Das kann man einem "dämmwütigen" Hauseigentümer zeigen. Kosten sind immer die besten Argumente.
BR-"Geld & Leben" am 24.01.2011: Wenn Dämmung unwirtschaftlich wird
http://www.youtube.com/watch?v=n-64Uk95wtM&feature=player_embedded
http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/geld-und-leben-das-wirtschaftsmagazin/geld-und-leben-wirtschaftsmagazin-aufdecken-sanierungskosten-ID1295892635975.xml
Zitat br-Text
"Wenn Dämmung unwirtschaftlich wird
Deutschland dämmt, staatlich ökogefördert und von Energieberatern,
Bauindustrie und Dämmstofflobby umworben. Doch kostenbewußte
Eigentümer müssen unwirtschaftlichen Sanierungswahn nicht hinnehmen.
Von Jörg Hertle
Stand: 08.11.2010
Ein Mietshaus aus den 90er Jahren in Bayreuth – voll gedämmt. Und
vermeintlich mollig warm. Doch: Architekt Konrad Fischer sieht, wie
das Haus verrottet – gerade wegen der Dämmung.
So einen kalten Überzug will die Hausverwaltung dem benachbarten
Wohnblock aus dem Jahr 1970 verpassen. Es soll mehr als eine Million
Euro investiert werden – für 72 Wohnungen. Geld, das Eigentümer wie
Susanne Röthig zahlen sollen. Die 51jährige aus Starnberg will nicht
glauben, dass der Wohnblock in Bayreuth für soviel Geld saniert werden
muss.
Und genau das muss auch nicht sein. Die Ergebnisse der Energieberatung
wollen die Eigentümer kritisch überprüfen. Mithilfe des
Sachverständigen Konrad Fischer. Schon auf den ersten Blick kommen
Kalkulationsmängel ans Licht. Was in der Energieberatung nicht steht:
die Fassadenverkleidung muß entsorgt werden – und das kostet.
Solche Überraschungen kann vermeiden, wer die Rechtslage kennt.
Die Energieeinsparverordnung – kurz EnEV- schreibt Eigentümern vor
wer, wann und wie in Deutschland energetisch sanieren muß. Was dabei
jedoch viel zu oft unerwähnt bleibt, steht in § 25 der EnEV:
Energetische Sanierungen müssen wirtschaftlich sein. Sind sie es
nicht, können sich die Eigentümer von der Baubehörde befreien lassen.
Und dazu brauchen Bauherren zugelassene Gutachter. Sie vergleichen den
Aufwand an Renovierungskosten mit dem Ertrag an Heizersparnis. Sind
die Kosten nach spätestens 10 Jahren ausgeglichen, ist das noch
angemessen. Dauert es jedoch länger, ist das für den Bauherren eine
unbillige Härte, urteilt die Rechtssprechung
Unter 1000 Euro kostet so ein Gutachten für ein Einfamilienhaus. Es
kann formlos erstellt werden, der Gutachter haftet für seine
Berechnungen. Das Dokument verbleibt beim Bauherren und muß erst auf
Verlangen den Baubehörden vorgelegt werden...."