Finanztest Heft 2/2011 Patientenverfügung

Finanztest Heft 2/2011 Patientenverfügung

Beitragvon Juliane » Sonntag 30. Januar 2011, 10:22

Zitat Finanztest


Eine Patientenverfügung sorgt vor. Für den Fall, dass sich jemand wegen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbst äußern kann. Jeder erwachse­ne Mensch kann in einer Patientenverfügung verbindlich definieren, welche Behandlung er wünscht und welche nicht. Der Patientenwille zählt auch dann, wenn er den Prinzipien von Heilung und Linderung entgegen­steht. Selbst passive Sterbehilfe ist erlaubt: Sofern ein Patient das ausdrücklich wünscht, dürfen Ärzte eine Behandlung abbrechen, auch wenn das seinen Tod zur Folge hat. Das bedeutet viel Verantwortung beim Aufsetzen der Verfügung. Finanztest zeigt, wie Menschen ihre Wünsche richtig formulieren.


http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Patientenverfuegung-Richtige-Entscheidungen-treffen-4190368-4190370/
Juliane
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