesen für den Fußboden
- glasierte Fliesen für die Wände in fast allen Räumen
- glasierte Fliesen für Fensterfaschen und -bänke, und um die Türrahmen herum.
- Drahtgewebe
- 20 Zentimeter Kondensierungsränder mit Kalkmauerputz
- gesundheitsfreundliche Farbe für Mauerputz und Decke

b) - Dekontaminierung von Fenstern, Türen und Rahmen.
- erneuerte und geg. verbesserte Dichtungssysteme der Türen und Fenster

c) - Telefon- und Fernsehanschluß in Wohn- und Schlafzimmer.

d) - Erneuerung aller Unterputzdosen mit ordentlicher Feinspachtelung
- Versiegelung aller Rohranschlüsse


??? (Bei nicht Beziehern von Lebenshilfen des Jobcenters/Sozialamt, könnte eine besondere Steuerabsetzungsfähigkeit gelten oder ähnliches, um einer Diskriminierung entgegenzuwirken)?
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DIALOG: Übergangslösung für fehlenden MCS-RAUM

Beitragvon Twei » Sonntag 29. April 2012, 13:07

Zu oben 1.) Kostenbeteiligung - neben "a) Jobcenter/Sozialamt" und-oder "b) Krankenkasse"

- c) HAUSBESITZER könnten ein Interesse daran haben, z.b. einen 30 Jahre alten verbrauchten Bodenbelag zu erneuern. Für die Bodenfläche könnte eine Mitbeteiligung der Materialkosten erfolgen.

- (Die Erneuerung von Türrahmen/-Blätter und Fenster werden hier nicht unter "Renovierung" behandelt, weil dieses die Kosten bei weitem überschreiten würden. Ebenfalls ist eine "Sanierung" einer Wohnung wohl eher Angelegenheit des Eigentümers.)

- d) ÖFFENTLICHE FÖRDERUNG zur Schaffung von BEHINDERTENGERECHTEM Wohnraum,

- e) ÖFFENTLICHE FÖRDERUNG zur Schaffung von SOZIALEM Wohnungraum, bei "Anpachtung" s.u. unter 5.)
_______________________________________________________________________________________________

Neuer Punkt: 5.) RENTABILITÄT einer Renovierung (durch ANPACHTUNG)

a) Pachtvertrag wegen Mehrkosten:
Da eine MCS-entgegenkommende Renovierung aufwendiger ist, als für gesunde Mieter und die Kosten dafür gegenüber den Gemeindekassen gerechtfertigt werden müßten, tatsächlicher schadstoffarmer Wohnraum jedoch für Chemikalienerkrankte nicht existiert, schon gar nicht in den Mietsbetragshöhen von mon. 217,50 Euro für Einzelpersonen bei ca. 40 - 50 qm., wäre ein Pachtvertrag der Gemeinde für einen längeren Zeitraum anstrebsam.

- Verhinderung einer nachträglichen Erhöhung des Mietpreises einer Wohnung, sodass die "Wohnberechtigung" aufgrund der Miethöhebegrenzung auf z.Z. montl. 217,50 Euro nicht verloren geht und so teure Renovierungsmaßnahmen vernichtet werden (zumindest bei der heutigen Situation, wo sich ein HarzIV-Empfänger sich alles selbst vom Munde absparen muß).


b) Rotationsverfahren:
Da eine MCS mit diversen und individuell ausgeprägten Unverträglichkeiten wirkt und sich das Krankheitsbild durch neue Umwelteinflüsse, auch durch Chemikalien der Bausubstanz oder der Umgebungsluft sowie derer von Nachbarn verbreitet, kann sich das Krankheitsbild eines MCS-Erkrankten nach einiger Zeit, z.b. 3-5 Jahren rapide und dauerhaft verschlechtern.

Dieses erklärt auch das häufige Umziehen von MCS-Erkrankten, was bei einer vernünftigen "Wohnungsbeihilfe" oder "Wohnungsstarthilfe" stark kompensiert werden könnte.

Falls aber nach einer aufwendigen Renovierung ein MCS-Erkrankter trotzdem wieder aufgrund gesundheitlicher Verschlechterungen in eine andere Umgebung ziehen müßte, dann würde die nächste Wohnung mit wohlgemeinter Gemeindehilfe fertiggestellt und der MCS-Erkrankte könnte einen neuen Versuch starten, eine soziale Festigkeit bzw. Bindung für den Betroffenen zu erlangen.


c) Pächter - Mieter - Dauerwirkung:
Wenn die Gemeinde Wohnraum pachtet, was einem "sozialem Wohnungsbau" oder einer "sozialen Wohnraumbeschaffung" ähnlich kommt, dann würde der Mangel an fehlendem "MCS-gerechten Wohnraum auf Dauer beseitigt werden. Ein Erkrankter mietet nicht mehr beim Wohnungseigentümer sondern beim Pächter, also der Gemeinde.

Wenn der Wohnraum für den Erkrankten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geeignet ist, dann könnte er einen anderen Wohnraum von einem vorherigen anderen MCS-Erkrankten erhalten, ohne dass wieder neue aufwendige Renovierungsmaßnahmen nötig wären.

+++ Das wäre die o.g. Rentabilität einer Renovierung oder auch die "Nachhaltigkeit" davon. +++

Bei jedem gesonderten Fall könnte die Gesellschaft / Gemeinde wichtige Erkenntnisse Sammeln, um mit MCS-Erkrankten bzw. umweltvergifteten Menschen umzugehen sowie ihnen bei der Inklusion behilflich zu sein.

- Da es derzeit schon sehr viele Menschen mit vielfältigen Umwelterkrankungen gibt, bietet eine "gesundheitsschonende Wohnraumbeschaffung" langfristig für das Gemeinwohl vorteile. Erkrankte Personen werden nicht noch kränker und entlasten somit das Gesundheitssystem.

- Bei noch nicht so schwerwiegenden Fällen bleibt eine gewisse "Restarbeitsfähigkeit" erhalten.


c) Umwelterkrankte benötigen speziellen Wohnraum:
Es gibt noch andere Umwelterkrankte Behinderte oder stark eingeschränkte Betroffene, welche einen zuvorigen Wohnraum von einem MCS-Erkrankten nutzen könnten.
Vielfältigen Allergiker, auch Personen - welche keinen Zigarettenrauch vertragen können oder Atemwegsbeschwerden haben, kämen für den Bezug einer solchen Wohnung in betracht.
Entscheidend dabei, ist die Einhaltung der barrierefreien Ausgestaltung der gesamten Wohnung, wie z.b. auch einer rollstuhlgerechten Nutzung.

+++ Die besondere Ausstattung und Verwendung von Materialien, als auch die zusätzlichen Aufteilungen der Wohnung, können nur durch einen PACHTVERTRAG sichergestellt werden. +++


d) Zweckmäßigkeit und Kostenreduzierung gehen vor Geschmack:
- Fliesen: Es wird nicht der Geschmack aller Erkrankten getroffen werden können. Fliesen lassen sich nicht einfach wieder abändern und die individuellen Wünsche eines neuen Vermieters verwirklichen.

- Auch große glasierte Bodenfliesen, sind für die Wände geeignet, was eine erheblich Kostenersparnis ist. Eine Abgrenzung durch eine Randfliese/Scheuerkante mag fürs Auge genügen. (Ersparnis auch durch größeren Posten, eventuell Großeinkauf der Gemeinde für mehrere Projekte und vielleicht einer speziellen Auftragsbedingung bzw. Inhaltsstoffbestimmung zur Herstellung beim Produzenten).

- Helle Fliesen mit einem marmorierten Farbmuster z.b. weiß-grau, weiß-besch, weiß-hellgrün, könnten eine angenehme Raumwirkung für viele Personen erzielen.

(Manche Personen munkeln dazu: Leichenhalle, Krankenhaus... Ich persönlich sage dazu, römisches oder griechisches Domizil und dass mir diese Raumausstattung einen gesundheitlichen Vorteil erbringt, ja - für mich sogar überlebensnotwendig ist. Jedem mag es frei gestellt zu sein, Dekorationen durch Tücher oder Bilder vorzunehmen....).


e.1) Welche Wohnungen kämen in Betracht:

- vornehmlich Erdgeschosswohnungen
- Steinhäuser mit Spannbetonböden und -decken
- ausgestattet mit Kunststoff- oder Metallfensterrahmen und -Flügeln
- in der Nähe sollten sich nicht befinden: Tankstelle, Autoreifenzentrum, Friseurladen, Reinigungen, Parfümerie, viel befahrene Hauptstraße u.ä.
- zur Beratung eine MCS-Erkrankte Person hinzuziehen, ist eigentlich unabdingbar.

e.2) Wohnungsgröße
Für Einzelpersonen als auch für Familien oder Wohngemeinschaften (letzteres wäre nur in einem speziell dafür ausgedachten Wohnraum/-Haus möglich), sollten schon die Begrenzungsparameter des Sozialgesetztbuches gelten.

- Allerdings sollten m.E. die größten Raumflächen ausgenutzt werden, da durch die MCS-Erkrankung das Leben weitgehenst in der Wohnung stattfindet und Einengungsgefühle krankheitsbedingte Zustände erheblich verschlechtern.

- 5 bis 9 qm mehr, wären sogar eine große Erleichterung für den Behinderten, da nur die Vielzahl der Räumlichkeiten eine Trennung von Umweltgiften ermöglicht. Es bedarf mehrerer kleine Räume, die durch Schränke nicht zu ersetzten sind, um Außengegenstände (auch Kleidung), Wohnungsgegenstände und "CLEANROOM" effektiv voneinander trennen zu können.

e.3) Räume / mit einigen Lüftern
Die besondere Ausstattung und Verwendung von Materialien, als auch die zusätzlichen Aufteilungen der Wohnung, können nur durch einen PACHTVERTRAG sichergestellt werden.

- Küche, Diele mit einfacher aktivkohle-gefilterter Lufteinlasslüftung, Bad (mit Dusche) mit Luftabsaugung
- ca. 15 qm "Cleanroom" / Schlafzimmer - evtl. Hauptlebenszimmer, mit Luftabsaugung
- ca. 8 qm "Besucherzimmer" / Wohnzimmer
- ca. 7 qm "UNcleanroom" mit 2 - 3 Unterteilungen von kontaminierten Sachen (falls kein Fenster vorhanden, dann ebenfalls kleines Lüftungssystem).

Letzteres läßt sich auch durch die Unterteilung eines größeren Wohnzimmers o.ä. erwirken. Die Trennwand kann (weil außerhalb des "Cleanrooms") bestehend sein aus:
- Metall-Ständerwerk, mit Gibsplatten und evtl. eingelassenen Fensterscheiben,
- Restflächen der Gibsplatten sind aus glasierten Fiesen zum sauberem Bereich hin auszustatten und innerhalb des UNcleanromms leicht angeschlemmt und-oder evtl. gestrichen zu sein...
- Stahltür als Zugang zu den Kabuffs,
- Die Stahltür führt in den Kabuff zu einen Mittelgang (der auch zum Abstellen oder etwas zum Lagern noch geeignet ist), welcher links und rechts wiederum jeweils einen Eingang zu den Kabuffs hat. Letztere Eingänge können mit Vorhang, Schiebetür oder gar nicht geschlossen werden.

Diese Kabuffs sind Lagerräume, die auch mit einfachen Metallregalen ausgestattet werden können.
Letztendlich sind Innovationen gefragt, um eine MCS-entgegenkommende bzw. gesundheitsschonende Wohnung zu gestalten.

+++ Eine 49 qm Wohnung mit Küche, Diele, Bad und 2 Zimmern, reichen demnach für eine Einzelperson aus. +++


6.) Fachgerechtes Personal - zur Schadstoffeindämmung
Wichtig ist auch ein eingewiesenes Personal im Umgang mit "schadstoffarmem" Bauen.
Die Betreuung der Renovierungsmaßnahme von einem BAUBIOLOGEN könnten viele Fehler und nachträgliche Verteuerungen durch Ausbesserungen vermeiden.
Ebenfalls gilt es späteren neu verursachten Krankheitsverschlimmerungen des Mieters durch Bausünden zu verhindern.

- Vielleicht könnten Personen, welche im Katastrophenschutz oder gewisse Kenntnisse mit dem Umgang mit Umweltgiften (z.b. Atomstrahlung, chemischen und biologischen Kampfmitteln) gewonnen haben, einige Handwerker einweisen, damit diese bei ihren handwerklichen Tätigkeiten zusätzlich vermeidbare Kontaminationen unterlassen. Es kann auch sein, dass es schon Handwerker gibt, die solche Fähigkeiten durch ihre Lebenserfahrungen sammeln konnten, aber bisher danach noch nicht speziell gefragt wurden...

- Schadstoffarme Baumaterialien sollten ausfindig gemacht und eingesetzt werden. Dieses bezieht sich auch auf Mörtel, Putz, Grundierungen, Farben, glasierte Fliesen, Abdichtungsmaterialien...
Dafür gibt es heute schon viele baubiologische Beratungsstellen...

- Ein zusätzlicher behördlicher Beauftragter der Gemeinde (siehe Punkt 7.) )könnte eine wichtige Bindefunktion ausüben. Aufgrund seines Einsatzbereiches würden ebenfalls dauerhaft viele wichtige Erfahrungen gesammelt, die bei der Umsetzung von Belang spielen.


7.) Behördlicher BEAUFTRAGTER für Wohnungen "gesundheitsschonend"
Um Diskriminierungen und Körperverletzungen entgegenzuwirken, bedarf eines Sonderbeauftragten, welcher Betroffenen bei der Wohnungssuche und den Verhandlungen behilflich ist.

Zur Zeit sind Betroffene den Vermietern und Nachbarn bei gesundheitlichen Schädigungen hilflos ausgeliefert. Wenn ein Betroffener sich wegen Wohnungsmängeln oder nachbarschaftlicher Rücksichtslosigkeit an seinen Vermieter wendet, dann werden jene Mißstände häufig abgewiegelt und führen auf Dauer zu einer Belastung des Mietverhältnisses.

a) Mängelbeseitigung
So könnte ein Sonderbeauftragter sich schützend vor dem Betroffenen stellen und mit fachlicher Kompetenz helfen als auch, dass zur Mängelbeseitigung nicht mehr der Hauseigentümer anzusprechen wäre, sondern immer der Pächter also das Amt.

b) Streitschlichtung
Bei nachbarschaftlichen Problemen, wäre ebenfalls der Sonderbeauftragte eine wichtige Hilfestellung, um den Nachbarn die Schwerwiegigkeit der Krankheit zu verdeutlichen und dass es Gesetzte gibt, welche ein rücksichtsloses Verhalten gegenüber Behinderte nicht dulden.

c) Besondere PROBLEME sind z.b. auch:
- Betreiben einer Waschküche: falls dieses nicht unterbunden werden kann, dann könnte dem Hauseigentümer die Notwendigkeit einer fachgerechten ordentlichen Luftabzugseinrichtung verdeutlicht werden.
- keine Inbetriebnahme einer Waschküche unter den Räumlichkeiten der angepachteten Wohnung.
- Lagerung von geruchsintensiven Stoffen oder Materialien, wie z.b. Lösungsmitteln im Keller..
- Rauchen im Treppenhaus
- gelagerte Möbel und Kinderwagen im Treppenhaus (bitte in einen extra Raum oder Keller) wegen Rückständen von Duftstoffen, von Waschmitteln und Reinigern
- gelagerten Schuhen im Treppenhaus wegen Chemikalien der Lederbehandlung sowie die Nutzung derer Pflegemittel im Treppenhaus.


8.) Zukünftige Schaffung von MCS-gerechtem Wohnraum
Eine Findung bzw. Umsetzung einer Übergangslösung bis hin zur tatsächlichen Schaffung für MCS-gerechten Wohnraum, würde die Einhaltung der EU-Behindertenrechtskonvention sicherstellen und die erste öffentliche Maßnahme sein, um Erfahrungen zur Sammeln für die Umsetzung zukünftig neu gebauter MCS-Wohnungen und MCS-Häusern.

Wie viele finanzielle Mittel tatsächlich eingesetzt werden können und wie viel Unterstützung und Beihilfen ausfindig gemacht werden können, mag dem Einsatz der entscheidenen Stellen bzw. Behörden vorbehalten zu sein.

Derzeit werden MCS-Betroffene mit all den oben genannten Problemen alleine gelassen. Da MCS auf Dauer zur Armut führt, ist das Überleben jedes Einzelnen mit großem Leid verbunden und nicht sichergestellt.

Die aufzubringenden Kosten für eine adäquate Hilfe sind als HarzIV/Sozialhilfeempfänger nicht zu realisieren und weisen eine große Spur von Krankheitsverschlimmerungen, Elend, Hoffnungslosigkeit bis hin zum Tod auf.

Ein MCS-Erkrankungsfall heißt:
Wohnungswechsel, die Aufgabe fast aller Gegenstände und Kleidung, welche man zuvor besaß, Schwäche und Kraftlosigkeit, Behinderung, soziale Ausgrenzung, keine Freunde - die einem Helfen können... - es kommt einem Wohnungsbrand gleich und wird durch mangelnde Hilfestellungen zu etwas noch Schlimmeren, - aber man lebt glücklicherweise noch...
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DIALOG: Übergangslösung für fehlenden MCS-RAUM

Beitragvon Twei » Dienstag 1. Mai 2012, 08:45

Das Wort Übergangsregelung finde ich besser als Übergangslösung...
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DIALOG: Übergangslösung für fehlenden MCS-RAUM

Beitragvon mirijam » Dienstag 15. Mai 2012, 23:55

Frage an alle:

Eure Erfahrungen, Ideen und Vorschläge werden gebraucht.

Habt ihr vielleicht irgendwelche Ideen, was man als wichtig zu beachten hat bei den Vorschlägen zu MCS-gerechtem Wohnraum?
mirijam
 


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