Gemeinschaftliches Wohnen bei MCS?

Gemeinschaftliches Wohnen bei MCS?

Beitragvon Twei » Dienstag 11. Dezember 2012, 16:55

@Alle - wichtige Frage

Könntet Ihr es Euch als MCS-Erkrankte vorstellen in eine WG zu ziehen?

Oder in einer Partnerschaft in einer Wohnung zu leben?


Welche Voraussetzungen müßten eventuell dafür Dasein oder geschaffen werden?

Gibt es schon Erfahrungen damit und wie sieht es aus, wenn die MCS schwerwiegend ist?



Diese Fragen sollen ebenfalls dazu beitragen bei HarzIV und-oder Grundsicherung Elend und Leid vorzubeugen...
- können aber auch allgemein gelten oder gesehen werden.
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Gemeinschaftliches Wohnen bei MCS?

Beitragvon Twei » Dienstag 11. Dezember 2012, 18:06

Auf 50qm gemeinsam: nein - ich brauche für mich grundsätzlich immer eine eigene Wohnung.

WG, dann nur als WG-Haus, wo jeder seine eigene Wohnung mit Bad, WC und Küche hat.
Auch bei Partnerschaften würde ich so ein Wohnen vorziehen.

Aufgrund dieses Grundsatzes brauche ich mir keine Gedanken zu machen, ob nun ein gemeinschaftliches Wohnen mit MCS möglich ist.

Als HarzIVer müßte ich sonst bei einer Trennung wieder die größere Wohnung aufgeben, oder der andere Partner, weil man nur in einer \"angemessenen\" Wohnungsgröße wohnen darf. Ein neuer Umzug stände deshalb auf jeden Fall an.
Als MCS-Erkrankter könnte ich diese Last nicht tragen...ist mir zu schwierig...

Wenn ich ein höheres Einkommen hätte und nicht dieser Bevormundung der HarzIVgesetze unterliegen würde, gäbe es bestimmt noch andere Wohnlösungen für mich, auch mit Partnerschaft.

Aber ein Grundsatz wäre ganz klar, wenn dann nur eine Partnerschaft mit einem/einer ebenfalls MCS-Betroffene/em. Mit Nicht-MCS-Erkrankten als MCS-Erkrankter zusammenzuleben wäre meiner Meinung nach für beide eine Hölle, siehe meine Erfahrungen - http://www.csn-deutschland.de/blog/2012/11/11/kranke-helfen-kranken/#comment-21957

Nur wenn die Partnerschaft zwischen gesunden Partner und MCS-Erkrankten vor der MCS-Erkrankung erfolgte, könnte ich mir vorstellen, dass einige Beziehungen stabil geblieben sind. Über diese Erfahrungen verfüge ich nicht...

- Editiert von Twei am 11.12.2012, 17:21 -
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Gemeinschaftliches Wohnen bei MCS?

Beitragvon Sileah » Dienstag 11. Dezember 2012, 23:26

Ich bin ja überzeugter WG-Mensch, sprich, ich lebe nicht gerne allein.

Ganz besonders deutlich wurde mir dies, als meine derzeitige Wohnung kippte.
--->viewtopic.php?t=14780

Ich hätte mir damals so sehr jemand an meiner Seite gewünscht. Dass in dem Monat auch noch mein Hund starb....was für ein Sch***-Monat.

Ich merke aber auch immer mehr, wie groß der Unterschied zwischen Zuhause und einer Wohnung ist.
Ich habe 2012 mehrmals 2 Wochen in einem Forsthaus verbracht. Großes Haus, riesiges Anwesen.

Das Haus ist schön und verträglich. Menschlich hat es leider nicht gepasst.

Doch ich habe mir vorgestellt, wie toll so ein Anwesen genutzt werden könnte.
Jeder Mitbewohner hätte einen Privatraum und alle zusammen einen großen Wohn/Essbereich, Terrasse und Garten.

Bezahlbar wäre das in einer entsprechenden Gegend und genügend Mitbewohnern allemal.

Ich fände es schön, eine Wahlfamilie zu haben. Die Haustür zu öffnen und mich freuen, die \"anderen\" zu sehen. Natürlich hab ich auch Tage, an denen ich überhaupt keine Lust auf Gesellschaft habe.

Bzgl. MCS: Da ist natürlich besonders die Zusammensetzung der Mitbewohner gefragt.
Wenn\'s passt, ist es super.

Einmal war ich mit einem Betroffenen im Urlaub. Das war wunderschön. Wir wollten auch eine MCS-WG gründen, dies scheiterte an der Verträglichkeit des Bodens. Schade.

Ich finde, eine WG [u]kann[/u] eine super Sache sein. Allerdings müssen die Grundpfeiler stimmen. Ordnung, Verträglichkeit (MCS), Tiere, Mitarbeit uvm. müssen vorher abgesteckt werden.
Im richtigen Haus, mit den richtigen Menschen (und Tieren), wird es zu einem Zuhause.
Die falsche Zusammensetzung kann allerdings sehr belastend sein.

Ein Probewohnen ist eine gute Sache.

Was auch eine tolle Sache sein kann: Mehrere Wohnungen, wie auf einem Resthof oder was in der Art.
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Gemeinschaftliches Wohnen bei MCS?

Beitragvon Miss Excel » Mittwoch 12. Dezember 2012, 00:22

[quote]Was auch eine tolle Sache sein kann: Mehrere Wohnungen, wie auf einem Resthof oder was in der Art.[/quote]

Auf der Basis könnte ich mir auch ein Zusammenwohnen vorstellen. Aber in der gleichen Wohnung... ??

Seit ich MCS habe, bin ich kaum noch mit anderen Menschen kompatibel. Ich brauche viel Ruhe und komme nicht mit dem klar, was ein anderer Mensch an Spuren in meiner Wohnung hinterlässt. Das überfordert mich.

Gemeinsame Waschküche, gemeinsamer Garten, auch irgendwo in der Anlage einen gemeinsamen Aufenthaltsraum... ja, das wär super.
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Beitragvon Sileah » Mittwoch 12. Dezember 2012, 00:39

Na, gleiche Wohnung ist auch nicht sooo mein Fall.

Haus mit Garten, großem Grundstück schon eher.

Ich früher auch eher unordentlich, jetzt nicht mehr. Kleine Wohnungen haben auch ihr Gutes ;-)

Im Urlaub war damals vieles so leicht, keine Erklärungen waren nötig. Aber es muss passen.
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Beitragvon Twei » Mittwoch 12. Dezember 2012, 01:16

Zu Wohnen mit MCS allgemein gesehen siehe auch - "Brainstorming: plötzlich MCS und nun?" - viewtopic.php?t=18986
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Gemeinschaftliches Wohnen bei MCS?

Beitragvon Twei » Dienstag 22. Januar 2013, 18:25

Wohnen von Menschen mit Behinderungen und die Anforderungen der UNBehindertenrechtskonvention
Vortrag von Prof. Dr. Georg Theunissen, Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg,
anlässlich der Fachveranstaltung „Inklusives Wohnen – leicht gemacht?!“ des
Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am
14.07.2011 in Gelsenkirchen....



...Demnach ist es nicht zulässig, einem Menschen mit Behinderung ein unterstütztes, häusliches Wohnen in der eigenen Wohnung zu verweigern, wenn er dieses will. Das gilt auch bei freien Plätzen in einem Wohnheim. Jemand darf nur dann in einem
Wohnheim leben, wenn er sich dafür entscheiden sollte. Eine solche Entscheidung muss aber frei getroffen sein. Sie darf nicht von anderen Personen dem behinderten Menschen aufgedrängt oder angewiesen werden.

Die Behindertenrechts-konvention verknüpft nämlich das Recht auf gesellschaftliche Zugehörigkeit (Inklusion) mit dem Recht auf Selbstbestimmung, der persönlichen Freiheit. Entscheidend ist immer die eigene Wahl und eigene Entscheidung....

...Konsequenzen für das Wohnen
Zunächst einmal geht es der Behindertenrechtskonvention um ein Wohnen aus der Sicht behinderter Menschen. Ihre Stimme muss gehört werden. Dafür gibt es die persönliche Zukunftsplanung oder ähnliche Verfahren unter dem Begriff der personzentrierten Planung. Der Landschaftsverband Rheinland spricht von der Individuellen Hilfeplanung (dafür gibt es den Individuellen Hilfeplan in der dritten Ausgabe = IHP 3). ...

...Nach der Behindertenrechtskonvention spielt dabei die Art oder Schwere einer Behinderung sowie das Alter der Menschen keine Rolle.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass sich der Einzelne in seinem Zuhause wohlfühlen kann. Dazu zählt auch, dass die behinderten Personen von anderen Menschen als Nachbarn oder Bürger/innen geschätzt und angenommen werden. Hierzu ist es wichtig, dass soziale Netzwerke (Beziehungen) und Kontakte im Wohnumfeld behinderter Menschen aufgebaut und unterstützt werden.

Hierzu gibt es drei wegweisende Ansätze:

1. Das Konzept der Regional Center, das aus Kalifornien/USA stammt. Regional
Center sind Anlauf- und Beratungsstellen. Sie sollen mit der behinderten
Person eine persönliche Planung durchführen, dann entsprechende
Dienstleister aufsuchen und bei Zustimmung des betroffenen Menschen die
Anbieter finanziell in die Lage versetzen, das, was in der persönlichen Planung
vereinbart wurde, umzusetzen.

2. das Konzept der Stützpunkte, jetzt als Treffpunkte bezeichnet. Dieses wird von
der Stiftung Alsterdorf in Hamburg umgesetzt. Auch diese Treffpunkte sind
Anlauf- oder Kontaktstellen, und sie haben die Aufgabe, alle Maßnahmen
miteinander abzustimmen. Sie bieten sie aber noch mehr:

• Einsatzzentrale für ambulante Dienstleistung in Bezug auf Wohnen
• Zusammenarbeit mit allgemeinen Angeboten wie Volkshochschule
Freiwilligenbüros, Künstlern im Stadtviertel
• aktive Beteiligung an Straßenfesten
• Freiwilligenarbeit, die behinderte Menschen im Stadtteil, in
benachbarten Pflegeheimen leisten
• Beschäftigungs-, Bildungs- und Freizeitangebote
• Mittagstisch
• Fahrdienst und
• eine Beschwerdestelle.

3. das Konzept der sogenannten KoKoBe, d. h. Kontakt-, Koordinations- und
Beratungsstellen, im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland. Auch
dieses Konzept ermöglicht eine persönliche Planung und eine darauf
abgestimmte Umsetzung. Der Landschaftsverband spricht hier von 7
Individueller Hilfeplanung. Diese verleiht Menschen mit Behinderungen eine
Stimme. Damit geht die Individuelle Hilfeplanung des Landschaftsverbandes
Rheinland im Unterschied zu vielen anderen Trägern der Sozialhilfe
(Bundesländer) in die richtige Richtung. Ergänzt wird das Konzept der KoKoBe
stellenweise durch regionale Beschäftigungs- und Begegnungsstätten. Diese
können und sollten zum Beispiel in Form „offener Cafes“ oder „offener KulturTreffs“ auch für andere Menschen da sein.


Alle drei Konzepte passen zu einem Ansatz, der die Umgebung, wo die Person mit einer Behinderung wohnt und lebt oder sich tagsüber gern aufhält, mit berücksichtigt. Dieser Ansatz wird als Sozialraum-orientierung bezeichnet. Dies ist ein neuer Wegweiser für die Behindertenarbeit. Die Orientierung an der Umgebung, wo die Person wohnt und lebt, darf aber den Respekt vor dem persönlichen Lebensstil und den Blick auf die Lebenswelt und Lebenslage behinderter Menschen nicht ersetzen.

Sozialraum-orientierung stellt eine Erweiterung der bisherigen Behindertenarbeit dar,
indem sie gesellschaftliche Zugehörigkeit (Inklusion) und Teilhabe am öffentlichen
Leben unterstützt....
ausführlicher - http://www.mags.nrw.de/08_PDF/003/11071 ... prache.pdf

Für MCS-Erkrante sowie Dufststoffallergiker könnte damit aber auch der "Wohnort" und die "Wohnart" begründet werden - wenn sie "freiwillig" entschieden wird...? bzw. durch gesundheitliche Bedingungen gar nicht anderes zu lösen ist, als eben freiwillig den Expositionen der "Anderen" ausweichen zu müssen.

Drumherum müßten die "Konzepte" bzw. der Ansatz der "Sozialraum-orientierung" verwirklicht werden/sein!
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Re: Gemeinschaftliches Wohnen bei MCS?

Beitragvon Twei » Donnerstag 25. August 2016, 07:48

Siehe auch Diskussion in:

Getrennte Wohnungen, Alltag und Gewöhnung - viewtopic.php?f=37&t=22266
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Re: Gemeinschaftliches Wohnen bei MCS?

Beitragvon lilly » Donnerstag 25. August 2016, 10:08

Hallo Twei!
Ich finde immer wieder sehr gute und hilfreiche Beiträge von dir, danke dafür! :D
Es gibt so vieles zu beachten, insbesondere was das Wohnen anbelangt. Ich tue was ich kann, um meine kleine Wohnung
zu behalten.
Egal wie gross die Liebe/das Verstehen ist, das kann sich ändern. Dann stehe ich u.U. da und brauche dringend eine neue
verträgliche und bezahlbare Bleibe. Dieses Risiko will ich so gering wie möglich halten.

Obwohl ich sehr darauf achten muss, rieche ich selbst immer wieder nach diversen Chemikalien, ganz schlimm nach Arztbesuchen,
was dann selbst mein Freund krass findet. Durch ihn ist mein Leben etwas leichter geworden, und natürlich versetze ich
mich auch in seine Lage. Er nimmt viel Rücksicht und unterstützt mich, daher bin ich froh, dass er auch noch sein eigenes
Leben führen kann, also Konzerte, Freunde treffen etc..
Vieles kann ich nicht mitmachen, aber das muss ich ja auch nicht.

Dadurch, dass ich manchmal am WG-Leben teilnehmen kann, bin ich nicht mehr so isoliert wie früher. Es ist ein Glück,
dass seine Mitbewohner so verträglich für mich sind, direkt verlangen kann ich das nicht. Ich habe hier nette Leute
kennengelernt, wohingegen Kontakt mit meiner Familie nicht möglich ist.
Die sind zum Teil schon mit Parfümflacons auf mich los, da nützt es auch nichts, denen zu erzählen, dass Chemikalien
für alle schädlich sind...
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Re: Gemeinschaftliches Wohnen bei MCS?

Beitragvon Tüpfelponcho » Donnerstag 25. August 2016, 11:14

@lilly
Das sowieso. Die einen haben Interesse, die anderen nicht.

Aber soviele Vorteile müssen getrennte Wohnungen nicht unbedingt haben. Ich finde es geht vor allem um die Rücksicht und den Einsatz derjenigen für uns, die noch viel mehr Kraft haben als wir. Anstatt Konzerte z.B. kann man sich auch mal andere kreative Ideen einfallen lassen, an denen Du aber teilnehmen kannst. Denn es kann dann öfter länger dauern, bis derjenige sich dann endlich wieder von all dem dekontaminiet hat. Je nachdem wieviel derjenige darauf mehr wert legt, als auf Dein nicht teilnehmen können, ist er dann nicht gerade selten nicht erreichbar für den MCS-Kranken.

Ich finde es sollte mehr von denen mitgedacht werden, nicht indem sie einfach weiter machen wie bisher, sondern indem sie ihre Kraft nicht nur ein wenig dafür einsetzen, die Sache bekannt zu machen. Sich dafür einsetzen dass es auf den schädlichen Produkten eine Warnung in Großschrift gibt, wie beim Rauchen, so dass keiner dem mehr einfach aus dem Weg gehen kann. In den beiden von mir genannten Blogartikeln im zuvor von Twei genannten Thread gibt es da auch einige interessante Infos und Ansätze, dass man sich bewußt ist, dass es nicht einfach so rücksichtslos weitergehen soll. Ich finde auch wir sollten uns dessen mehr bewußt sein. Wer weiß, was die dann noch für klasse Ideen haben, die sich richtig reinknien.
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Re: Gemeinschaftliches Wohnen bei MCS?

Beitragvon Twei » Donnerstag 25. August 2016, 18:10

Zu meinem obigen Beitrag vom "Dienstag dem 22. Januar 2013, 18:25"möchte ich nochmals bemerken, dass dieser MCS-Erkrankten als "Argumentationshilfe" bei Behörden dienen könnte.
Es handelt sich um einen bemerkenswerten Vortrag von Prof. Dr. Georg Theunissen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als Deutungsansatz zur Umsetzung derselben für das NRW-Landesministerium.

Leider findet man dieses Original nicht mehr unter diesem Link ... vermutlich auch nicht mehr in den Online-Archiven im Landesministerium :evil: - Daran könnte man schon wieder ersehen, wie ehrgeizig die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fortschreitet :(

Trotzdem finden sich für MCS-Erkrankte wichtige Schlüsselsätze bzw. -wörter für Begründungen und Formulierungen, um eventuell bestimmten Belangen Nachdruck zu verleihen, aber auch um die Geltung der UN-Behindertenrechtskonvention tatsächlich besser zu verstehen.
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