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Von der Krankheit zur Rente - Sozialrechtliche Leistungen aufgrund psychosomatischer Erkrankungen
Dr. med. Helmut Kropp, Ostseeklinik Damp
Dr. Michael Neumann, Direktor des Sozialgerichts Schleswig, Kiel
Das Seminar wendet sich insbesondere an Rechtsanwälte, die auf dem Gebiet des privaten und sozialen Rentenrechts tätig sind. Anhand praktischer Fallbeispiele wird der erfolgreiche Weg von der Begutachtung zur Leistungsgewährung dargestellt.
Das Seminar zeigt die Zusammenhänge zwischen psychosomatischen Erkrankungen und Sozialleistungen auf. Schwerpunktmäßig werden folgende Fragen behandelt:
Wie prüft man die Schlüssigkeit entsprechender medizinischer Gutachten?
Welche Fragen sind an den Sachverständigen zu stellen?
Wann lohnt sich ein Antrag nach § 109 SGG?
Wann muss der Sachverständige sein Gutachten erläutern?
Welche Bedeutung haben (haus- und fach-)ärztliche Bescheinigungen?
Häufigste Fallgestaltungen: Depressionen; chronisches Schmerzsyndrom (z.B. Fibromyalgie); umweltassoziierte Befindlichkeitsstörungen (z.B. MCS – Multiple Chemical Sensitivity)
Beurteilung chronischer Schmerzsyndrome: subjektives Schmerzerleben bei geringfügigen objektiven Befunden; zur Problematik somatoformer Schmerzstörungen; Verdeutlichung, Leidensdruck, sekundärer Krankheitsgewinn; die „Schmerzkrankheit“ im engeren Sinne und der Begriff der Schmerzverarbeitungsstörungen
Auswirkungen auf Erwerbsminderung und Rentengewährung: sozialmedizinische Relevanz; teilweise/volle Erwerbsminderungsrente/Berufsunfähigkeitsrente; Zeit-/Dauerrente
Auswirkungen auf die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch: Grad der Behinderung; Merkzeichen
Auswirkungen auf Leistungen der Berufsgenossenschaften: Kausalität; Höhe der MdE; Berufskrankheiten
Rehabilitation: Teilhabe am Arbeitsleben; medizinische Rehabilitation
Jeder Teilnehmer erhält eine begleitende Arbeitsunterlage.
Düsseldorf • Hilton Hotel
Telefon 0211 / 43770
(begrenztes Zimmerkontingent bis 4 Wochen vorher abrufbar)
Freitag, 11. März 2005 • 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr
(6 Zeitstunden Unterricht)
120,- Euro Mitglieder FORUM Junge Anwaltschaft/Anwaltverein,
jeweils bis 3 Jahre nach Zulassung
240,- Euro Mitglieder Anwaltverein
264,- Euro Nichtmitglieder
zzgl. 16 % USt.
Sonderkonditionen im Hotel • Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie • FortbildungsUrkunde
Dieses Seminar ist zur Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Letztendlich bleibt die Entscheidung aber den jeweiligen Kammern vorbehalten.